Entwurf des Haushalt 2023/24 des MBJS

Logo des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Schwerpunkte: gute Schulen, gute Kitas, Entlastung von Eltern ­– gute Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in Brandenburg.

Der Entwurf des Haushaltsplans 2023 und 2024 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) kann in wichtigen Bereichen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 erneut Ausweitungen verzeichnen. Damit werden wesentliche Vorhaben des Koalitionsvertrages in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport umgesetzt und es wird auf aktuelle Herausforderungen reagiert.

  • Mit 185 dauerhaften zusätzlichen Stellen ist die gezielte zusätzliche Unterstützung von Schülerinnen und Schülern auch in den nächsten Jahren gesichert. Insgesamt 250 Stellen können perspektivisch multiprofessionelle Teams an Schulen in sozial herausfordernden Lagen besser unterstützen.
  • Der Kita-Personalschlüssel wird – wie angekündigt – in Krippen auf 1:4 abgesenkt und alle Eltern von Kita-Kindern (3 bis 6 Jahre) werden von Elternbeiträgen befreit.
  • Die Umsetzung der Reform des SGB VIII sichert bessere Rahmenbedingungen vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Abgedeckt wird auch der Mehrbedarf im MBJS für die Folgen der Aufnahme, Förderung und Integration ukrainischer Kinder und Jugendlicher vor allem in Kitas und Schulen.
  • Die Rahmenbedingungen für den Sport werden gesichert.

Mit insgesamt 2,77 Milliarden Euro in 2023 bzw. 2,85 Milliarden Euro in 2024 ist der Einzelplan 05 der größte Fach-Einzelplan des Landeshaushalts. Gegenüber dem Vorjahr 2022 steigt der Etat in 2023 um 195,5 Millionen Euro und in 2024 nochmal um weitere 74,5 Millionen Euro gegenüber 2023. Diese Steigerungen gehen vor allem auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schlüsselverbesserungen in der Kita, die Ausweitung der Kita-Elternbeitragsfreiheit, die multiprofessionellen Teams in Schulen und die notwendige Umsetzung der SGB VIII-Reform zurück.

Gute Schulen in Brandenburg
Mit 1,8 Milliarden Euro ist der Schul-Etat einer der größten Etat-Posten des Landes (rund 11,7 Prozent des Landeshaushalts). Für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 sind insgesamt 20.623 bzw. 20.961 Vollzeit-Stellen für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal veranschlagt, das sind 656 bzw. 994 Vollzeit-Stellen mehr als für das Schuljahr 2022/23.

Gute Ausstattung der Schulen gesichert
Die steigende Ausstattung entspricht zunächst den steigenden Schülerzahlen als wesentlichem Anteil am Mehrbedarf, da die gute Schüler-Lehrer-Relation von 14,4: 1 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2026 gesichert werden konnte. Hierfür stehen 422 bzw. 752 zusätzliche Vollzeit-Stellen zur Verfügung.

Darüber hinaus erfolgt eine Fortschreibung der besonderen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern aufgrund der negativen Folgen der Pandemie und es wird die Grundlage für die multiprofessionellen Teams an Schulen geschaffen. Hierfür werden – außerhalb der Schüler-Lehrer-Relation – ab dem Schuljahr 2023/24 zusätzliche 185 Vollzeit-Stellen zur Verfügung gestellt. Damit kann die bisherige Verstärkung aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ mit Lehrkräften und Schulsozialarbeit dauerhaft fortgeführt werden. In diese werden 65 Stellen aus den nach der Schüler-Lehrer-Relation veranschlagten einbezogen, so dass insgesamt 250 Vollzeit-Stellen zur Verfügung stehen.

Diese Vollzeit-Stellen sollen perspektivisch in Form von multiprofessionellen Teams insbesondere Schulen stärken, die auf Grundlage von Sozialindikatoren vor besonderen Herausforderungen stehen. Damit gelingt der Einstieg in diesen bildungspolitischen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode, der wegen der Notwendigkeit der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Folgen der Pandemie zunächst zurückgestellt worden war.

Zusätzlich ermöglichen diese Mittel die Fortsetzung des gemeinsamen Lernens, der weiteren Genehmigung von Ganztagsschulen, die Verstärkung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie ein Modellprojekt für den Einsatz von Verwaltungskräften an Schulen. Die notwendigen konzeptionellen Grundlagen werden bis zum 1. Quartal 2024 erarbeitet.

Gute Schulen mit qualifizierten Lehrkräften
Vor der Qualifizierung von Lehrkräften steht die Gewinnung von Lehrkräften. Hier werden die Maßnahmen im Haushalt verstärkt und verstetigt. Zu nennen ist hier insbesondere das „Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer“, mit dem vollausgebildete Lehrkräfte für Schulen und Regionen gewonnen werden, die einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben, weil sie zum Beispiel eine hohe Seiteneinsteigerquote haben. Vor dem Hintergrund, dass hier regelmäßig jeweils zum Wintersemester 25 Stipendien vergeben werden, steigen hier die Ausgaben bis 2024 auf Ausgaben in Höhe von 540.000 Euro an. 

FSJ Schule – Freiwilligen Soziales Jahr an Schulen
Im Rahmen der Interessengewinnung für das Arbeitsfeld „Schule“ wurde die Anzahl der Plätze für die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) an Schulen um 20 auf nunmehr 120 erhöht.

Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern
Aufgrund des hohen Lehrkräftebedarfs ist das Land weiterhin auch auf die Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern angewiesen. Um einerseits einen qualifizierten Unterricht zu gewährleisten und andererseits den Seiteneinsteigern eine langfristige Perspektive im Schuldienst zu geben, sind hier besondere Qualifizierungsmaßnahmen (pädagogische Grundqualifizierung, Weiterbildungsstudiengänge zum Erwerb eines Lehramtes, eigene Programme für Seiteneinsteiger ohne Hochschulabschluss oder nur mit Bachelor-Abschluss) notwendig. Für die Finanzierung der dafür notwendigen Anrechnungsstunden werden im Einzelplan 05 Personalmittel im Umfang von rund 20 Millionen Euro berücksichtigt

Unterstützung ukrainischer Kinder und Jugendlicher mit zusätzliche Mitteln
Für die Aufnahme und Förderung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zusätzliche Personalmittel im Umfang von jeweils 23,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit ist zugleich sichergestellt, dass es bei einer guten Unterrichtsausstattung für die Brandenburger Schülerinnen und Schüler bleibt.

Digitalisierung an Schulen schreitet voran – Schulbau wird durch das Land unterstützt
Gute Bildung benötigt gute, moderne Schulen. Trotz der angespannten Finanzlage des Landes können die Schulträger weiterhin massiv unterstützt werden: Die umfangreiche Unterstützung der Schulen im Bereich der Digitalisierung wird im Rahmen des DigitalPaktes Schule 2019-2024 fortgesetzt. Zudem sind Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro (2023) bzw. 3,5 Millionen Euro (2024) zur Ergänzung und/oder Weiterführung länderübergreifender Entwicklungsmaßnahmen für digitale Bildungsinfrastrukturen, insbesondere die Schulcloud, vorgesehen, sofern Fördermittel des DigitalPakts nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. In der mittelfristigen Finanzplanung (2025 und 2026) sind 4,6 Millionen Euro Landesmittel pro Jahr. eingeplant.

Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds des Landes werden im Zeitraum 2021 bis 2025 rund 70 Millionen Euro in die Verbesserung der schulischen Infrastruktur investiert. Darüber hinaus stehen den Kommunen und freien Trägern im Rahmen der Bundesinvestitionsprogramme zur Förderung der Ganztagsbetreuung im Zeitraum 2021 bis 2026 öffentliche Fördermittel in Höhe von rund 110 Millionen (davon rund 10,3 Millionen vom Land) für zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung,

Stärkung der Schulen in freier Trägerschaft
Der Umfang der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft wurde deutlich erhöht. Die Erhöhung berücksichtigt – neben der Schülerzahlentwicklung – insbesondere die zugrunde zu legenden höheren Personaldurchschnittskosten, die nunmehr aus dem Durchschnitt der Entgelte in den Entwicklungsstufen 4 und 5 gebildet werden. Damit wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages zur Stärkung der Schulen in freier Trägerschaft umgesetzt.

Stärkung der politischen Bildung an Schulen
Für die Stärkung der politischen Bildung und Demokratiebildung an Brandenburger Schulen konnten für die Förderung von Projekten der politischen Bildung zusätzliche Mittel veranschlagt werden. Hiermit wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Die gesellschaftlichen Veränderungen sowie die weiter zunehmende Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus sowie politischer und religiöser Extremismus gefährden die Demokratie. Zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen verdeutlichen, dass die demokratischen Grundwerte in Deutschland, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend gefestigt und herausgebildet sind. Dies haben für das Land Brandenburg die vom Institut für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK) veröffentlichten Studien „Jugend in Brandenburg 2017“, „Jugend in Brandenburg 2020 – Auswirkungen der Corona-Pandemie“ deutlich gemacht. Für eine Verbesserung der Effektivität und der Qualität der durchgeführten Projekte der schulischen übergreifenden Themen wurde bereits zum 01.01.2022 eine Förderrichtlinie in Kraft gesetzt.

Gute Kita (Krippe, Kita, Hort) – und Entlastung der Eltern
Für Ausgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung werden in 2023 und 2024 mit dem Entwurf insgesamt beachtliche 681,9 Millionen Euro bzw. 744,3 Millionen Euro veranschlagt. Dies entspricht gegenüber dem laufenden Haushalt 2022 einer Erhöhung um 60,6 Millionen Euro in 2023 und um weitere 62,4 Millionen Euro in 2024.

Diese Ausgabensteigerung basiert – neben der Anpassung der gesetzlichen Landeszuschüsse an die gestiegenen Kinderzahlen (inklusive Prognose zur Zahl von ukrainischen Flüchtlingen), an die Personalkostenentwicklung (Tarifabschlüsse) und an die Erhöhung des Umfangs des Tagesbetreuungsangebotes (einschließlich Zahl der Kindertagesstätten) – vor allem auf der weiteren Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen:

Der Entwurf des Haushalts beinhaltet die Ausgaben für die Beitragsfreiheit für das vorletzte Jahr vor der Einschulung ab dem Kita-Jahr 2023 und die komplette Beitragsfreiheit im Kindergarten mit dem Kita-Jahr 2024. Des Weiteren beinhaltet der Entwurf die Ausgaben für die Personalschlüsselverbesserung im Bereich Krippe in 2024 von derzeit 1:4,65 auf dann 1:4,25. Zum Kita-Jahr 2025 ist die weitere Verbesserung des Personalschlüssels auf 1:4 vorgesehen. Die Kosten betragen ab der jeweils vollständigen Umsetzung 149 Millionen Euro pro Jahr für die Personalschlüsselverbesserung und 66 Millionen Euro für die Elternbeitragsfreiheit. Damit steigert das Land die Ausgaben in diesem Bereich um über 200 Millionen Euro pro Jahr auf rund 450 Millionen Euro pro Jahr zur Qualitätsverbesserung.

Jugend – gutes Aufwachsen in Brandenburg
Zunächst ist hervorzuheben, dass die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ungeschmälert fortgesetzt werden kann. Auch die Förderung der sozialpädagogischen Fachkräfte durch das Land in den Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in den Städten und Gemeinden ist weiterhin abgesichert.

Mit Inkrafttreten wesentlicher Teile des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zum 10. Juni 2021 (SGB VIII Reform) haben sowohl das Land als auch die örtlichen Träger öffentlichen Jugendhilfe neue und erweiterte Aufgaben erhalten. Für die Aufgaben des Landes – als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe – sind zusätzliche Mittel veranschlagt, insbesondere zur Stärkung des Inklusionsgedankens und zur Durchsetzung der Rechte und Rechtsansprüche von jungen Menschen (Ombudschaften) in der Kinder- und Jugendhilfe. Für das Jahr 2023 sind rund 1 Millionen Euro veranschlagt, für das Jahr 2024 rund 1,2 Millionen Euro, im Finanzplanungszeitraum aufwachsend auf rund 1,5 Millionen Euro. Soweit das Land den örtlichen Trägern der Jugendhilfe gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Landesverfassung i.V.m. § 25 Absatz 4 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) einen Ausgleich für deren Mehrausgaben zu gewähren hat, sind hierfür für 2023 einschließlich eines Betrages für Nachzahlungen für die Jahre 2021 und 2022 rund 14 Millionen Euro und für 2024 rund 10 Millionen Euro veranschlagt. Im Finanzplanungszeitraum wächst dieser vorsorglich veranschlagte Betrag auf rund 19 Millionen Euro auf.

Weiterbildung
Für die Fortsetzung, Verstetigung und Weiterentwicklung der brandenburgischen Grundbildungszentren sowie für die weitere Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus werden zusätzliche Landesmittel zur Umsetzung der Maßnahme „Alphabetisierung und Grundbildung von Erwachsenen“ im Rahmen des operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) 2021-2026 eingesetzt. Der Umfang der ESF-Förderung steigt. Deswegen und weil ein höherer Kofinanzierungsanteil erforderlich ist, steigt der durch das Land zu erbringende Anteil.

Sportland Brandenburg
Die gesetzliche Sportförderung wird in vollem Umfang fortgesetzt. Die duale Karriere von aktiven Sportlerinnen und Sportlern sowie der Breiten- und der Spitzensport werden unvermindert mit 21,5 Millionen Euro gefördert.

Übersicht
Die im Haushaltsplanentwurf 2023 und 2024 bei wesentlichen Aufgabenbereichen und Vorhaben des MBJS vorgesehenen Zuwächse verdeutlichen erneut den hohen Stellenwert der Bildungspolitik in der Landesregierung:


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter