Attraktiver Schuldienst: Beamtenstatus für Seiteneinsteiger mit Bachelor

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Die Landesregierung macht den Schuldienst attraktiver, um die Zahl der Lehrkräfte zu erhöhen. Dafür hat das Kabinett heute einer wichtigen Gesetzesänderung für neue Lehrkraftqualifikationen zugestimmt. Demnach sollen künftig auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem Bachelorabschluss als Seiteneinsteigende in der Schullaufbahn den Beamtenstatus erhalten können.

Was bisher neben der Lehramtsbefähigung bereits im Seiteneinstieg mit Hochschuldiplom oder Masterabschluss möglich ist, soll künftig ähnlich für den Bachelorabschluss möglich sein: die berufliche Karriere als Lehrkraft in Brandenburg. Dafür schafft das Land erstmals die Möglichkeit, im Beamtenstatus die Befähigung als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann sowie als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat an allgemeinbildenden Schulen und Oberstufenzentren zu erwerben.

Bildungsministerin Britta Ernst: „Mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir, dass wir alle Anstrengungen zur Lehrkräftegewinnung unternehmen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind eine wichtige Verstärkung der Lehrkräftekollegien an den Schulen. Wir wollen vor allem den Beschäftigten, die an den Schulen tätig sind und für die eine Qualifizierung als vollwertige Lehrkräfte nicht mehr möglich ist, eine dauerhafte und gute Perspektive bieten. Das zeigt sich in den neuen Laufbahnmöglichkeiten als Bildungsamtfrau oder Bildungsamtmann sowie als Bildungsamtsrätin oder Bildungsamtsrat.“

Die Landesregierung hatte sich im Mai 2022 mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Landesverband Brandenburg, auf Eckwerte des Dienst- und Arbeitsrechts für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an Brandenburger Schulen geeinigt. Ziel ist, dem hohen Einstellungsbedarf in den kommenden Jahren bestmöglich gerecht zu werden, denn nach Berechnungen des Bildungsministeriums besteht für das kommende Schuljahr 2023/24 ein Einstellungsbedarf von knapp 1.600 Stellen (Vollzeitäquivalente/VZE). In den darauffolgenden fünf Jahren bleibt der Bedarf auf hohem Niveau und geht in der Perspektive bis 2035 nur langsam auf etwa 1.000 VZE zurück.

Mit der heutigen Zustimmung des Kabinetts zum Gesetzentwurf zur notwendigen Änderung lehrerbildungsrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriftensind mehrere Rechtsvorschriften betroffen: (1) Die Voraussetzungen für die jeweilige Befähigung, die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte sowie eine Evaluation der Ausbildung nach fünf Jahren werden das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz (BbgLeBiG) sowie eine darauf aufbauende Verordnung regeln. (2) In das Brandenburgische Besoldungsgesetz wiederum müssen die neu zu schaffenden Ämter aufgenommen werden. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen werden (3) in der Schullaufbahnverordnung (SchulLV) geregelt. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht.

Die Qualifikation der Lehrkräfte ist elementare Grundlage für die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule. Für Seiteneinsteigende mit Diplom- oder Masterabschluss wurde 2012 die rechtliche Grundlage zum Erwerb des Lehramtes durch die Teilnahme an einem besonderen Vorbereitungsdienst geschaffen. Neu wird nun sein: Seiteneinsteigenden mit Bachelorabschluss, die aufgrund ihres Hochschulabschlusses bereits fachlich in der Lage sind, in mindestens einem Schulfach zu unterrichten, steht nach einer 18-monatigen Zertifikatsqualifizierung und zusätzlicher Prüfung der Einstieg ins Beamtenverhältnis als Bildungsamtsrätin/Bildungsamtsrat (Unterricht in zwei Fächern, Besoldungsstufe A12) offen. Ohne diese Voraussetzung können Seiteneinsteigenden nach Zusatzqualifizierung und Prüfung die Laufbahn als Bildungsamtfrau/Bildungsamtmann (Unterricht in einem Fach, A11) einschlagen – mit der Möglichkeit, über eine weitere Zusatzqualifikation und Prüfung in die Besoldungsgruppe A12 befördert zu werden.

Hintergrund: Weitere Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung:

  • Der Lehrkraftberuf ist in den vergangenen Jahren deutlich attraktiver geworden: Reduzierung der Pflichtstundenzahl, Erhöhung der Ermäßigungsstunden wegen Alters, Besoldung A13 für alle mit Lehramtsbefähigung, Hebung der Funktionsstellen an Grund- und Oberschulen.
  • Die staatlichen Schulämter haben eine Online-Bewerberdatenbank etabliert sowie Hotlines und E-Mail-Postfächer eingerichtet, um Fragen potenzieller Bewerbender gezielt und zeitnah beantworten zu können. Die Qualifizierung der Seiteneinsteigenden wird mit der Gewährung von Anrechnungsstunden und die Bereitstellung von Ausbildungspersonal gefördert.
  • Brandenburg hat die eigene Lehrkräfteausbildung ausgeweitet. Die Studienplätze im Lehramt an der Universität Potsdam wurden seit 2019 deutlich von 650 auf rund 1.100 pro Jahr im Bachelorstudium erhöht. Des Weiteren wird am Standort Senftenberg der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) eine neue Ausbildungsstätte für Grundschullehrkräfte eingerichtet. Damit einher gehen soll eine nochmalige Ausweitung der Ausbildungskapazitäten.
  • Mit dem neu geschaffenen „Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer“ werden frühzeitig Lehramtsstudierende dafür gewonnen, nach Abschluss von Studium und Vorbereitungsdienst in Schulen und Regionen mit besonderem Lehrkräftebedarf tätig zu werden. Bislang wurden in zwei Jahren 50 Stipendien vergeben. Beginnend mit dem Wintersemester 2023/2024 werden künftig 40 Stipendien jährlich vergeben.
  • Im Rahmen der Interessengewinnung für das Arbeitsfeld „Schule“ ist geplant, ab 2023 die Anzahl der Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an Schulen um 20 auf 120 zu erhöhen.

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