Viele bringen sich ein: Breite Beteiligung am künftigen Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz

Kinder- und Jugendgesetz @ anjariese

In Brandenburg entsteht derzeit ein Kinder- und Jugendgesetz. Daran sind viele beteiligt: Kommunale Spitzenverbände, Trägerverbände, Landes- Kinder- und Jugendausschuss, Landeskitaelternbeirat, LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände und andere mehr, vor allem aber auch Kinder und Jugendliche.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Kinder und Jugendliche wissen oft sehr genau, was für sie gut und wichtig ist. Sie bringen ihre Ideen beim Gesetzentwurf aktiv ein. Als kinder- und jugendfreundliches Land werden wir mit dem Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz den Kinder- und Jugendschutz sowie die Teilhabe stärken und die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen im Land Brandenburg verbessern.“

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes
Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das seit Juni 2021 in Kraft ist, wurden eine Vielzahl von Vorschriften geändert. Diese Bundesgesetzgebung muss auf Landesebene umgesetzt werden. Das künftige Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz vereint drei erforderliche Gesetzvorhaben:

  • Umsetzung der Reformen der Vorschriften im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz,
  • damit verbundene, erforderliche Änderungen im Ersten Gesetz zur Ausführung des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Das bislang geltende Gesetz wird mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgelöst,
  • Kinderschutzgesetz für das Land Brandenburg mit einheitlichen Standards, das das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt (Vorhaben im Koalitionsvertrag).

Brandenburg ist bundesweit ein Vorreiter
mit dem Gesetzesvorhaben und der breiten gesellschaftlichen Beteiligung am Gesetzentwurf. Konkret geht es um:

  • besseren Kinder- und Jugendschutz (auch vor Extremismus),
  • Errichtung von Ombudsstellen,
  • Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen (Hilfen zur Erziehung),
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen oder drohender Behinderung (inklusive Kinder- und Jugendhilfe) sowie
  • Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen (bei Antragsverfahren für Kinder- und Jugendlich mit Behinderungen und ihre Eltern),
  • mehr Prävention vor Ort, mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien,
  • Beteiligung junger Menschen im Hilfeplanverfahren (Hilfen zur Erziehung),
  • Beratungsstellen mit Recht auf unabhängige Beratung

Breiter Beteiligungsprozess
In Vorbereitung auf den vorliegenden Gesetzentwurf wurde – unmittelbar nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes ­– landesweit ein breiter Beteiligungsprozess gestartet: mit Trägerverbänden, Kinderschutzverantwortlichen in Verbänden, Netzwerken und Fachstellen, Stiftungen, Beratungs- und Ombudsstellen, Fachverbänden, Gremien, Wissenschaftseinrichtungen u.v.a.m. In einer ersten Phase wurde mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise/kreisfreien Städte) unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände analysiert und diskutiert, wo und in welcher Form Rechtssetzungsbedarf auf Landesebene besteht. In einer zweiten Phase wurden der Landes-Kinder- und Jugendausschuss und seine Unterausschüsse beteiligt. Schließlich hat die Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte, Katrin Krumrey im Rahmen einer dritten Phase Kinder und Jugendlichen beteiligt, es gab eine Online-Befragung sowie zwei Workshops mit Kindern und Jugendlichen.

Die Beteiligung geht weiter: Der Gesetzentwurf ist im MBJS-Internet veröffentlicht, samt einem Formular zur Beteiligung. Jede und Jeder ist aufgefordert, seine Ideen einzubringen. Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz soll ab dem 1. Januar 2024 gelten. Einzelne Vorschriften können auch — wenn dies geboten und sachgerecht ist — zeitlich verzögert später in Kraft treten.


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