Engagiert in der Lehrkräfteausbildung: 119 Schulen für Landlehrer-Stipendien 2024 stehen fest

Landlehrkräftestipendium

Landesweit 119 Schulen engagieren sich auf besondere Weise in der Ausbildung von Lehrkräften: Sie haben sich bereit erklärt, Lehramtsstudierende zu betreuen, die ein Brandenburg-Stipendium erhalten. Mitte Januar beginnt die nächste Bewerbungsfrist. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten lernen im Stipendienprogramm bereits während des Studiums ihre spätere Einsatzschule, das Kollegium und die Region sehr gut kennen.

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Viele Schulen haben erkannt, welchen wichtigen Beitrag sie unmittelbar für die Lehrkräfte-Ausbildung leisten können. Innerhalb des Stipendienprogramms des Bildungsministeriums stehen sie Lehramtsstudierenden mit Rat und Tat zur Seite, also jungen Kolleginnen und Kollegen, die für einen längeren Zeitraum an der jeweiligen Schule bleiben werden. Es ist eine Win-win-Situation für Schule und Studierende – und für die Attraktivität des Schuldienstes im Land Brandenburg. Ich danke den Schulleitungen und Lehrkräften für ihre Einsatzbereitschaft.“

Im Jahr 2024 werden erneut 40 Stipendien ausgeschrieben. Neu ist dabei: Erstmals werden 20 Plätze im Programm für Lehramtsstudierende aus dem ganzen Bundesgebiet bereits zum Sommersemester vergeben. Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Januar bis zum 15. Februar 2024. Die weiteren 20 Stipendien werden in der zweiten Jahreshälfte für das Wintersemester 2024 ausgeschrieben. Damit können Studierende sich flexibler bewerben.

Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) den Studierenden eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das ideelle Begleitprogramm „Einfach.Klasse.Brandenburg“ mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen an. Die Förderung beginnt frühestens ab dem fünften Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Einsatzschule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an der Schule für mindestens die Dauer, für die auch das Stipendium gewährt wurde.


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