105.000 Euro für einen neuen Außenspielbereich in Müncheberg

Unterricht draußen auf dem Schulhof © Christian Schwier, fotolia.com

Die Stadt Müncheberg darf sich über 105.000 Euro Fördermittel für die Umgestaltung und zum Ausbau der Außenspielbereiche der Grundschule Müncheberg freuen. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).

Bildungsminister Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft und unterstützt die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau. Davon werden auch die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Müncheberg profitieren. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm KIP II - Bildung leistet das Land seinen Beitrag dazu."

Die Stadt Müncheberg erhält eine Förderung in Höhe von 105.000 Euro zur Umgestaltung und zum Ausbau der Außenspielbereiche der Grundschule Müncheberg und des Horts. Hierzu sollen unter anderem neue Spielgeräte angeschafft und die bestehenden Spielgeräte teils erneuert werden. Zudem ist vorgesehen, im Außenbereich ein „Grünes Klassenzimmer“ mit zusätzlichen Sitzgruppen zu schaffen. Die Gesamtausgaben betragen rund 150.000 Euro. Die Maßnahme soll bis Endes des Jahres umgesetzt werden. 

Hintergrund
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.


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