Nichtzulassungsbeschwerde gegen Haasenburg-Urteil

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Am 23. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis für Jugendhilfeeinrichtungen im Land Brandenburg nicht hätte entzogen werden dürfen. Eine Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Das Jugendministerium hat nun eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Die schriftliche Urteilsbegründung ging am 12. März 2024 beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ein, sie umfasst 102 Seiten. Nach intensiver Prüfung des vollständigen Urteils hat der Prozessvertreter des MBJS am 26. März 2024 beim Verwaltungsgericht Cottbus beantragt, Berufung gegen das Urteil zuzulassen. Eine solche Nichtzulassungsbeschwerde ist das einzige zur Verfügung stehende Rechtsmittel. Das Ziel: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg soll die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus prüfen.

Hintergrund: 
Der Träger Haasenburg GmbH betrieb in Brandenburg an drei Standorten Jugendhilfe-Einrichtungen mit zuletzt insgesamt 114 Plätzen, davon 60 für optional geschlossene Unterbringung. Nachdem immer wieder gravierende Vorkommnisse (bis hin zu zwei Todesfällen) in den Einrichtungen Anlass zu Vor-Ort-Kontrollen, Fachberatungen und verpflichtenden Auflagen des Landesjugendamtes waren, spitzte sich die Lage im Frühjahr/Sommer 2013 deutlich zu. Die damalige Jugendministerin Martina Münch setzte im Juli 2013 eine unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle und Untersuchung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH ein. Nach Auswertung des Berichts der Untersuchungskommission und weiteren Vorkommnissen wurden die Einrichtungen geschlossen und die Betriebserlaubnisse durch das MBJS entzogen.  


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