Rund 19 Millionen Euro für verlängerte Betreuungszeiten in Krippe und Kindergarten
In diesem Jahr profitieren im Land Brandenburg insgesamt 31.837 Kinder von der Pauschale für verlängerte Betreuungszeiten in Krippe und Kindergarten. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte beträgt die beantragte Gesamtfördersumme 19.102.200 Euro.
Die Mittel stammen aus dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz des Bundes (geändert Ende 2022), das den Ländern ermöglicht, fast alle bisherigen Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes (von 2019) bedarfsgerecht fortzusetzen. Brandenburg stehen dafür in den Jahren 2023 und 2024 rund 125 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Das Gute-KiTa-Gesetz des Bundes wird seit August 2019 mit konkreten Maßnahmen in Brandenburg umgesetzt. Eine wichtige Maßnahme ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels für verlängerte Betreuungszeiten, damit Eltern Beruf und Familie besser unter einen Hut bekommen.“
Mit den Fördermitteln wird für die zusätzliche personelle Ausstattung für die Betreuung von Kindern, die durchschnittlich mehr als acht Stunden täglich betreut werden, finanziell seitens des Landes unterstützt. Kitaträger erhalten pro Kind mit verlängerten Betreuungszeiten und Monat zusätzlich 50 Euro (= 600 Euro jährlich). So kann mit Unterstützung des Landes ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel auch bei verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im vorschulischen Bereich gewährleistet werden. Damit wird für dieses Förderprogramm ein großer Teil der Bundesmittel investiert.
Die Landkreise und kreisfreien Städte konnten bis Ende März einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2024 in Höhe von 600 EUR pro Kind mit erhöhtem Betreuungsumfang stellen, für das eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich 8 Stunden/Tag (bei einem Wochenkontingent von mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart worden ist.
Aus eigenen Mitteln finanzierte die Landesregierung 2023 rund 575 Millionen Euro in die Kitas, zuzüglich rund 111 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit im letzten und vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung sowie die einkommensabhängige Elternbeitragsbefreiung bzw. Elternbeitragsbegrenzung.