Cottbuser Modell hilft Menschen mit Behinderung zügiger

Jugendbeteiligung @Rawpixel.com, shutterstock.com

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz strebt die Einrichtung einer Fachstelle zur einheitlichen Betreuung von Menschen mit oder mit drohenden Behinderungen an. Grundlage ist das im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt (KJSG). Demnach sollen Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit bzw. mit drohenden Behinderungen in die Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe zusammengeführt werden – als so genannte „große Lösung“. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wird dafür ein Modell schaffen. Das Land Brandenburg fördert diese Fachstelle mit gut 42.000 Euro für die Einrichtung einer Projektstelle.

Oberbürgermeister Tobias Schick: „Mit der Fachstelle zur Hilfe bei drohender Obdachlosigkeit hat die Stadtverwaltung bereits gute Erfahrungen der Arbeit ‚aus einer Hand‘ gesammelt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung, für die es jedoch immer die notwendigen gesetzlichen Regelungen braucht. Dennoch profitieren die Betroffenen, und das ist das Maß der Arbeit.“

Jugendminister Steffen Freiberg: „Das MBJS fördert dieses Modellprojekt sehr gerne. Es kommt behinderten jungen Menschen in Cottbus zugute und die anderen Kommunen im Land können von den Cottbuser Erfahrungen profitieren. Wünschenswert ist, dass sich ähnliche Vorgehensweisen noch vor einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung möglichst flächendeckend im Land Brandenburg etablieren und dadurch die Wege für die Betroffenen schon jetzt einfacher werden."

Innerhalb dieses Dienstes sollen Beratung, Antragsstellung, Hilfeplanung, Leistungsgewährung, Zahlung und Kostenheranziehung für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von der Art der Behinderung – umgesetzt werden. Für die Leistungsberechtigten ergibt sich der Vorteil nur noch einer Anlaufstelle für Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dafür soll Personal aus dem bislang zuständigen Sozialamt in das Jugendamt übernommen werden.

Aufgabe der Projektstelle soll es sein, die Einrichtung der Fachstelle vorzubereiten. Leistungsberechtigte haben dann nur noch eine Anlaufstelle und werden nicht mehr zwischen Ämtern hin und her geschickt. Die bislang mitunter recht zeitaufwändige Zuständigkeitsklärung zwischen Jugendamt und Sozialamt entfällt. Anträge können schneller bearbeitet werden und Hilfen zügiger wirken.

In Cottbus/Chóśebuz würde nach aktuellem Stand ca. 1.000 Menschen von dieser Fachstelle betreut werden.


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