Lehrkräfte für Landschulen: Begrüßung der neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten
Das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer hat erfolgreich die sechste Ausschreibung abgeschlossen. 18 Stipendien an Lehramtsstudierende aus ganz Deutschland konnte das Bildungsministerium (MBJS) zum Sommersemester 2025 vergeben. Heute haben sie ihre Zuwendungsbescheide im feierlichen Rahmen im Audimax der Universität Potsdam erhalten. Sie nehmen auch am Begleitprogramm teil, das von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) bereut wird.
Innerhalb der Feierstunden wurden ebenfalls zehn Stipendiatinnen und Stipendiaten verabschiedet, die ihr Lehramtsstudium abgeschlossen haben. Sie beginnen nun den Vorbereitungsdienst und werden anschließend an einer Schule in einer ländlichen Region Brandenburgs tätig sein.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Brandenburg-Stipendium bleibt ein Erfolgsmodell. Mit den neuen 18 Stipendien werden Studierende aus sechs Bundesländern finanziell und ideell dabei unterstützen, das Lehramtsstudium in Regelstudienzeit zu absolvieren. Anschließend werden sie an den ausgewählten Programmschulen unterrichten – eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Das zeigt auch, wie attraktiv die ländlichen Schulen Brandenburg für angehende Lehrerinnen und Lehrer sind. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten leisten an ihren Programmschulen einen wichtigen Beitrag für eine gute Schulbildung und Chancengerechtigkeit im Land Brandenburg.“
Anne Rolvering, Vorsitzende der Geschäftsführung DKJS: „Mit dem Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer haben wir ein attraktives Angebot für Lehramtsstudierende, das mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte an Brandenburger Schulen bringt. Die Erfahrungen der ersten Absolventinnen und Absolventen zeigen, dass dieses Konzept aufgeht: Die finanzielle Absicherung, die enge Anbindung an die Programmschule von Anfang an und das attraktive Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg sind vielfältige Vorteile, von denen die Stipendiatinnen und Stipendiaten profitieren – und mit ihnen die Schülerinnen und Schüler vor Ort.“
Die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die für ein Stipendium ausgewählt wurden, kommen von Universitäten sowohl aus Brandenburg (5) als auch aus anderen Bundesländern: Berlin (6), Mecklenburg-Vorpommern (3), Hessen (2), Thüringen (1) und Niedersachsen (1). Sie werden an folgenden Programmschulen eingesetzt und von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut:
- Brandenburg /Havel: Grundschule Gebrüder Grimm
- Barnim: Grundschule an der Hasenheide (Bernau)
- Barnim: Nordend-Schule Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt „Lernen“ (Eberswalde)
- Barnim: Schule im Nibelungenviertel Schule mit dem sonderpäd. Förderschwerpunkt „Lernen“ (Bernau)
- Dahme-Spreewald: Grundschule Töpchin (Mittenwalde)
- Elbe-Elster: Schule m.d. sonderpäd. Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Albert Schweitzer (Herzberg)
- Frankfurt (Oder): Astrid-Lindgren-Grundschule
- Havelland: Kooperationsschule Friesack mit Primarstufe
- Oberspreewald-Lausitz: Europaschule Lauchhammer - Grundschule
- Ostprignitz-Ruppin: Grundschule Blumenthal (Heiligengrabe), Nadelbach-Grundschule (Heiligengrabe)
- Ostprignitz-Ruppin: Mosaik-Schule m.d. sonderpäd. Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ (Wittstock)
- Potsdam-Mittelmark: Grundschule Friedrich Eberhard von Rochow (Golzow)
- Spree-Neiße: Gesamtschule Spree-Neiße (Kolkwitz)
- Teltow-Fläming: Goethegrundschule Zossen
- Teltow-Fläming: Schulzentrum Baruther Urstromtal Grundschule (Baruth/Mark)
- Teltow-Fläming: Wiesenschule Oberschule (Jüterbog)
- Uckermark: Grundschule Johann Heinrich Pestalozzi (Prenzlau)
Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem führt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das umfangreiche ideelle Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg durch. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an einer zugeordneten Schule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an „ihrer“ Schule für mindestens die Dauer, für die auch das Stipendium gewährt wurde.