Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg
Prinzipiell werden im Land Brandenburg auch Lehrkräfte im Seiteneinstieg für den Schuldienst gesucht. Um die Erziehungs- und Bildungsqualität an den Schulen zu gewährleisten, ergibt sich nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Einstellung jedoch eine Rangfolge nach der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.
Generell gilt: Grundständig ausgebildete Lehrkräfte, die ihre Ausbildung mit einer abschließenden Staatsprüfung beendet haben, werden prioritär in den Schuldienst im Land Brandenburg eingestellt.
Die Chance, eine Stelle als Lehrkraft im Seiteneinstieg zu finden, ist in den Regionen Brandenburgs am größten, in denen ein sehr hoher Bedarf an Lehrkräften besteht und die Stellen nicht immer mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Erfahrungsgemäß ist dies in der Regel in den ländlicheren Regionen Brandenburgs der Fall, beispielsweise in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz. Gesucht werden vor allem Lehrkräfte für die Schulformen Grund- und Oberschule, Förderschule sowie im Bereich der beruflichen Bildung.
Wenn Sie sich erfolgreich auf eine freie Stelle beworben haben, werden Sie zunächst auf 13 Monate befristet eingestellt. In dieser Zeit nehmen Sie neben der Unterrichtstätigkeit an einer Pädagogischen Grundqualifizierung teil, in der Sie sich die wichtigsten Kompetenzen und Kenntnisse berufsbegleitend aneignen können. Wenn Sie die Pädagogische Grundqualifizierung erfolgreich absolviert haben und die Schulleitung Ihre Eignung bestätigt, besteht die Möglichkeit der Entfristung.
Sofern offene Stellen nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden, können auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (Personen ohne Lehramtsstudium) für eine Stellenbesetzung in Betracht gezogen werden.
Bei Interesse an einer Bewerbung für den Schuldienst in Brandenburg gilt folgende Vorgehensweise:
- Aktuelle Stellenangebote nach geeigneter Stelle prüfen
- Registrierung im Bewerbungsportal Schuldienst des MBJS
- Bewerbung auf ein Stellenangebot, welches für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger geöffnet ist. Bitte hierfür der im Stellenangebot angegebenen Kontaktperson im staatlichen Schulamt eine E-Mail senden und mitteilen, dass die Registrierung im Bewerbungsportal bereits vorliegt und Sie sich für diese konkrete Stelle bewerben möchten.
Das Einkommen bzw. die individuelle Eingruppierung basiert auf zwei Faktoren, nämlich der Tätigkeit bzw. dem Einsatz im Unterricht sowie der bisherigen Ausbildungsabschlüsse. Die Entscheidung über die individuelle Eingruppierung bedarf immer einer Einzelfallprüfung durch das staatliche Schulamt, das für die Einstellung zuständig ist.
Grundsätzlich gilt folgendes: Vergütet wird mindestens nach Entgeltgruppe E 10 nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte. Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Lehrkräfte im Seiteneinstieg auch höhere Eingruppierungen möglich, wobei Hochschulabschluss und Unterrichtseinsatz zusammenpassen müssen:
- Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die über einen Bachelorabschluss verfügen, der zum Unterrichten in einem Unterrichtsfach der Einsatzschule befähigt, werden laut Entgeltordnung Lehrkräfte nach E 11 vergütet. Mit einem Bachelorabschluss besteht zudem die Möglichkeit, eine Bildungsamtslaufbahn einzuschlagen.
- Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die über einen Masterabschluss verfügen, der zum Unterrichten in einem Unterrichtsfach der Einsatzschule befähigt, werden laut Entgeltordnung Lehrkräfte nach E 12 vergütet. Für diese Gruppe besteht zudem die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Absolvieren des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt zu werden. Dann ist auch die Vergütung nach E 13 möglich und es besteht die Möglichkeit die Verbeamtung im Lehramt.
Auch als Lehrkraft im Seiteneinstieg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befähigung für eine Laufbahn erwerben und verbeamtet werden. Im Land Brandenburg gibt es zwei Laufbahnen, die Sie als Lehrkraft einschlagen können: die Lehramtslaufbahn und die Bildungsamtslaufbahn. Es müssen jeweils die fachlichen und weitere (persönliche) Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt sein.
Die Lehramtslaufbahn können Sie einschlagen, wenn Sie einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss haben. Dann haben Sie die Möglichkeit, durch Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes und einer Staatsprüfung eine Lehramtsbefähigung zu erwerben und grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt zu werden. Näheres zum Qualifizierungsweg dieser Laufbahn finden Sie unter „Qualifizierungswege mit Masterabschluss“.
Für Lehrkräfte mit Bachelorabschluss hat das Land Brandenburg im Jahr 2024 eine neue Laufbahn geschaffen: Die Bildungsamtslaufbahn. Sie führt nicht zu einer Gleichstellung mit dem Lehramt, schafft aber die fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung als Bildungsamtmann oder Bildungsamtfrau bzw. als Bildungsamtsrat oder Bildungsamtsrätin. Um diese Befähigung zu erwerben, muss eine 18-monatige Zertifikatsqualifizierung absolviert werden. Näheres zu diesem Qualifizierungsweg finde Sie unter „Qualifizierungswege mit Bachelorabschluss“.
Neben den fachlichen Voraussetzungen müssen auch folgende weitere Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt sein:
- Das 47. Lebensjahr ist noch nicht vollendet.
- Es darf nur in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
- Die gesundheitliche Eignung ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festzustellen.
- Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit oder einer anderen Staatsangehörigkeit nach § 7 Absatz 1 BeamtStG.
Folgende Besoldungen sind mit den Ämtern verbunden:
- Lehramt: A 13
- Bildungsamtsrat bzw. Bildungsamtsrätin: A 12
- Bildungsamtmann bzw. Bildungsamtfrau: A 11
- Beamtenstatus: Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und nehmen in der Regel hoheitliche Aufgaben wahr. Vor der Ernennung auf Lebenszeit müssen Beamte ihre Eignung innerhalb einer Probezeit nachweisen.
- Besoldung: Beamte erhalten eine Besoldung nach dem Alimentationsprinzip, das heißt, sie bekommen ihr Einkommen also im Voraus zum 1. eines jeden Monats überwiesen. Die Höhe des ausgezahlten Betrages ist höher als bei Tarifbeschäftigten, da keine sozialversicherungsrechtlichen Abgaben entrichtet werden müssen (keine Kranken- und Rentenversicherung).
- Krankenversicherung: Die Krankenversicherung ist für Beamte gesondert geregelt. Je nach Familienstand besteht ein Anspruch auf Beihilfe im Umfang von 70 oder 50 Prozent in Form eines Zuschusses zu den Krankheitskosten nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Der verbleibende restliche Anteil sowie eventuell zusätzlich gewünschte Wahlleistungen sollten gesondert privat versichert werden. Kinder erhalten eine Beihilfe im Umfang von 80 Prozent, da eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.
- Familienfreundlichkeit: Das Beamtenrecht enthält zahlreiche Regelungen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie unterstützen, z.B. Teilzeit und Freistellung in Form von Sonderurlaub. Entsprechend des jeweiligen Landesrechts gibt es ggf. auch Ansparmöglichkeiten für Erholungsurlaub und einen Zuschuss zur Krankenversicherung während der Elternzeit.
- Ruhestand: Während des Ruhestandes erhalten Beamte eine steuerpflichtige Pension, die sich nach einem festgelegten Ruhegehaltssatz aus der Besoldung in den letzten Dienstjahren berechnet. Damit liegt die Pension i.d.R. deutlich über den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.