Lerngruppe+

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Die Lerngruppe+ ist ein besonderes temporäres Lernangebot, bei dem Schule und Jugendhilfe kooperieren. In die Lerngruppe+ sollen Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“ aufgenommen werden, die aufgrund ihres herausfordernden Verhaltens nicht adäquat in Ihrer bisherigen Lerngruppe lernen können. Sie zeigen teilweise ein sehr herausforderndes Verhalten, teils bis hin zur Schulverweigerung. Für sie soll die Lerngruppe+ ein Angebot sein, um zum einen eine Befreiung von der Schulpflicht zu vermeiden und um die Schulen in ihren Bemühungen um eine Förderung und Integration dieser Zielgruppe zu unterstützen.

Durch die Lerngruppe+ sollen die geförderten Kinder, obwohl in ihrem Verhalten schwierig, in ein klares und überschaubares Regelsystem integriert werden. Sie erproben innerhalb dieser Organisationsform in einem geschützten Rahmen gelingende Konzepte des sozialen Miteinanders. Die Lernenden sollen in der Lerngruppe+ so weit in ihren sozialen Kompetenzen gefördert werden, dass sie wieder vollständig in ihre Regelklasse zurückkehren können.

Die Lerngruppen+ sind eine innerschulische Organisationsform und sollten in der Regel vor allem dort eingerichtet werden, wo kein spezifisches Förderschulangebot zur Verfügung steht. In Kleingruppen (sechs bis acht Lernende), begleitet durch Lehrkräfte und weiteres Personal, sollen die Schülerinnen und Schüler für eine Zeitdauer von maximal zwei Schuljahren gemäß den rechtlichen Vorgaben im Bildungsgang der Grundschule, so gefördert werden, dass eine anschließende Integration in die Regelklasse und ein dort erfolgreiches Weiterlernen möglich wird.   

Der Unterricht in der Lerngruppe+ wird von sonderpädagogisch qualifizierten Lehrkräften erteilt. Sie werden darüber hinaus von Schulpsychologinnen und -psychologen, sonstigem pädagogischem Personal und Fachkräften aus dem Jugend-, Gesundheits- und Sozialsystem unterstützt. Die Lerngruppe+ soll durch Kooperationsvereinbarungen zwischen der Schule, der zuständigen regionalen Schulaufsicht sowie des zuständigen Trägers für Jugendhilfe und weiteren Partnern zustande kommen.


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