Förderschulen – Förderklassen

Förderschulen-Förderklassen@AdobeStock_Guido Khoury

Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen im Land Brandenburg – wo immer möglich – gemeinsam mit anderen Kindern in der Nähe ihres Wohnortes zur Schule gehen. Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können oder deren Eltern den Besuch einer Förderschule oder Förderklasse wünschen, werden – auf Antrag der Eltern – in eine ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechende Förderschule aufgenommen. Über den Lernort entscheidet das staatliche Schulamt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung des Förderausschusses unter Berücksichtigung des Elternwunsches.

Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Entsprechend der durch die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung erfolgt eine Gliederung nach sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:

  • "Lernen"
  • "Sprache"
  • "emotionale und soziale Entwicklung"
  • "geistige Entwicklung"
  • "Hören"
  • "körperliche und motorische Entwicklung"
  • "Sehen" sowie
  • Schulen für Kranke

Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" sind Ganztagsschulen und in Lernstufen gegliedert. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" können die Jahrgangsstufen 1 bis 10 umfassen und sind an den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit erheblichen Beeinträchtigungen im schulischen Lernen ausgerichtet. Beide Schulformen führen jeweils einen eigenen Bildungsgang, der zum Abschluss der jeweiligen Schulform führt. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sprache" und "emotionale und soziale Entwicklung" umfassen die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und führen den Bildungsgang der Grundschule. Sie sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem möglichst frühzeitigen Übergang in die allgemeine Schule befähigen. Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Sprache" werden auch in Förderklassen der Jahrgangsstufen 1 und 2, die an Grundschulen angegliedert sind, unterrichtet. Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Hören" (Wilhelm-von-Türk-Schule in Potsdam) und "Sehen" (Brandenburgische Schule für Blinde und Sehbehinderte in Königs Wusterhausen) umfassen die Jahrgangsstufe 1 bis10 und führen die Bildungsgänge der Grundschule sowie der Oberschule. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung", die nicht im gemeinsamen Unterricht gefördert werden können oder deren Eltern den Besuch der Förderschule wünschen, können die Oberlin-Schule in Potsdam besuchen.

Eine Schule für Kranke ist die Schule für Kranke in der Asklepius Fachklinik in Brandenburg an der Havel. Besteht in einer Klinik kein dauerhaftes Schulangebot, erhalten Schülerinnen und Schüler während des Klinikaufenthaltes Hausunterricht.


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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