Eltern als Partner

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Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen ihres Kindes und für die Lehrkräfte entscheidende Partner in Sachen Bildung. Deshalb ist die Mitwirkung der Eltern in den schulischen Gremien wünschenswert.

Sie können den Schulalltag Ihres Kindes mitgestalten, indem Sie die Lehrkräfte Ihres Kindes bei unter-schiedlichen Aktivitäten im Rahmen von Unterrichtsprojekten unterstützen. Gerne können Sie die Klasse Ihres Kindes bei Ausflügen an außerschulische Lernorte begleiten, an Schulfahrten teilnehmen, Feste und Feiern in der Schule mit ausrichten sowie außerunterrichtliche Angebote betreuen. Nutzen Sie die Teilnahme an Elternversammlungen und bringen Sie sich in Entscheidungen zur Klasse Ihres Kindes ein. Eine weitere Form der Mitwirkung in der Grundschule ist die Mitarbeit als Elternvertreterin oder -vertreter in der Klasse, in der Elternkonferenz oder als gewähltes Mitglied in der Schulkonferenz.

Entwicklungsgespräche (Elterngespräche)

Mehrmals im Schuljahr finden Entwicklungsgespräche (Elterngespräche) statt. Damit haben Eltern an ausgewiesenen Lehrersprechtagen die Möglichkeit, mit der Klassenlehrkraft, aber auch mit den Fachlehrerinnen- und lehrern die Lernentwicklung ihres Kindes zu besprechen und offene Fragen zu klären. Bei Bedarf wird gemeinsam auch nach Lösungen gesucht, um besondere Unterstützungen und Maßnahmen innerhalb oder außerhalb der Schule im Interesse des Kindes zu organisieren.

Informationsveranstaltungen (Elternversammlung)

In diesem Veranstaltungsformat besteht die Möglichkeit, sich über Unterrichtskonzepte, Lehrplananforderungen und Leistungsbewertungen sowie die Bewertungskriterien für die Zeugnisse zu informieren. Außerdem informieren die Lehrkräfte über die Zusammenarbeit mit dem Hort oder anderen außerschulischen Partnern. Erziehungsberechtigte stimmen in diesem Rahmen über Wandertage, Exkursionen und Klassenfahrten ab und werden über die jeweiligen Bildungsziele durch die Klassenlehrkraft informiert. In der Elternversammlung werden zudem alle zwei Jahre die Elternvertreterinnen und -vertreter gewählt.

Elternkonferenz

Die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter sind Mitglieder der schulischen Elternkonferenz und fungieren als Interessenvertretung aller Erziehungsberechtigten ihrer Klasse.

Schulkonferenz

Einige Elternvertreterinnen und -vertreter werden in die Schulkonferenz gewählt und nehmen dort die Interessenvertretung der schulischen Elternschaft in Zusammenarbeit mit gewählten Lehrkräften, Schülersprecherinnen und Schülersprechern sowie der Schulleitung wahr. Gemeinsam setzen die Mitglieder dieses Gremiums die gefassten Beschlüsse in ihrem Verantwortungsbereich um.


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