Schulpsychologische Beratung
Schulpsychologische Beratung erfolgt durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Sie unterstützt alle an Schule Beteiligte und berät Schulen von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II bei Störungen des Schullebens durch psychosoziale Konflikte. Die Inanspruchnahme einer schulpsychologischen Beratung durch Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte oder Schulleitungen ist freiwillig und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Die landesweiten schulpsychologischen Beratungsstellen gehören zu den staatlichen Schulämtern.
Die schulpsychologische Beratung berät Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrkräfte, die Schulleitungen und die Schulaufsicht. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind wie folgt tätig:
- präventiv,
- in Notfällen,
- bei Konfliktbearbeitungen,
- bei psychologischen Themenbereichen,
- bei Beeinträchtigungen und Störungen im Lernen und Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie
- bei besonderen Begabungen.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen führen an Schulen bei Bedarf Fortbildungen oder Supervisionen durch. Insgesamt trägt die Schulpsychologie dazu bei, ein positives Lernumfeld zu schaffen und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu fördern.