Gemeinsamer Unterricht und Förderschulen
Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat ein Recht auf eine seiner individuellen Beeinträchtigung entsprechende Förderung. Die Landesregierung hat im Jahr 2015 ein Konzept zum Gemeinsamen Lernen in der Schule beschlossen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden. Alle allgemeinbildenden Schulen sollen durch pädagogisches Handeln Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern. Fördern ist ein Grundprinzip des pädagogischen Handelns.
Sonderpädagogische Förderung erweitert die allgemeine individuelle Förderung und verwirklicht das Recht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf schulische Bildung unter Berücksichtigung von
- ihren individuellen Leistungsmöglichkeiten,
- Bedürfnissen und
- Begabungen.
Sonderpädagogische Förderung kann sowohl in der allgemeinen Schule im gemeinsamen Unterricht als auch in der Förderschule erfolgen.
Schule für gemeinsames Lernen – Inklusion
Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ lernen gemeinsam in einer Klasse.
Gemeinsamer Unterricht
mit dem Ziel, in den weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechende Abschlüsse zu erreichen.
Förderschulen – Förderklassen
Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, werden – auf Antrag der Eltern – in eine ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechende Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt aufgenommen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf – Feststellungsverfahren
Das staatliche Schulamt leitet das Feststellungsverfahren zur Feststellung, Änderung oder Beendigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Antrag ein.
Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen
erbringen vorrangig für den schulischen Bereich ein wohnortnahes sonderpädagogisches Förder- und Beratungsangebot.
Lerngruppe+
temporäres Lernangebot, Kooperation von Schule und Jugendhilfe.