Gemeinsamer Unterricht und Förderschulen

Gemeinsamer Unterricht und Förderschulen@AdobeStock_VRD

Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat ein Recht auf eine seiner individuellen Beeinträchtigung entsprechenden Förderung. Das Bildungsministerium hat ein Konzept zum Gemeinsamen Lernen in der Schule im Land Brandenburg erarbeitet. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen vorrangig im gemeinsamen Unterricht gefördert werden. Alle allgemeinbildenden Schulen sollen durch pädagogisches Handeln Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern, fördern ist ein Grundprinzip des pädagogischen Handelns.

Sonderpädagogische Förderung erweitert die allgemeine Förderung und verwirklicht das Recht von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf schulische Bildung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Leistungsmöglichkeiten, Bedürfnisse und Begabungen. Sonderpädagogische Förderung kann sowohl in der allgemeinbildenden Schule im gemeinsamen Unterricht als auch in der Förderschule erfolgen.

Logo der Schule für gemeinsames Lernen

Schule für gemeinsames Lernen – Inklusion

Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ lernen gemeinsam in einer Klasse.


Gemeinsamer Unterricht@AdobeStock_Robert Kneschke

Gemeinsamer Unterricht

mit dem Ziel, in den weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen entsprechende Abschlüsse zu erreichen.


Förderschulen-Förderklassen@AdobeStock_Guido Khoury

Förderschulen ­– Förderklassen

Schülerinnen und Schüler, die im gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können werden – auf Antrag der Eltern – in eine ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechende Förderschule aufgenommen.


Förderbedarf@AdobeStock_Dudarte

Sonderpädagogischer Förderbedarf – Feststellungsverfahren

Das staatliche Schulamt leitet das Feststellungsverfahren zur Feststellung, Änderung oder Beendigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Antrag ein.


Beratung@AdobeStock_Wasan

Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen

erbringen vorrangig für den schulischen Bereich ein wohnortnahes sonderpädagogisches Förder- und Beratungsangebot.


Lerngruppe@AdobeStock_Eigens

Lerngruppe+

temporäres Lernangebot, Kooperation von Schule und Jugendhilfe.




Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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