Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen

Beratung@AdobeStock_Wasan

Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstellen nehmen Aufgaben im Gemeinsamen Unterricht wahr und erbringen vorrangig für den schulischen Bereich ein wohnortnahes sonderpädagogisches Förder- und Beratungsangebot. Sie leiten und koordinieren im Auftrag des staatlichen Schulamtes das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Feststellungsverfahren).

Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen gibt es in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt. Lehrkräfte der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen leisten Unterstützung durch:

  • Begleitung der Eltern und Kinder beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule,
  • Beratung in sonderpädagogischen Fragen für den schulischen Bereich,
  • Durchführung des Feststellungsverfahrens für den sonderpädagogischen Förderbedarf,
  • Vermittlung außerunterrichtlicher Hilfen anderer Träger,
  • Beratung der Fachkräfte von Kindertagesstätten und Schulen sowie
  • Zusammenarbeit mit regionalen Frühförder- und Beratungsstellen sowie mit der schulpsychologischen Beratung.

Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter