Flüchtlinge – Kinder und Jugendliche

An Brandenburgs allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2018/19 insgesamt 10.811 einzugliedernde Kinder und Jugendliche unterrichtet. Einzugliedernde sind fremdsprachige Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf, hierunter fallen auch neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund.

Im Land Brandenburg wird nicht nach Migrationshintergrund wie bspw. Fluchtmigration unterschieden. Entscheidend für die Förderung in Deutsch als Zweitsprache oder der Besonderheiten der Aufnahme an Schule sind die vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Deutschkenntnisse. Die Schülerinnen und Schüler haben deshalb einen Anspruch auf schulische Förderung laut Eingliederungsverordnung. Dabei ist die Staatsangehörigkeit ohne Belang.

Im Schuljahr 2019/20 gibt 65 Vorbereitungsgruppen, die auf die Beschulung im regulären Unterricht vorbereiten sowie zusätzlich Förderkurse, die ergänzend zum Regelunterricht besucht werden. Für diesen zusätzlichen Aufwand stehen im aktuellen Haushalt mehr als 200 Lehrkräftsstellen zusätzlich zur Verfügung.

Die ersten Lehrkräfte aus dem Programm „Refugees Teachers Welcome“ der Universität Potsdam arbeiten erfolgreich als unterstützende Assistenzlehrkräfte in den Schulen.

Zahlreiche Brandenburgerinnen und Brandenburger engagieren sich in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport, geben zum Beispiel Sprachunterricht, begleiten minderjährige Flüchtlinge oder integrieren Flüchtlinge und Asylbewerber in Sportvereine. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen und Kreisen, den Kitas und Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen und Landeseinrichtungen geben ihr Bestes, um den Geflüchteten in Brandenburg ein neues Zuhause zu ermöglichen.

Kindertagesstätten

Kinder von Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien haben denselben Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wie alle Kinder: vom vollendeten ersten Lebensjahr in der Krippe bis zum Ende der 4. Klasse im Hort und darüber hinaus, wenn die familiäre Situation oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Kindertagesbetreuung erfordert. Sobald die Familie – nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung – in einer Kommune lebt, können die Eltern bei dem für sie zuständigen Jugendamt oder der Gemeinde einen Kitaplatz beantragen. Eine gute frühe Anregung und die Integration der Flüchtlingskinder und ihrer Familien sind für deren Wohlbefinden und die weitere Eingliederung in die Gemeinschaft enorm wichtig.

Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Aufgabe, die Kommunen werden dabei vom Land finanziell unterstützt. Die Integration von Kindern und Eltern aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien stellt die Kommunen vor besondere Herausforderungen: Sie müssen unterschiedliche Nationen, Kulturen und Sprachen, mangelnde Deutschkenntnisse von Kindern und Eltern sowie mitunter traumatisierte Kinder berücksichtigen. Für diese besonderen Anforderungen stellen manche Kommunen zusätzliche Kita-Personalmittel, Qualifizierungsangebote für die Kita-Erzieherinnen und -Erzieher sowie Mittel für die Förderung der Kita-Ausstattung bereit. Das Land fördert ein Fortbildungsangebot für Kita-Erzieherinnen beim Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) sowie eine Qualifizierungsmaßnahme für Menschen mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten. Ziel des Projekts ist es, Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung, die ein Interesse an der pädagogischen Arbeit mit Kindern haben, eine berufliche (Neu-) Orientierung zu bieten, um sie kurz-, mittel -, und langfristig als Ergänzungs- und Unterstützungskräfte und sozialpädagogische Fachkräfte für multiprofessionell und multikulturell ausgerichtete Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg zu gewinnen. Damit soll ihnen sowie Kindern, Jugendlichen und Familien mit Flucht- und Migrationshintergrund eine erleichterte Integration ermöglicht werden.

Nicht in jedem Einzelfall ist – insbesondere für Flüchtlingskinder – eine klassische Kitabetreuung angebracht, denn auch eine nur zeitweise Trennung der Kinder von ihren Eltern kann problematisch sein. In solchen Fällen können gemeinsame Bildungs- und Begegnungsangebote wie Eltern-Kind-Gruppen an Kitas oder in Gemeinschaftsunterkünften geeigneter sein. Eltern-Kind-Gruppen werden ebenso wie die Betreuung in Kitas im Rahmen des Kitagesetzes vom Land unterstützt.

Sprachunterricht in Erstaufnahmeeinrichtung

Solange sich Kinder und Jugendliche aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt (EAE) oder deren Außenstellen Ferch und Frankfurt (Oder) befinden, ruht die Schulpflicht, so ist es in der Verordnung zum Ruhen der Schulpflicht nach Asylanträgen geregelt . geregelt. Vom Bildungsministerium finanzierte Lehrkräfte bieten in der Erstaufnahmeeinrichtung jedoch speziell entwickelte Sprachförderkurse für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (1 bis 6) und sowie der Sekundarstufe I (7 bis 10) an. Dadurch erhalten die Flüchtlingskinder erste Sprach- und Kulturkenntnisse, bevor sie ihren regulären Schulbesuch in den Kommunen beginnen. Damit soll eine bestmögliche Integration in die Schule ermöglicht werden. Die Schulpflicht beginnt mit der Anmeldung in der Kommune, an dem Ort, dem die Familie durch die Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen wird.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten Kinder und Jugendliche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates besitzen und ohne einen Personensorge- oder Erziehungsberechtigten in das Bundesgebiet eingereist sind, solange sie nicht in die Obhut einer solchen Person genommen werden. Hierzu gehören auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung zurückgelassen wurden, nachdem sie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. So ist es im Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe § 24a geregelt.

Die Zahl der unter 18-jährigen unbegleiteten Flüchtlingskinder und -jugendlichen lag zum 01. März 2016 bei etwa 1.530. Für sie sind die 18 Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts betreut. Im Anschluss an ein bis zu etwa dreimonatiges Clearingverfahren erfolgt die Betreuung in anderen Jugendhilfeangeboten. Die Verteilung auf die Kommunen erfolgt entsprechend dem Landesschlüssel. Das Land stellt die Finanzierung durch eine Kostenerstattung an die Kreise und kreisfreien Städte sicher.

Schulbesuch in der Kommune

Die Schulpflicht beginnt mit der Anmeldung in der Kommune, an dem Ort, dem die Familie durch die Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen wird. Die Schulen müssen auf die steigende Zahl von Flüchtlingskindern, deren unterschiedlichen Bildungsstand und die mangelnden Deutschkenntnissen der Kinder und Jugendlichen reagieren und sie in den laufenden Schulbetrieb integrieren. Dies stellt die Schulträger, die staatlichen Schulämter, die Lehrkräfte wie Schulleitungen vor große Herausforderungen. Dennoch wird Unterricht für die schulpflichtigen Flüchtlingskinder in allen Teilen des Landes gewährleistet.

Zusätzliche Lehrerstunden

Die Schulen erhalten Lehrerstunden entsprechend der gemeldeten Schülerzahlen und aufgrund möglicher Besonderheiten. Zusätzlich haben alle Schulen eigene Mittel, um zum Beispiel bei Erkrankungen kurzfristig zusätzliches Personal zu beschäftigen. Steigen die Schülerzahlen – zum Beispiel durch Flüchtlingskinder – erhalten die Schulen zusätzliche Lehrerstunden für diese zusätzlichen Bedarfe.

Eingliederungsverordnung garantiert Sprachunterricht

Wenn die Deutschkenntnisse eines Kindes oder Jugendlichen nicht ausreichen, um vollständig am Regelunterricht teilnehmen zu können, besteht laut Eingliederungsverordnung Anspruch auf zusätzliche Sprachförderung. Dafür werden Vorbereitungsgruppen und Förderkurse eingerichtet, der zeitliche Umfang richtet sich nach dem konkreten Bedarf. Die hierfür notwendigen Lehrkräfte werden den Schulen von den staatlichen Schulämtern zugewiesen.

Speziell ausgebildete Lehrkräfte

Der Sprachunterricht erfolgt nach Möglichkeit durch speziell ausgebildete Lehrkräfte. Die Fortbildung der Lehrkräfte besteht aus einer Basisqualifizierung und einer obligatorischen Erweiterungsqualifizierung zu den Themen „Alphabetisierung“ und „traumatisierte Flüchtlingskinder“.

Wichtige Kooperationspartner

Wichtige Kooperationspartner der Schulen sind Runde Tische vor Ort in den Kommunen, aber auch die sechs Regionalstellen der Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA). Für sie ist die Integration von Asyl- und Flüchtlingskindern ein zentraler Arbeitsschwerpunkt. Mit finanzieller Unterstützung durch das Bildungsministerium arbeiten zehn Mitarbeiter im Rahmen des Projekts „Interkulturelle Öffnung Brandenburger Schulen“. Die RAA Brandenburg stellen in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) den mehrsprachigen Elternbrief „Herzlich Willkommen“ für Brandenburger Schulen kostenlos zur Verfügung. Konzeption und Übersetzungen der Grundschulfassung wurden gefördert von der Freudenberg Stiftung, die Fassung für die weiterführenden allgemein bildenden Schulen wurde im Auftrag des MBJS erstellt.

Weiterbildung erwachsener Flüchtlinge

Die Integration und Bildung erwachsener Flüchtlinge sind Aufgaben der Weiterbildung. Im Bereich der Bildung von Flüchtlingen, der aktuell vor allem durch Deutsch-, Orientierungs- und Integrationskurse geprägt ist, sind u. a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Land, die Kommunen und zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen aktiv. Viele Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft führen Einstiegskurse „Deutsch als Fremdsprache“ als auch Kurse für Fortgeschrittene auf verschiedenen Niveaustufen durch. Diese Angebote umfassen auch die Integrationskurse des BAMF. Die Kurse der Volkshochschulen wie auch der Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die in diesem Bereich neben den Volkshochschulen aktiv sind, werden aus unterschiedlichsten Quellen finanziert: vom Bund, vom Land, aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie aus kommunalen oder anderen Eigenmitteln.

Das Bildungsministerium (MBJS) fördert seit Mai 2016 „einführende Grundkurse zum Erlernen der deutschen Sprache – Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch“ für Flüchtlinge ab 16 Jahren, die in ihrem Herkunftsland keine Chance hatten, Lesen und Schreiben zu lernen. Das MBJS fördert auch Weiterbildungsveranstaltungen für die zahlreichen Ehrenamtlichen, die im Land Brandenburg Alphabetisierungs- und Sprachkurse für Flüchtlinge anbieten. Ebenso werden Weiterbildungsangebote gefördert, die die Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen, Kursleitungen und anderen Berufsgruppen verbessern, in Bezug auf Sprachangebote und Integration. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungseinrichtungen bietet z. B. das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) seit 2015 regelmäßig Veranstaltungen zur Fortbildung von Kursleitungen zur Alphabetisierung von Flüchtlingen an.

Sport und Sportvereine

Die Sportvereine sind ein wichtiger Teil der Willkommenskultur eines toleranten und weltoffenen Landes Brandenburg. Der Sport hat eine sehr hohe Integrationswirkung. Zugleich sorgt er für psychischen und physischen Ausgleich. Durch ihn ergeben sich neue Gemeinsamkeiten; gesellschaftliche Kulturen kommen zusammen. Dabei geht es auch um das Erlernen der deutschen Sprache und Kennenlernen der Kultur - dies kann beim gemeinsamen Sport gut gelingen. Viele Flüchtlinge sind bereits in Brandenburgs Sportvereinen aktiv. Der Landessportbund hat dafür gesorgt, dass sie bei sportlichen Aktivitäten in einem brandenburgischen Sportverein versichert sind.

Bei dem Projekt „Integration durch Sport“ der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg steht die interkulturelle Öffnung der Sportorganisationen im Vordergrund. Landesweit werden gegenwärtig 107 Sportvereine, Verbände und Kreis- und Stadtsportbünde gefördert, die für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund besondere integrative Sportangebote anbieten.



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