Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien nehmen verpflichtend an drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung teil. Die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch werden schriftlich geprüft. Die mündliche Prüfung findet in einer von den Schülerinnen und Schülern gewählten Fremdsprache statt, die spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnen wurde. Die Durchführung der Prüfungen ist in der Sekundarstufe I-Verordnung sowie in den Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung geregelt, in der Anlage 2 der finden sich besondere Regelungen für Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Unterrichtsfach Sport.

Berichterstattung

Das Institut für Schulqualität (ISQ) ISQ wertet die zentralen Ergebnisse der Prüfungen P10 für jedes Schuljahr aus und erstellt einen Landesbericht. Die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler werden hinsichtlich unterschiedlicher Schwerpunkte ausgewertet. Hierzu gehören: die fachspezifischen Leistungen in den zentralen Prüfungsfächern, regionalspezifische Analysen, Analysen für verschiedene Schularten sowie ein Vergleich der Ergebnisse über die Zeit. Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) hat zudem einen Evaluationsbericht zu den Prüfungen P10 im Schuljahr 2012/13 herausgegeben. Beispiele für Aufgabenstellungen vergangener Schuljahre können auf dem Bildungsserver unter dem Stichwort  „Aufgabensammlung“ eingesehen werden.“ Die jeweiligen Prüfungstermine werden den Schulen per Rundschreiben des Bildungsministeriums bekanntgegeben und sind im Schuljahreskalender abrufbar.



Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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