Baaske: „CDU sagt wissentlich die Unwahrheit“

Foto Minister Baaske

Die von der CDU-Fraktion erhobenen Vorwürfe zum Mathe-Abitur 2017 führen komplett ins Leere. Überprüfbare Fakten werden falsch behauptet, das Gutachten der Universität Potsdam wird im Nachhinein infrage gestellt.

Bildungsminister Günter Baaske: „Die Behauptung, es habe laut Aktenlage nur zwei statt der drei Kontrollrunden gegeben, ist falsch. Alle drei vorgeschriebenen Kontrollrunden haben stattgefunden und wurden protokolliert. Das weiß auch Herr Hoffmann (CDU).“ Die erste Kontrollstufe beinhaltete eine Aufgaben-Zeit-Kontrolle: Ausgewählte Lehrkräfte rechnen die Aufgaben wie Schüler durch, ohne ihren eigenen Erwartungshorizont als Lehrkraft. Die zweite Kontrollstufe war eine inhaltliche Kontrolle: Lehrkräfte rechnen die Schüleraufgaben und reflektieren gleichzeitig, welche Erwartung sie selbst als Lehrkraft an den Lösungsweg und das Ergebnis haben. Die dritte Kontrollstufe ist eine formale Kontrolle, bei der redaktionelle Änderungen eingearbeitet wurden.

Zum Vorwurf, die Bedenken der kontrollierenden Lehrkräfte seien nicht ernst genommen bzw. ignoriert worden, sagt Minister Baaske: „Selbstverständlich wurden die Rückmeldungen ernst genommen. Sie wurden von der Entwicklergruppe und der Fachaufsicht ausgewertet und als fachlich nicht haltbar bewertet. Das hat uns auch das Gutachten der Universität Potsdam bescheinigt.“ Professor Ulrich Kortenkamp von der Universität Potsdam spricht in diesem Gutachten von einer – Zitat – „Fehleinschätzung der kontrollierenden Lehrkraft“ und schreibt – Zitat – „Die Überprüfung in den Kontrollgruppen ergab, dass die Aufgaben im Umfang und Schwierigkeitsgrad angemessen waren“ (Gutachten Seite 13).

Auch ein „Organisationsversagen“, wie von der CDU behauptet, hat das bewusst extern in Auftrag gegebene Gutachten der Universität Potsdam nicht bestätigt. Ebenfalls ins Leere läuft der Vorwurf, den Professoren hätten nicht alle Unterlagen vorgelegen. Alle Unterlagen sind dem Gutachten als Anlagen beigefügt, dürfen aber aus Urheberrechts- wie Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.


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