1.474 neue Lehrkräfte, Digital-Pakt Schule, Start der Schul-Cloud, weitere „Schulen für gemeinsames Lernen“ – gut gerüstet ins neue Schuljahr 2019/20

Ministerin Britta Ernst © Axel Schön

Am Montag beginnt für rund 292.000 Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg das neue Schuljahr, darunter für 22.700 Erstklässlerinnen und Erstklässler. Dafür sind die Schulen gut aufgestellt: 1.474 Lehrerinnen und Lehrer wurden unbefristet neu in den Schuldienst eingestellt oder entfristet (Stand 18.07.2019).

1.  Einstellung neuer Lehrkräfte

Bildungsministerin Britta Ernst: „In den zurückliegenden fünf Jahren haben wir alljährlich rund 1.000 neue Lehrkräfte unbefristet an Brandenburgs Schulen eingestellt oder entfristet, in diesem Jahr sogar 1.474, so viele wie noch nie! Das ist seit der Wiedervereinigung mit Abstand die höchste jemals pro Jahr erreichte Einstellungszahl im Land Brandenburg.  Eine große Leistung der Schulämter und des Bildungsministeriums. Jetzt zahlt sich aus, dass wir die Attraktivität des Schuldienstes erhöht haben, die Lehrerinnen und Lehrer kommen gern nach Brandenburg.“

Für das neue Schuljahr 2019/20 stehen im Haushalt insgesamt 19.290 Stellen (20.900 Lehrkräfte) für Beschäftigte im Schuldienst zur Verfügung, 394 Stellen mehr als im vergangenen Schuljahr. Die zusätzlichen Stellen werden insbesondere für die Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie steigende Schülerzahlen benötigt. Um den Unterricht abzusichern, mussten zum einen die zusätzlichen 394 Stellen besetzt und zum anderen ausscheidende Beschäftigte im Umfang von ca. 900 Stellen ersetzt werden. Da einige Lehrkräfte teilzeitbeschäftigt sind, mussten somit ca. 1.400 Personen zum Schuljahr 2019/20 neu eingestellt bzw. entfristet werden. Das ist erfolgreich gelungen: Für das neue Schuljahr wurden 1.474 neue Lehrkräfte unbefristet eingestellt oder entfristet.

Unter den 1.474 unbefristet neu eingestellten Lehrkräften sind (Stand 18.07.2019):

  • 456 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (33,3 Prozent, zum Vergleich: 2018 waren es: 26,4 Prozent; 2017: 21,2 Prozent)
  • 642 Lehrkräfte an Grundschulen, 314 an Oberschulen, 110 an Gesamtschulen, 157 an Gymnasien, 126 an Förderschulen, 120 an beruflichen Schulen (OSZ) und 5 an einer Schule des Zweiten Bildungswegs,
  • knapp die Hälfte 35 Jahre oder jünger (48,9 Prozent), das Durchschnittsalter beträgt 38,1 Jahre,  
  • 1.022 Frauen und 452 Männer,
  • 447 direkt aus dem Vorbereitungsdienst übernommen worden (davon 368 aus Brandenburg, 40 aus Berlin und 39 aus anderen Bundesländern),
  • 104 Personen als sonstiges pädagogisches Personal zur Unterstützung des Unterrichts eingestellt worden, insbesondere im sonderpädagogischen Bereich (z.B. Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Psychologen).

Insgesamt unterrichten an Brandenburger Schulen im Schuljahr 2019/20 dann rund 2.500 unbefristet und befristet beschäftigte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (12,3 Prozent aller Lehrkräfte). Unter den unbefristet beschäftigten Lehrkräften sind 7,4 Prozent Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger.

Zusätzlich wurden 610 Lehrkräfte befristet für das neue Schuljahr eingestellt (2018/19: 701, 2017/18: 724), darunter 422 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Befristungsgründe können beispielsweise die Vertretung von Langzeiterkrankten oder Lehrkräften in Mutterschutz und Elternzeit sein. Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die noch nicht über eine ausreichende Qualifizierung verfügen, absolvieren eine 500 Stunden umfassende pädagogische Grundqualifizierung, entweder ein bis drei Monate vor Aufnahme der selbstständigen Unterrichtstätigkeit oder vollständig berufsbegleitend. Sie dient dem Erwerb notwendiger Grundfertigkeiten und Kompetenzen zur Bewältigung des schulischen Alltags und des Unterrichtens sowie zur Vorbereitung auf Planung, Durchführung und Reflexion des selbstständigen Unterrichtseinsatzes (ausführlicher im Punkt 6. Qualifizierung von Seiteneinsteigern).

Bilanz nach fünf Jahren
In den fünf Schuljahren 2015/16 bis 2019/20 wurden insgesamt mehr als 5.600  Lehrkräfte unbefristet neu eingestellt oder entfristet, inklusive sonstigem pädagogischen Personal. Zugleich sind in diesem Zeitraum etwa 3.900 Personen aus dem Dienst ausgeschieden und damit rund 1.700 Personen mehr dauerhaft (unbefristet) eingestellt worden als ausgeschieden sind. Rund 1.200 Lehrkräfte mehr sind befristet eingestellt worden. Insgesamt sind somit 2.900 mehr Beschäftigte an den Schulen. Diese werden benötigt für:

  • das gemeinsame Lernen
  • die Unterstützung geflüchteter Kinder und Jugendlicher
  • erhöhte Schülerinnen- und Schüler-Zahlen
  • den höheren Bedarf für die Lehrkräfteausbildung und Qualifizierung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
  • die Förderung von Schulzentren
  • die Pflichtstundenabsenkung für Lehrkräfte an Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen und beruflichen Schulen und zusätzliche Altersermäßigung.

Im Verlauf der zurückliegenden fünf Jahre hat sich die Schüler-Lehrer-Relation an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft verbessert: von 15,4:1 im Schuljahr 2014/15 auf 14,4:1 im Schuljahr 2019/20. Rechnerisch ist im Haushalt veranschlagt, dass im Durchschnitt mittlerweile 14,4 Schülerinnen und Schüler auf eine Lehrkraft kommen.

2. Schule in der digitalen Welt

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir bringen die Digitalisierung der Schulen auf den Weg – dafür unterstützen das Land und der Bund gemeinsam die Schulträger in ihrer Verantwortung für die Ausstattung der Schulen. Wir starten mit der ‚Schul-Cloud Brandenburg‘ und qualifizieren die Lehrkräfte für die digitale Herausforderung.“

Digital-Pakt Schule (Bundesförderung)
Aus dem Digital-Pakt Schule (2019-2024) des Bundes erhält Brandenburg rund 151 Millionen Euro zur Förderung der digitalen Infrastruktur allgemeinbildender und beruflicher Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Hinzu kommt der Eigenanteil, den Land, Kommunen und freie Schulträger in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro zu tragen haben.

136 Millionen Euro aus den Bundesmitteln sind für die Ausstattungsförderung der Schulen vorgesehen, beispielsweise für:

  • Dateninfrastrukturen für Schulgebäude/-gelände,
  • Serverlösungen,
  • schulisches WLAN,
  • Aufbau schulischer digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (Whiteboards, Beamer), 
  • digitale Arbeitsgeräte (Messgeräte, Dokumentenkameras) sowie
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Tablets, Laptops).

Mit rund 15 Millionen Euro bilden die 25 beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Oberstufenzentren/OSZ) einen Förderschwerpunkt. Damit soll insbesondere die duale Ausbildung in Brandenburg in ihrer Qualität unterstützt werden. Unter dem Dach eines OSZ gibt es mehrere berufliche Schulen: u.a. Berufsschule mit dualer Ausbildung, Fachschule (z.B. für Erzieherausbildung) und das berufliche Gymnasium. Zudem kann in vielen Bildungsgängen neben der beruflichen Qualifizierung ein höherer Schulabschluss erworben werden.

Die Fördermittel für die OSZ können die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten, da sie für deren Ausstattung verantwortlich sind, somit auch für die IT-Ausstattung. Die Höhe der Fördersumme, die die Schulträger bekommen, richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler am OSZ: Je Schülerin und Schüler gibt es (bei voller Anwesenheit) eine Zuwendung von 612 Euro. Daraus ergeben sich Fördersummen zwischen gut 300.000 Euro und 1,2 Millionen Euro pro OSZ. Im Durchschnitt fließen an jedes OSZ mehr als eine halbe Million Euro (600.000 Euro) für die Digitalisierung der Einrichtung. Das zeigt die Schwerpunktsetzung für die berufliche Bildung in Brandenburg.
> Fördersummen für Schulträger/Schulen

7,5 Millionen Euro stehen für regionale und landesweite Investitionsvorhaben zur Verfügung, in Brandenburg beispielsweise für die Pilotierung der Schul-Cloud. Nach Ablauf des Pilotierungszeitraumes ist die Etablierung einer Schul-Cloud-Lösung für alle Schulen des Landes geplant. Außerdem stehen sie für die Digitalisierung im Schulsport bereit. Sie soll dazu beitragen, im Sportland Brandenburg auch künftig Erfolge im Spitzensport zu erzielen. Dazu sind insbesondere an den Spezialschulen Sport und für Sportklassen Maßnahmen geplant. Eine noch zu entwickelnde Web-Anwendung soll das Testen, die Dokumentation und Datenerhebung in Training und Wettkampf effektiver machen, die Eingabe, Speicherung und Auswertung von individuellen Entwicklungsdokumentationen erweitern und über Web-Browser ermöglichen. In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern soll ein „Bewegungsatlas“ entwickelt werden, der es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ein breiteres Spektrum an Sport- und Bewegungsangeboten in der Region in den Blick zu nehmen und selbstständig aktiv zu werden.

Weitere 7,5 Millionen Euro können für länderübergreifende Investitionsvorhaben genutzt werden, wie beispielsweise die Entwicklung von Fortbildungsmodulen für die Lehrkräfte-Qualifizierung, online basierte Lernplattformen sowie Schulorganisationssoftware für Kinder beruflich reisender Eltern in Deutschland.

Die Richtlinie zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule wurde am 23.07.2019 im Kabinett beschlossen und wird derzeit mit dem Bund abgestimmt, so dass die Schulträger ab September Anträge bei der ILB stellen können.

Pilotierung der Schul-Cloud Brandenburg startet
Mit Beginn des neuen Schuljahres startet – im Rahmen der Gesamtkonzeption zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule – die Pilotierung der „Schul-Cloud Brandenburg“. Mit dem Projekt soll eine Grundlage geschaffen werden, damit zukünftig an allen Schulen des Landes moderne digitale Lehr- und Lerninhalte genutzt werden können. 54 medienfit-Schulen beteiligen sich im neuen Schuljahr daran. Projektpartner der Pilotierung sind das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam, die DigitalAgentur Brandenburg (DABB) und das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in Ludwigsfelde. Die 54 medienfit-Schulen beginnen im Schuljahr 2019/20 eine zweijährige Pilotphase, in der die unterrichtliche Nutzung der Schul-Cloud in ausgewählten Jahrgangsstufen und Fächern erprobt und entwickelt wird. Dafür stehen in den kommenden zwei Schuljahren insgesamt rund 240.000 Euro bereit. Nach einem Jahr besteht die Möglichkeit, in einer zweiten Ausbaustufe weitere 46 Schulen in das Projekt aufzunehmen.

> Liste: Pilotschulen Schul-Cloud
> Karte: Pilotschulen Schul-Cloud

Lehrkräfte-Fortbildung
Die Lehrkräfte-Fortbildung knüpft an die in den letzten Jahren erfolgte Einbindung medienbildender Elemente im Rahmen der Implementierung des Rahmenlehrplan 1-10 und dem darin enthaltenen Basiscurriculum Medienbildung an. Im Kontext des Digital-Pakts erfolgt nunmehr eine mehrstufige, zielgruppendifferenzierte und bedarfsgerechte Ausweitung der Fortbildungsangebote. In diesem Rahmen sind flächendeckende Fortbildungsmaßnahmen zur Entwicklung von Kompetenzen auf der Basis des Europäischen Rahmens für die Digitale Kompetenz von Lehrenden für alle Lehrkräfte geplant.

Darüber hinaus werden die Schulberaterinnen und Schulberater des Beratungs- und Unterstützungssystems (BUSS) auf der Grundlage der ermittelten Fortbildungsbedarfe der Schulen passgenaue Angebote für die Lehrkräfte unterbreiten. Fortbildungsangebote externer Anbieter, besonders zum technischen Umgang mit digitalen Medien, runden die Qualifizierungsmöglichkeiten ab. Ergänzend werden durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) im Rahmenlehrplan-Online unterstützende Materialien zur Entwicklung von Medienkompetenzen in den Unterrichtsfächern veröffentlicht (mit Bezug zu den schulstufenbezogenen Standards des Basiscurriculums Medienbildung) und Fachtagungen zum Thema „Medienbildung und Bildung in der digitalen Welt“ organisiert.

medienfit-Programme (Landesförderung)
An den Landesprogrammen „medienfit_Grundschule“ (2016-2019) und „medienfit_sek I“ (2018-2020) nehmen mittlerweile insgesamt 92 Schulen teil.
Karte: medienfit-Schulen

3. Schule für gemeinsames Lernen

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir wollen alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich fördern, ob mit oder ohne festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll seine Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten können und dabei Unterstützung erfahren.“

In den „Schulen für gemeinsames Lernen“ lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse, insbesondere mit Unterstützungsbedarf beim Lernen, in der Sprache und der emotionalen und sozialen Entwicklung.

Zu Beginn des neuen Schuljahres starten weitere 30 Schulen in öffentlicher Trägerschaft als „Schule für gemeinsames Lernen“. Das Land stellt dafür die Rahmenbedingungen zur Verfügung: Im Schuljahr 2019/20 stehen für alle 218 „Schulen für gemeinsames Lernen“ insgesamt 441 zusätzlichen Stellen (zur Regelausstattung) zur Verfügung, davon 54  zusätzliche Stellen für die 30 neuen „Schule für gemeinsames Lernen“. Die Kosten betragen insgesamt rund 27 Millionen Euro

Im neuen Schuljahr arbeiten landesweit 218 Schulen nach dem Konzept des gemeinsamen Lernens, darunter 159 Grundschulen, 46 Oberschulen, neun Gesamtschulen sowie vier berufliche Schulen (OSZ). In den allgemeinbildenden „Schulen für gemeinsames Lernen“ werden ab dem kommenden Schuljahr rund 67.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, zuzüglich rund 6.200 Schülerinnen und Schüler an den vier beteiligten OSZ. Damit besuchen rund 43 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler (43,3 Prozent), rund 41 Prozent der Oberschülerinnen und Oberschüler (40,9 Prozent), rund 36 Prozent der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler (36,3 Prozent) und rund 19 Prozent der Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildungsgänge an Oberstufenzentren (18,6 Prozent) eine „Schule für gemeinsames Lernen“.

Lerngruppen+
Ab dem neuen Schuljahr 2019/20 können an bis zu zwei Standorten pro Landkreis und kreisfreier Stadt Lerngruppen+ für besonders (verhaltens-)auffällige Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „emotionale-soziale Entwicklung“ gebildet werden. Sie können – zeitlich begrenzt – in dieser Lerngruppe+ aufgenommen werden. In jeder Lerngruppe+ ist eine sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkraft der Schule und eine sozialpädagogische Fachkraft des Jugendamtes bzw. des kooperierenden Jugendhilfeträgers eingesetzt, dafür arbeiten die Schule, das zuständige Jugendamt und die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eng zusammen. Für die Hospitation, Kooperation sowie die Elternberatung erhält die jeweilige Schule mit einer Lerngruppe+ eine zusätzliche Ausstattung vom Schulamt (fünf Lehrerwochenstunden).

Im Schuljahr 2018/19 hat ­– wie bereits im Schuljahr davor – der Runde Tisch „Gemeinsames Lernen“ mit Fachverbänden zu aktuellen Entwicklungen in der Umsetzung des gemeinsamen Lernens getagt. Eine Evaluation des gemeinsamen Lernens im Land Brandenburg hat im Schuljahr 2018/19 begonnen und wird im neuen Schuljahr unter Einbeziehung der 30 weiteren „Schulen für gemeinsames Lernen“ fortgesetzt. Der Evaluationsbericht des Zentrums für empirische Inklusionsforschung (ZEIF) der Universität Potsdam wird Ende 2020 erwartet.

> Liste: 30 weitere „Schulen für gemeinsames Lernen“
> Karte: Schulen für gemeinsames Lernen

4. Stabilität der Schulstandorte

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Zeit der vielen Schulschließungen in Brandenburg ist vorbei. Bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 sollen – laut Moratorium des Landtags – keine Schulstandorte von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen geschlossen werden.“ Die beiden Grund- und Oberschulen in Glöwen (Prignitz) und Neutrebbin (Märkisch-Oderland) konnten somit erhalten werden.

Im neuen Schuljahr 2019/20 gibt es insgesamt 914 Schulen, darunter 737 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 177 in freier Trägerschaft.

Zwei Schulen wurden neu errichtet (eine in öffentlicher und eine in freier Trägerschaft):

  • Schule am Schloss in Potsdam (Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in öffentlicher Trägerschaft)
  • Private Fachoberschule Blumberg in Ahrensfelde/Barnim (genehmigte Ersatzschule in freier Trägerschaft).

Zwei Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden zusammengefasst:  

  • Oberschule „Dr. Hans Bredow“ und Oberschule „Johann Gottfried Herder“ in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) zu einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe.

Zwei Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden geschlossen:

  • Berufsvorbereitende Oberschule „Pierre de Coubertin“ in Potsdam
    (Die Schule wurde im Zuge der Errichtung einer Gesamtschule aufgelöst.)
  • Albert-Schweitzer-Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwer-punkt „Lernen" in Forst (Spree-Neiße). (Die Schule wurde mit Beschluss des Kreistages vom 11.03.2015 aufgrund nicht ausreichender Schülerzahl zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst, die verbleibenden Klassen wurden seit 2015/16 schulorganisatorisch als Förderklassen der Oberschule Forst angegliedert.)

5. Lehrkräfteausbildung und Vorbereitungsdienst
Ab diesem Wintersemester 2019/20 werden deutlich mehr junge Menschen ein Lehramtsstudium in Brandenburg beginnen können. Auch der Vorbereitungsdienst ist gut nachgefragt. Damit wird der künftige Lehrkräfte-Bedarf gesichert.

Deutlich mehr Lehramts-Studienplätze
Derzeit gibt es jährlich rund 650 Lehramtsstudierende an der Universität Potsdam. Die Ausbildungskapazitäten wurden deutlich erhöht: Ab dem Wintersemester 2019/20 können 800 Studierende ein Lehramtsstudium beginnen, 2020/21 sollen es 1.000 sein.

Vorbereitungsdienst gut nachgefragt
In den Vorbereitungsdienst des Landes werden seit 2019 Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten eingestellt, die nach einem fünfjährigen Studium, das ein Praxissemester beinhaltet, die Staatsprüfung innerhalb von 12 Monaten ablegen können. Damit wird Brandenburg dem Anliegen der Kultusministerkonferenz gerecht, die Ausbildung von Lehrkräften in sechs Jahren abzuschließen. Im Vorbereitungsdienst sind derzeit insgesamt rund 970 Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, davon wurden rund 325 neu zum 01.08.2019 eingestellt. Die Ausbildung erfolgt an den drei Studienseminaren in Bernau, Cottbus und Potsdam für unterschiedliche Lehrämter, darunter auch im Lehramt für die Primarstufe mit inklusionspädagogischer Schwerpunktsetzung.

> Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg

6. Qualifizierung von Seiteneinsteigern intensiviert

Bildungsministerin Britta Ernst: „Zur Sicherung des Lehrkräftebedarfs brauchen wir zunehmend Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Das sind vornehmlich Hochschulabsolventen mit einem Diplom-, Master-, oder Magisterabschluss, mitunter aber auch Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen. In der Regel hochqualifizierte Fachleute, denen wir für die Unterrichtstätigkeit pädagogisches Rüstzeug vermitteln müssen.“

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten zunächst befristete Arbeitsverträge von 15 Monaten. Anschließend kann nach einer Bewährungsfeststellung durch das staatliche Schulamt der Vertrag entfristet werden. Während ihres befristeten Arbeitsverhältnisses absolvieren alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine pädagogische Grundqualifizierung, die entweder ein bis drei Monate vor Aufnahme der selbstständigen Unterrichtstätigkeit oder vollständig berufsbegleitend stattfindet. Sie umfasst 500 Stunden und dient dem Erwerb notwendiger Grundfertigkeiten und Kompetenzen zur Bewältigung des schulischen Alltags und des Unterrichtens sowie zur Vorbereitung auf Planung, Durchführung und Reflexion des selbstständigen Unterrichtseinsatzes. Für die Dauer von zwölf Monaten erhalten die künftigen Lehrkräfte seit November 2018 während der kompakten Qualifizierungsphase sechs Lehrerwochenstunden und berufsbegleitend zwei Lehrerwochenstunden als Anrechnungsstunden und werden durch eine Mentorin bzw. einen Mentor der jeweiligen Schule unterstützt.

Die Schulen erhalten für die schulinterne Begleitung dieser Kolleginnen und Kollegen pro Seiteneinsteigerin und Seiteneinsteiger für 12 Monate eine Anrechnungsstunde. Lehrkräfte, die als Mentorin oder Mentor Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unterstützen, erhalten eine Zulage von 100 Euro.

> pädagogische Grundqualifizierung von Seiteneinsteigern

Mit der Reform der Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (Mai 2018) wurde die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes auch für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit Fachhochschulabschluss geschaffen, um jedes Lehramt erwerben zu können. Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dauert der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst grundsätzlich 24 Monate, eine vorzeitige Zulassung zur Staatsprüfung kann beantragt werden.

Die Kapazitäten für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger  werden in den drei Studienseminaren Bernau, Cottbus und Potsdam schrittweise verdoppelt. Derzeit nehmen daran insgesamt 158 Lehrkräfte teil, darunter 77 in einem Lehramt für die Sekundarstufen I/II mit Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I, 19 mit Schwerpunkt auf die Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer), 47 im Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) und 15 im Lehramt für Förderpädagogik.

> berufsbegleitender Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger

7. Schulqualität

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die vergangenen IQB-Ländervergleiche haben uns gute Erfolge bescheinigt und gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Allerdings haben diese Studien auch gezeigt, dass der Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler in einigen Teilbereichen der Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch weiterhin der Stärkung bedarf. Für das Fach Deutsch mit den Teilbereichen Lesen und Schreiben haben wir dazu erfolgreich ein 5-Punkte-Programm auf den Weg gebracht.“

Im Ländervergleich 2012 der Sekundarstufe I in Mathematik und Naturwissenschaften des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) hatten die Brandenburger Schülerinnen und Schüler mit Platz 3 von 16 Bundesländern hervorragend abgeschnitten und – gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern – die Spitzengruppe gebildet. Dieses Ergebnis war besonders erfreulich, weil es in den MINT-Fächern (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) zustande gekommen ist. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in diesen Fächern erwerben, werden zukünftig für Brandenburgs weitere Entwicklung von grundlegender Bedeutung sein.

Im Bildungstrend 2015 in der Sekundarstufe I für Englisch hat das IQB dem Land Brandenburg eine enorme Verbesserung der Schülerinnen und Schüler im Vergleich aller 16 Bundesländer gegenüber den Ergebnissen 2009 bescheinigt: In der Kompetenz „Lesen“ von Platz 15 auf Platz 11, in der Kompetenz „Zuhören“ von Platz 16 auf Platz 13. Die Schülerinnen und Schüler in Brandenburg haben den Leistungsrückstand auf ihre Altersgruppe im Fach Englisch deutlich reduziert. Dieser Erfolg ist eine wertvolle Bestätigung für das Engagement der Lehrkräfte im Unterricht und hinsichtlich ihrer Fortbildung. Aber auch hier gilt, bei der Verbesserung der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Fach Englisch nicht nachzulassen.

Der Bildungstrend 2016 in der Grundschule für Deutsch und Mathematik zeigte: Nach wie vor erreichen knapp zwei Drittel der Brandenburger Schülerinnen und Schüler die Regelstandards in den Fächern Deutsch und Mathematik und liegen damit im Vergleich der Bundesländer im Mittelfeld. In der Mathematik-Kompetenz „Raum und Form“ (Geometrie) hat Brandenburg mit Platz 4 sogar im Spitzenfeld gelegen. Für die Kompetenzbereich „Orthografie im Fach Deutsch berichtete der Ländervergleich, dass zwar 50,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Brandenburger Grundschulen den Regelstandard und mehr erreichen. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass insgesamt 49,3 Prozent nicht über den Mindeststandard hinausgelangen.

Auf diese nicht zufriedenstellenden Ergebnisse wurde 2018 mit einem 5-Punkte-Programm zur Verbesserung der Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Lesen und Schreiben reagiert. Mit dem verbindlichen Programm sollen die schriftsprachlichen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern gezielt gefördert werden, mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 können die Maßnahmen umfassend greifen. Alle Schulen legen u.a. eine verbindliche Lernzeit in ihrem schulinternen Curriculum fest. In allen Fächern der Sekundarstufe I und in allen Schulformen werden die sprachlichen Leistungen in die Leistungsbewertung einbezogen. Zur Unterstützung der Umsetzung des 5-Punkte-Programms wurden den Schulen weitere Informationen und Materialien zur Verfügung gestellt, ein Fachbrief Deutsch wird folgen.

> 5-Punkte Programm Lesen und Schreiben

Einheitliches Abitur

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir brauchen bundesweit mehr Einheitlichkeit im Abitur. Ab dem Abi-Prüfungsjahr 2021 dürfen die Aufgaben aus dem gemeinsamen Aufgabenpool aller Bundesländer nicht mehr verändert werden. Weitere Schritte müssen folgen, zum Beispiel die Angleichung der Zahl der Leistungskurse und des Bewertungsrasters in der Qualifikationsphase.“

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2019/20 bereiten sich die Länder darauf vor. Sie gleichen ihre schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben mit dem ländergemeinsamen Abituraufgabenpool immer weiter aneinander an. Brandenburg nutzt diesen Pool bereits zum dritten Mal (Abitur-Prüfungsjahre 2017, 2018 und 2019). Als Orientierung dienen die für die allgemeine Hochschulreife bundesweit geltenden Bildungsstandards der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch, weitere Bildungsstandards für die Fächer Biologie, Chemie und Physik sind in Arbeit. Insgesamt haben die Länder enorme Fortschritte bei der Vereinheitlichung des Abiturs gemacht. Brandenburg gehört zu den Bundesländern, die sich in der Kultusministerkonferenz (KMK) vehement für ein einheitliches Abitur einsetzen.

8. Schulpflicht konsequent durchsetzen

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Zukunft von Kindern und Jugendlichen darf nicht durch fehlende Bildungserfolge dauerhaft gefährdet werden. Deshalb sind die Schulen und Schulämter aufgefordert, konsequent gegen Schulpflichtverletzung vorzugehen.“

Die Maßnahmen bei Schulpflichtverletzungen wurden klarer und einheitlicher geregelt, Schulpflichtverletzungen werden einheitlich erfasst. Die Schulen und Schulämter ergreifen gezielte Maßnahmen, um den Gründen von Schulverdrossenheit nachzugehen und einen drohenden Schulabbruch zu verhindern. 

9. Dialogveranstaltungen

Bildungsministerin Britta Ernst: „Die zentralen Herausforderungen können nur im Dialog gelingen – gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern, kommunalen Spitzenverbänden, Kammern, Sozialpartnern und vielen weiteren Interessensvertretern. Notwendige Veränderungen sollen vor Entscheidungen transparent gemacht sowie Meinungen und Standpunkte eingeholt werden.“

Dialog der Ministerin mit Kreiselternräten
Für den umfassenden Dialog gab es im Bildungsbereich mehrere Veranstaltungsformate, darunter – neu eingeführt – den intensiven Austausch mit den Kreiselternräten. Das hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. Bildungsministerin Britta Ernst hat sich bei zehn Treffen zwischen Mai 2018 und Juni 2019 mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreiselternräte ausgetauscht, beispielsweise über die ausreichende Ausstattung von Schulen mit Lehrkräften, die Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, den Umgang mit drohendem Unterrichtsausfall, die Digitalisierung und die Qualität von Schule und Unterricht, die Schulvisitation sowie die Ausstattung der Schulen durch den Schulträger. Zudem gab es immer wieder konkrete Nachfragen zu einzelnen Schulen.

Dialog mit dem Landesschulbeirat  
Auch mit dem Landessschulbeirat gibt es einen regelmäßigen Austausch mit Bildungsministerin Britta Ernst oder Bildungsstaatssekretär Thomas Drescher. In den zurückliegenden fünf Jahren gab es insgesamt 29 Treffen, drei weitere sind bis Ende des Jahres geplant. Der Landesschulbeirat besteht aus Landeseltern-, Landesschüler- und Landeslehrerrat und dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen auf der Landesebene. Der Beirat berät zusammen mit dem Bildungsministerium über schulische Fragen und beschließt dazu. Er ist beispielsweise bei Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu hören, die von erheblicher Bedeutung für die Schulen sind und die die Mitwirkungsrechte der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer betreffen. Der Landesschulbeirat wirkt auch bei Entscheidungen über die Grundsätze der Rahmenlehrpläne, der Genehmigung von Lernmitteln, der Schulentwicklungsplanung oder bei Grundsätzen für den Schulbau mit.

> Mitwirkung in der Schule – Landesschulbeirat

Dialogforen „Aufwachsen in Brandenburg“ 
Eltern, Lernende, Lehrende, Schulträger, Verbände und Politik an einem Tisch – wenn es um Themen geht wie die Digitalisierung der Schulen, Partizipation von Kindern und Jugendlichen, Bewegungsförderung von Anfang an, Berufs- und Studienorientierung oder „mehr Demokratie wagen“. Seit September 2018 diskutierte Bildungsministerin Britta Ernst in sieben Veranstaltungen, auf welche veränderten Bedingungen des Aufwachsens sich Schule, Jugendhilfe und Sport einstellen müssen, um künftigen Herausforderungen gerecht zu werden und Verbesserungen möglich zu machen.

> Aufwachsen in Brandenburg

10. Kommunales Infrastrukturprogramm im Bereich Bildung(KIP Bildung)

Bildungsministerin Britta Ernst: „Für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur stehen uns mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm im Bereich Bildung (KIP Bildung) zwischen 2016 und 2019 insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung, die Auszahlung der Fördermittel läuft noch bis 2021. Damit können wir die Schulträger bei notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen an Schulen unterstützen.“ Gefördert wurden Investitionen für zwei bildungspolitische Schwerpunkte an öffentlichen Schulen:

  • investive Maßnahmen für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sowie
  • investive Maßnahmen in Schulzentren (Zusammenfassung einer Grund- mit einer Oberschule oder einer Grund- mit einer Gesamtschule

Im Rahmen des 80 Millionen Euro KIP-Bildung konnten 2016 bis 2019  insgesamt 62 Anträge bewilligt werden, darunter 56 im Förderschwerpunkt „gemeinsamer Unterricht“ und sechs im Förderschwerpunkt „Schulzentrum“.

11. Fakten/Zahlen zum neuen Schuljahr
Im neuen Schuljahr 2019/20 gibt es:

  • rund 292.000 Schülerinnen und Schüler, darunter 259.000 an Schulen in öffentlicher und 33.000 an Schulen in freier Trägerschaft.
  • darunter rund  22.700 Einschulungen,
    • rund 10.000 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft mit besonderem Bedarf an Sprachunterstützung (Einzugliedernde),
    • darunter geschätzt etwa 6.000  Flüchtlinge aus dem Syrien und Afghanistan.
  • 914 Schulen, darunter 737 Schulen in öffentlicher Trägerschaft und 177 in freier Trägerschaft,
  • rund 20.900 Lehrkräfte (einschließlich sonstiges pädagogisches Personal) an Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
    • darunter rund 2.500 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger (nur Lehrkräfte: rund 12,3 Prozent, ca. ein Sechstel davon unterrichtet schon 10 Jahre oder länger).
    • Das Durchschnittsalter aller Lehrkräfte beträgt etwa 49,6 Jahre (Vorjahr: 49,8 Jahre)

In den zurückliegenden fünf Jahren (Schuljahre 2015/16 bis 2019/20) haben sich die Anzahl der Schulen, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte wie folgt entwickelt:
Zahl der Schulen in den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20

 

Schuljahr

 

insgesamt

 

öffentl.Trägerschaft

 

freier  Trägerschaft

2019/20

914

737

177

2018/19

915

739

176

2017/18

915

740

175

2016/17

919

744

175

2015/16

916

741

175

Datengrundlage: Schulverzeichnis

Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20

Schuljahr

 

insgesamt

 

öffentl.Trägerschaft

 

freier  Trägerschaft

2019/20

292.000

259.000

33.000

2018/19

287.890

256.077

31.813

2017/18

286.082

254.856

31.226

2016/17

282.619

252.227

30.392

2015/16

275.135

245.558

29.577

Datengrundlage:
bis 2018/19 Schuldatenerhebung, 2019/20 Schülermodellrechnung

Zahl der im Haushaltsplan veranschlagten Vollzeiteinheiten (VZE) und der Beschäftigten an Schulen (nur öffentliche Trägerschaft) in den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20

Schuljahr

veranschlagte VZE

Beschäftigte (Personen)

2019/20

19.290

20.900

2018/19

18.896

20.264

2017/18

18.613

19.770

2016/17

18.054

18.860

2015/16

17.533

18.097

Datengrundlage: bis 2018/19 APSIS; Stichtag jeweils zum 30.09. des Jahres

Zum Schuljahr 2019/20 wurden bislang 1.474 neue Lehrkräfte von den Schulämtern unbefristet neu eingestellt oder entfristet (Stand 18. Juli 2019), davon:

  • 421 vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel (für Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg an der Havel),
  • 281 vom Staatlichen Schulamt Cottbus (für Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Cottbus),
  • 392 vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) (für Oder-Spree, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Frankfurt/Oder) sowie
  • 380 vom Staatlichen Schulamt Neuruppin (für Oberhavel, Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz).

642 Lehrkräfte arbeiten an Grundschulen, 314 an Oberschulen, 110 an Gesamtschulen, 157 an Gymnasien, 126 an Förderschulen, 120 an beruflichen Schulen (OSZ) und 5 an einer Schule des Zweiten Bildungswegs.

Die Lehrkräfte wurden u.a. für folgende Fächer eingestellt (Stand 18. Juli 2019):

  • Deutsch (458), Mathematik (303), Englisch (223), Sport (216), Geschichte (189), Sachunterricht (137) und Biologie (123) sowie sonderpädagogische Fachrichtungen (132),
  • sogenannte Mangelfächer, wie z.B. Musik (95), Kunst (80), Physik (60), Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) (52), Chemie (51), Spanisch (33), Latein (30) und Informatik (19).

> Lehrerin - Lehrer in Brandenburg
> freie Stellen (schulscharfe Bedarfe)


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter