Gute-KiTa-Gesetz: Handlungs- und Finanzierungskonzept bis 2022 steht
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe im Kitabereich können – dank der Anpassung und Verlängerung des Handlungs- und Finanzierungskonzeptes des Gute-KiTa-Gesetzes – bis 2022 bedarfsgerecht fortgesetzt bzw. neu etabliert werden, finanziert vom Bund und teils zusätzlich vom Land.
Jugendministerin Britta Ernst: „Unser Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern und den gesellschaftlichen wie auch demografischen Anforderungen anzupassen. Unsere Projekte, die wir aus den Bundesmitteln des Gute-KiTa-Gesetzes finanzieren, zielen auf eine dauerhafte Verbesserung der Kita-Qualität ab. In 2021 und 2022 beteiligt sich der Bund deshalb weiter an der Verbesserung der Personalbemessung im Kindergarten (3. Lebensjahr bis zur Einschulung), an der Ausweitung der Beitragsbefreiung für Eltern mit geringem Einkommen in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege, der Fachkräftegewinnung und der Elternbeteiligung. Neu hinzu kommt ein Projekt zur Bewegungsförderung in der Kindertagesbetreuung. Insgesamt ist dies eine gute Nachricht für alle Kinder und Eltern in Brandenburg!“
Brandenburg stehen in den Jahren 2021 und 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz des Bundes insgesamt rund 120,5 Millionen Euro zur Verfügung, darunter rund 9 Millionen Euro zur Umsetzung der Gebührenfreiheit für Transferleistungsempfänger, die aber nicht Bestandteil des Handlungs- und Finanzierungskonzeptes sind. Die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes wurde in Brandenburg aufgrund der Landtagswahl im Herbst 2019 in zwei Abschnitte geteilt: 2019 bis 2020 und 2021 bis 2022. In 2021 und 2022 werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Fachkraft-Kind-Schlüssel wird verbessert
Zur Gewährleistung verlängerter Betreuungszeiten von Kindern im vorschulischen Bereich, für die eine Betreuungszeit von mehr als durchschnittlich acht Stunden/Tag (bei Wochenkontingenten von mehr als 40 Stunden) vertraglich vereinbart worden sind, stehen in den Jahren 2021 und 2022 jeweils rund 21 Millionen Euro zur Verfügung.
Verbesserung der Personalbemessung im Kindergartenbereich auf 1:10 (seit 1. August 2020). Dafür wird 2021 und 2021 mit Kosten von jeweils rund 40 Millionen Euro gerechnet. Sie werden anteilig aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
Zur Verbesserung der Ausbildung am „Lernort Praxis“ in der Kita durch mehr qualifizierte Anleitung von Quer- und Seiteneinsteigerinnen und -einsteigern im vorschulischen Bereich, stehen in 2021 und 2022 jeweils rund 6 Millionen Euro bereit. Die „Standards für eine qualifizierte Fachkräfteausbildung am Lernort Praxis“ sollen verbindlich angewendet werden.
Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
Im Projekt „Bewegung in der Kita“ werden Bewegungsangebote in Kitas gefördert. Eingeplant in 2021 und 2022: jeweils 200.000 Euro.
Verbesserung der Elternarbeit durch
- fachliche Begleitung und finanzielle Unterstützung des Aufbaus eines landesweit tragfähigen Systems der Elternbeteiligung bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe,
- fachliche und finanzielle Unterstützung des Landes-Kitaelternbeirats sowie
- Verbesserung des Kommunikations-, Beratungs- und Informationsangebotes für Eltern in Bezug auf den Betrieb einer Kindertageseinrichtung.
Dafür sind in 2021 und 2022 jeweils rund 290.000 Euro eingeplant.
Beitragsfreistellungen für Eltern
- aus geringverdienenden Familien ohne Transferleistungsbezug (jährliche Kosten in 2021 und 2022 jeweils knapp 2 Millionen Euro)
- von Kindern im vorletzten Jahr vor der Einschulung ab 1. August 2022 (Kosten in 2022: rund 14 Millionen Euro)
Hintergrund:
Das Land Brandenburg hat am 24. Mai 2019 den Vertrag zum „Gute-KiTa-Gesetz“ mit dem Bund unterzeichnet, er gilt bis zum 31.Dezember 2022. In den Jahren 2019 bis 2022 stehen für Brandenburg insgesamt rund 165 Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll die Qualität in den Kitas gestärkt und die Eltern weiter entlastet werden. Gemeinsam mit allen Akteuren im Kita-Bereich wurden zuvor die Ausgangslage analysiert und die Handlungsfelder für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung festgelegt. Ende 2020 wurde das Kabinett darüber unterrichtet, dass mit dem Bundesfamilienministerium das Brandenburger Handlungs- und Finanzierungskonzept bis 2022 zur Umsetzung „Gute-KiTa-Gesetzes“ erfolgreich verhandelt worden ist. Auch hier erfolgte im Vorfeld mit den Akteuren im Kita-Bereich eine Analyse der Bedarfe und die Diskussion über die Handlungsfelder und Maßnahmen.