Gute Kita Brandenburg

Kita-Qualitätsgesetz@BMFSFJ

Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt seit 2019 die Kindertagesbetreuung in den Bundesländern. Dazu hat der Bund das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG / Gute-KiTa-Gesetz) erlassen, das in seiner ersten Form 2019 bis 2022 in Kraft trat.
Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege" (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) wurde das o.g. Gesetz zunächst für die Jahre 2023 und 2024 verlängert – und jetzt auch für die Jahre 2025 und 2026. Damit erhalten die Länder zwei weitere Jahre insgesamt wieder rund vier Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Qualität in der Kindertagesbetreuung, die in festgelegten Handlungsfeldern eingesetzt werden können.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes wurden stets auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung" weiterentwickelt. Die vom Bund für 2025-2026 festgelegten Handlungsfelder sind:

  • bedarfsgerechtes Angebot (z.B. erweiterte Betreuungszeiten)
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (Betreuungsschlüssel bzw. Personalbemessung)
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • starke Kita-Leitung
  • Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • sprachliche Bildung und
  • Stärkung der Kindertagespflege

Da gute Kinderbetreuung vor Ort gestaltet wird, entscheiden die Länder, in welche festgelegte Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Zur Umsetzung des Gesetzes in den verschiedenen Bundesländern schließen die Länder jeweils mit dem Bund (bzw. dem BMFSFJ) Verträge, in denen die jeweilige länderspezifische Finanzierung und inhaltlichen Schwerpunkte festgelegt werden.
Dem Land Brandenburg standen in den Jahren 2023 und 2024 rund 125 Mio. Euro dafür zur Verfügung.

Für die Jahre 2025-2026 steht das Land Brandenburg bereits in intensiven Verhandlungen mit dem Bund.

Rückblick: Brandenburger Maßnahmen 2023 - 2024

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