Gute Kita Brandenburg

Gute Kita Gesetz © bmfsfj.bund

Das Gute-KiTa-Gesetz des Bundes wird seit 1. August 2019 im Land Brandenburg mit konkreten Maßnahmen umgesetzt. Von 2019 bis 2022 erhielt das Land Brandenburg rund 165 Millionen Euro vom Bund, um die Qualität in den Kitas zu verbessern und die Eltern bei den Gebühren weiter zu entlasten. Aus eigenen Mitteln finanziert die Landesregierung jährlich ca. 500 Millionen Euro in die Kitas, darunter 44 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung.

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – KiQuTG - („Gute-KiTa-Gesetz“ genannt) hatten alle Bundesländern mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), in 2019 einen Vertrag über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung abgeschlossen. Der bisherige Vertrag umfasste den Zeitraum 2019 – 2022. Die Maßnahmen werden im sogenannten „Handlungs- und Finanzierungskonzept“ beschrieben.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) vom 28. Dezember 2022 wird das KiQuTG über das Jahr 2022 hinaus bis Ende 2024 verlängert und auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation weiterentwickelt.

Damit wird seitens des Bundes ein zentraler Auftrag des Koalitionsvertrags umgesetzt.  Der Bund stellt hierfür in 2023 und 2024 insgesamt vier Milliarden Euro bereit.  Nach der Zustimmung des Bundesrates ist das Gesetz bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das KiTa-Qualitätsgesetz ermöglicht es dem Land Brandenburg, fast alle bisherigen Maßnahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ bedarfsgerecht fortzusetzen. Dem Land Brandenburg stehen in den Jahren 2023 und 2024 rd. 125 Mio. Euro dafür zur Verfügung.

Folgende Maßnahmen werden im Land Brandenburg mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in den nächsten Jahren vorrangig umgesetzt:

Verbesserung Personalbemessung im Kindergarten-Bereich (3 Jahre bis Einschulung)

Mit der Anhebung der Personalbemessung, also des rechnerischen Personalschlüssels, wird die Fachkräftesituation für Kinder im Kindergartenalter dauerhaft verbessert. Es ist empirisch belegt, dass die Qualität pädagogischer Arbeit mit der Fachkraft-Kind-Relation zusammenhängt, sodass sich die Verbesserung positiv auf die Betreuungssituation der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung auswirkt. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden jeweils rund 44 bzw. 46 Mio. Euro für diesen Themenschwerpunkt kalkuliert. Die Mittel fließen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die gesetzliche Kita-Finanzierung zu.

Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten

Eine wichtige Maßnahme ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels für verlängerte Betreuungszeiten. Mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes soll eine Erzieherinnen- und Erzieher-Stunde pro Tag für eine Mischgruppe von sechs Kindern, die durchschnittlich mehr als acht Stunden täglich betreut werden, anteilig mitfinanziert werden. So kann mit Unterstützung des Landes ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel auch bei verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im vorschulischen Bereich (Krippe und Kindergarten) gewährleistet werden.

Weitere Informationen:

Elternbeteiligung stärken.

Brandenburg stärkt die Elternarbeit auf Landesebene und auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es wird für die Änderung der gesetzlichen Bestimmung zur Wahl von örtlichen Elternbeiräten in Landkreisen und kreisfreien Städten für den zusätzlichen Verwaltungs- und sächlichen Aufwand ein finanzieller Ausgleich jährlich gezahlt. Seit 2023 sind zudem Eltern von Kindern in der Kindertagespflege im Kreiskitaeltermbeirat und Landeskitaelternbeirat vertreten. Des Weiteren werden für die seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 eingerichtete Kontakt- und Beratungsstelle Kita und die fachliche Begleitung der Elternbeiräte auf Landes- und Kreisebene zusätzliche Personalstellen ausfinanziert. Darüber werden die sächlichen Ausgaben des Landeskitaelternbeirates getragen.
> Kita-Elternbeiratsverordnung

Mehr Zeit für Anleitung

Brandenburgs „Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis“ werden flächendeckend implementiert. Dafür wurde das bisherige Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ neu ausgerichtet. Es werden seitdem aus den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes“ drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher in Ausbildung für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert und damit in die bessere Qualifizierung von Fachkräften investiert.

Weitere Informationen:

Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung

Die Initiative „Kita in Bewegung“ in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend steht für den qualitativen Ausbau sowie die qualitative Weiterentwicklung von frühkindlichen Bewegungsangeboten für Kindertageseinrichtungen. Mit dem Bewegungsmobil sollen Kitas einen leichten Zugang zu einem Fortbildungsangebot zum Thema Bewegung bekommen und durch einen tollen Aktionstag für die Kinder zur Teilnahme motiviert werden. Durch das mobile Angebot soll der Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten in den ländlichen Gegenden des Landes verbessert werden. Auch Ideen zur Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern in der Bewegungsförderung der Kinder werden thematisiert. Ansprechpartner für interessierte Kindertageseinrichtungen ist Frau Heuer von der Brandenburgischen Sportjugend.
> Brandenburgische Sportjugend



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