Gute Kita Brandenburg

Kita-Qualitätsgesetz@BMFSFJ

Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt seit 2019 die Kindertagesbetreuung in den Bundesländern. Dazu hat der Bund das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG / Gute-KiTa-Gesetz) erlassen, das in seiner ersten Form 2019 bis 2022 in Kraft trat.
Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege" (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) wurde das o.g. Gesetz zunächst für die Jahre 2023 und 2024 verlängert – und jetzt auch für die Jahre 2025 und 2026. Damit erhalten die Länder zwei weitere Jahre insgesamt wieder rund vier Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Qualität in der Kindertagesbetreuung, die in festgelegten Handlungsfeldern eingesetzt werden können.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes wurden stets auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung" weiterentwickelt. Die vom Bund für 2025-2026 festgelegten Handlungsfelder sind:

  • bedarfsgerechtes Angebot (z.B. erweiterte Betreuungszeiten)
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (Betreuungsschlüssel bzw. Personalbemessung)
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • starke Kita-Leitung
  • Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • sprachliche Bildung und
  • Stärkung der Kindertagespflege

Da gute Kinderbetreuung vor Ort gestaltet wird, entscheiden die Länder, in welche festgelegte Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Zur Umsetzung des Gesetzes in den verschiedenen Bundesländern schließen die Länder jeweils mit dem Bund (bzw. dem BMFSFJ) Verträge, in denen die jeweilige länderspezifische Finanzierung und inhaltlichen Schwerpunkte festgelegt werden.
Dem Land Brandenburg standen in den Jahren 2023 und 2024 rund 125 Mio. Euro dafür zur Verfügung.

Für die Jahre 2025-2026 steht das Land Brandenburg bereits in intensiven Verhandlungen mit dem Bund.

Rückblick: Brandenburger Maßnahmen 2023 - 2024

Verbesserung Personalbemessung im Kindergarten-Bereich (3 Jahre bis Einschulung)

Mit der Anhebung der Personalbemessung, also des rechnerischen Personalschlüssels, wird die Fachkräftesituation für Kinder im Kindergartenalter dauerhaft verbessert. Es ist empirisch belegt, dass die Qualität pädagogischer Arbeit mit der Fachkraft-Kind-Relation zusammenhängt, sodass sich die Verbesserung positiv auf die Betreuungssituation der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung auswirkt. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden jeweils rund 44 bzw. 46 Mio. Euro für diesen Themenschwerpunkt kalkuliert. Die Mittel fließen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die gesetzliche Kita-Finanzierung zu.
> Kita-beitragsfrei ab 3

Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten

Eine wichtige Maßnahme ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels für verlängerte Betreuungszeiten. Mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes soll eine Erzieherinnen- und Erzieher-Stunde pro Tag für eine Mischgruppe von sechs Kindern, die durchschnittlich mehr als acht Stunden täglich betreut werden, anteilig mitfinanziert werden. So kann mit Unterstützung des Landes ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel auch bei verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im vorschulischen Bereich (Krippe und Kindergarten) gewährleistet werden.
> Finanzierung der Betreuungsangebote

Elternbeteiligung stärken.

Brandenburg stärkt die Elternarbeit auf Landesebene und auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es wird für die Änderung der gesetzlichen Bestimmung zur Wahl von örtlichen Elternbeiräten in Landkreisen und kreisfreien Städten für den zusätzlichen Verwaltungs- und sächlichen Aufwand ein finanzieller Ausgleich jährlich gezahlt. Seit 2023 sind zudem Eltern von Kindern in der Kindertagespflege im Kreiskitaeltermbeirat und Landeskitaelternbeirat vertreten. Des Weiteren werden für die seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 eingerichtete Kontakt- und Beratungsstelle Kita und die fachliche Begleitung der Elternbeiräte auf Landes- und Kreisebene zusätzliche Personalstellen ausfinanziert. Darüber werden die sächlichen Ausgaben des Landeskitaelternbeirates getragen.

Mehr Zeit für Anleitung

Brandenburgs „Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis“ werden flächendeckend implementiert. Dafür wurde das bisherige Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ neu ausgerichtet. Es werden seitdem aus den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes“ drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher in Ausbildung für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert und damit in die bessere Qualifizierung von Fachkräften investiert.

Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung

Die Initiative „Kita in Bewegung“ in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend steht für den qualitativen Ausbau sowie die qualitative Weiterentwicklung von frühkindlichen Bewegungsangeboten für Kindertageseinrichtungen. Mit dem Bewegungsmobil sollen Kitas einen leichten Zugang zu einem Fortbildungsangebot zum Thema Bewegung bekommen und durch einen tollen Aktionstag für die Kinder zur Teilnahme motiviert werden. Durch das mobile Angebot soll der Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten in den ländlichen Gegenden des Landes verbessert werden. Auch Ideen zur Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern in der Bewegungsförderung der Kinder werden thematisiert. Ansprechpartner für interessierte Kindertageseinrichtungen ist Frau Heuer von der Brandenburgischen Sportjugend.
> Brandenburgische Sportjugend



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