Gute Kita Brandenburg
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), unterstützt seit 2019 die Kindertagesbetreuung in den Bundesländern. Dazu hat der Bund das "KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG" - ("Gute-KiTa-Gesetz" genannt) erlassen, welches in seiner ersten Form 2019 bis 2022 in Kraft trat. Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG)" wurde das Gesetz zunächst für die Jahre 2023 und 2024 verlängert – und jetzt auch für die Jahre 2025 und 2026.
Die Länder erhalten damit für zwei weitere Jahre insgesamt wieder rund vier Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung frühkindlicher Bildung, Betreuung und der Qualität in der Kindertagesbetreuung, die in festgelegten Handlungsfeldern eingesetzt werden können.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes wurden stets auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation der Arbeitsgruppe "Frühe Bildung" weiterentwickelt. Da gute Kinderbetreuung vor Ort gestaltet wird, entscheiden die Länder, in welche festgelegte Handlungsfelder sie investieren und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen.
Zur Umsetzung des Gesetzes in den verschiedenen Bundesländern schließen die Länder jeweils mit dem Bund (bzw. dem MBFSFJ) Verträge, in denen die jeweilige länderspezifische Finanzierung und inhaltlichen Schwerpunkte festgelegt werden.
Von 2019 bis 2022 erhielt das Land Brandenburg rund 165 Millionen Euro und für die Jahre 2023 bis 2024 rund 125 Millionen Euro vom Bund. Die Maßnahmen des Kita-Qualitätsgesetzes" werden außerdem auch von der Landesregierung aus eigenen Mitteln mit-finanziert.
Auch für die Jahre 2025-2026 steht das Land Brandenburg bereits in intensiven Verhandlungen mit dem Bund.
Die vom Bund für 2025-26 festgelegten Handlungsfelder sind:
1. Bedarfsgerechtes Angebot (z.B. erweiterte Betreuungszeiten), 2. Fachkraft-Kind-Schlüssel (Betreuungsschlüssel bzw. Personalbemessung), 3. Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften, 4. "Starke Leitung", 5. Förderung bedarfsgerechter, ausgewogener und nachhaltiger Verpflegung und ausreichender Bewegung, 6. Sprachliche Bildung und 7. Stärkung der Kindertagespflege
Folgende Maßnahmen werden im Land Brandenburg mit den Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes in den Jahren 2025 bis 2026 vorrangig umgesetzt: [Informationen folgen]
Bis dahin sehen Sie hier noch die Maßnahmen für die Jahre 2023-2024:
1. Verbesserung der Personalbemessung – und der schrittweisen Beitragsbefreiung - im Kindergarten-Bereich (3 Jahre bis Einschulung),
2. Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten (wie u.a. mit der Richtlinie Kita-Betreuung),
3. Stärkung der Elternbeteiligung,
4. Implementierung von Standards für die Fachkräftequalifizierung im vorschulischen Bereich mit "Mehr Zeit für Anleitung" und
5. Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (z.B. mit der Initiative "Kita in Bewegung")
Mit der Anhebung der Personalbemessung, also des rechnerischen Personalschlüssels, wird die Fachkräftesituation für Kinder im Kindergartenalter dauerhaft verbessert. Es ist empirisch belegt, dass die Qualität pädagogischer Arbeit mit der Fachkraft-Kind-Relation zusammenhängt, sodass sich die Verbesserung positiv auf die Betreuungssituation der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung auswirkt. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden jeweils rund 44 bzw. 46 Mio. Euro für diesen Themenschwerpunkt kalkuliert. Die Mittel fließen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die gesetzliche Kita-Finanzierung zu.
Beitragsfreiheit ab 3 Jaren bis zur Einschulung:
Eine wichtige Maßnahme ist die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels für verlängerte Betreuungszeiten. Mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes soll eine Erzieherinnen- und Erzieher-Stunde pro Tag für eine Mischgruppe von sechs Kindern, die durchschnittlich mehr als acht Stunden täglich betreut werden, anteilig mitfinanziert werden. So kann mit Unterstützung des Landes ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel auch bei verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im vorschulischen Bereich (Krippe und Kindergarten) gewährleistet werden.
Weitere Informationen:
- Richtlinie Kita-Betreuung: Finanzierung der Betreuungsangebote, Richtlinien
- Infoschreiben
Brandenburg stärkt die Elternarbeit auf Landesebene und auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es wird für die Änderung der gesetzlichen Bestimmung zur Wahl von örtlichen Elternbeiräten in Landkreisen und kreisfreien Städten für den zusätzlichen Verwaltungs- und sächlichen Aufwand ein finanzieller Ausgleich jährlich gezahlt. Seit 2023 sind zudem Eltern von Kindern in der Kindertagespflege im Kreiskitaeltermbeirat und Landeskitaelternbeirat vertreten. Des Weiteren werden für die seit Ende 2019 bzw. Anfang 2020 eingerichtete Kontakt- und Beratungsstelle Kita und die fachliche Begleitung der Elternbeiräte auf Landes- und Kreisebene zusätzliche Personalstellen ausfinanziert. Darüber werden die sächlichen Ausgaben des Landeskitaelternbeirates getragen.
Weitere Informationen:
Brandenburgs „Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis“ werden flächendeckend implementiert. Dafür wurde das bisherige Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ neu ausgerichtet. Es werden seitdem aus den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes“ drei Anleitungsstunden pro Woche pro Erzieherin bzw. Erzieher in Ausbildung für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert und damit in die bessere Qualifizierung von Fachkräften investiert.
Weitere Informationen:
Die Initiative „Kita in Bewegung“ in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend steht für den qualitativen Ausbau sowie die qualitative Weiterentwicklung von frühkindlichen Bewegungsangeboten für Kindertageseinrichtungen. Mit dem Bewegungsmobil sollen Kitas einen leichten Zugang zu einem Fortbildungsangebot zum Thema Bewegung bekommen und durch einen tollen Aktionstag für die Kinder zur Teilnahme motiviert werden. Durch das mobile Angebot soll der Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten in den ländlichen Gegenden des Landes verbessert werden. Auch Ideen zur Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern in der Bewegungsförderung der Kinder werden thematisiert. Ansprechpartner für interessierte Kindertageseinrichtungen ist Frau Heuer von der Brandenburgischen Sportjugend.
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