Gute Kita Brandenburg

Das Gute-KiTa-Gesetz des Bundes wird seit 1. August 2019 im Land Brandenburg mit konkreten Maßnahmen umgesetzt. Brandenburg erhält bis 2022 rund 165 Millionen Euro vom Bund, um die Qualität in den Kitas zu verbessern und die Eltern bei den Gebühren weiter zu entlasten. Aus eigenen Mitteln finanziert die Landesregierung jährlich ca. 500 Millionen Euro in die Kitas, darunter 44 Millionen Euro für die Beitragsfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung.

Folgende Maßnahmen werden im Land Brandenburg mit den Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in den nächsten Jahren vorrangig umgesetzt:  

  • Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende 
  • Verbesserung der Personalbemessung im Kita-Bereich ab 01. August 2020 auf 1:10
  • Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten
  • Stärkung der Elternbeteiligung
  • Mehr Zeit für Anleitung
  • Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung.
Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit für Geringverdienende

Viele Familien in Brandenburg, die keine staatlichen Leistungen beziehen, haben niedrige Einkommen. Wenn das Haushaltseinkommen einer Familie bei 20.000 Euro im Kalenderjahr oder darunterliegt, soll diese Familie künftig aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit auch von den Elternbeiträgen befreit werden. Das Land Brandenburg geht von einer Fallzahl von insgesamt 43.000 für die Beitragsfreistellung für Transferleistungsempfänger und Geringverdienende aus. Damit werden mit der bereits zum 1. August 2018 eingeführten Beitragsfreiheit für – ca. 24.300 – Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und den insgesamt ca. 43.000 zukünftig beitragsfreigestellten Kindern gut 36 Prozent aller Kinder in Kindertagesstätten zukünftig beitragsfrei. Diese Beitragsfreiheit gilt für Kinder:

  • in der Krippe (bis vollendetem 3. Lebensjahr),
  • im Kindergarten (vom 3. Lebensjahr bis zum Jahr vor der Einschulung; das letzte Jahr vor Einschulung ist ohnehin beitragsfrei),
  • im Hort (bis zum Ende der Grundschule) und
  • in der Kindertagespflege
Verbesserung der Personalbemessung im Kita-Bereich ab 01. August 2020 auf 1:10

Mit der Anhebung der Personalbemessung, also des rechnerischen Personalschlüssels, wird die Fachkräftesituation für Kinder im Kindergartenalter dauerhaft verbessert. Es ist empirisch belegt, dass die Qualität pädagogischer Arbeit mit der Fachkraft-Kind-Relation zusammenhängt sodass sich die Verbesserung positiv auf die Betreuungssituation auswirkt. In 2020 wurden hierfür 16 Mio. Euro Landesmittel eingesetzt. Für 2021 sind insgesamt 39,9 Mio. Euro veranschlagt. Rechnerisch können dadurch zusätzlich ca. 650 Fachkräfte in Vollzeit beschäftigt werden.

Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten
Stärkung der Elternbeteiligung

Brandenburg stärkt die Elternarbeit auf Landesebene und auf Ebene der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Unter anderem wird für die Änderung der gesetzlichen Bestimmung zur Wahl von örtlichen Elternbeiräten in Landkreisen und kreisfreien Städten für den zusätzlichen Verwaltungs- und sächlichen Aufwand ein finanzieller Ausgleich jährlich gezahlt. Zum anderen wurde im Ministerium eine Ansprechstelle für Kita-Elternbeteiligung und -information geschaffen. Darüber werden die sächlichen Ausgaben des Landeskitaelternbeirates getragen.

Mehr Zeit für Anleitung

Brandenburgs „Standards für die Fachkräftequalifizierung am Lernort Praxis“ sollen flächendeckend implementiert werden, indem die Landesregierung u.a. ihr bisheriges Landesprogramm „Zeit für Anleitung“ neu ausrichtet. Es werden aus den Mitteln des „Gute-Kita-Gesetzes“ drei Anleitungsstunden pro Woche pro anspruchsberechtigter zu qualifizierender Auszubildender bzw. Kraft im Quer- und Seiteneinstieg für Kindertageseinrichtungen im vorschulischen Bereich gefördert und damit in die bessere Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften investiert.

Förderung kindlicher Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung

Die Initiative „Kita in Bewegung“ in Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend steht für den qualitativen Ausbau sowie die qualitative Weiterentwicklung von frühkindlichen Bewegungsangeboten für Kindertageseinrichtungen. Mit dem Bewegungsmobil sollen Kitas einen leichten Zugang zu einem Fortbildungsangebot zum Thema Bewegung bekommen und durch einen tollen Aktionstag für die Kinder zur Teilnahme motiviert werden. Durch das mobile Angebot soll der Zugang zu Fortbildungsmöglichkeiten in den ländlichen Gegenden des Landes verbessert werden. Auch Ideen zur Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern in der Bewegungsförderung der Kinder werden thematisiert. Ansprechpartner für interessierte Kindertageseinrichtungen ist Frau Reinhardt von der Brandenburgische Sportjugend.

Weitere Informationen:
Brandenburgische Sportjugend

Richtlinie Förderung Medien und Digitalisierung in der Kita

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat die Richtlinie „Medien und Digitalisierung Kita (Medien / Digital Kita 2022)“ angepasst und das verfügbare Fördervolumen deutlich erhöht: Rund 6,95 Millionen Euro stehen für Fortbildungen von pädagogischen Fachkräften und für die digitale Ausstattung von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des „Gute-KiTa-Gesetzes“.

Mit der Förderrichtlinie können öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten sowie Kindertagespflegestellen unter anderem Mittel für Fortbildungen im Bereich Medienbildung und Digitalisierung, für die digitale Ausstattung im Rahmen der pädagogischen Arbeit sowie zur Wahrnehmung digitaler Informations- und Weiterbildungsangebote beantragen. Die Anpassung der Förderrichtlinie geht mit einer Erhöhung der Höchstfördersätze einher, sodass in eine umfassende Ausstattung investiert werden kann.

Medienbildung unterstützt den Kinderschutz durch Befähigung der Kinder im Umgang mit digitalen Medien. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung benötigen adäquate Qualifizierung und Ausstattung, um ihrer Aufgabe der lebensweltorientierten Gestaltung der frühkindlichen Bildungsprozesse nachgehen zu können.

Zahlreiche Rückmeldungen zur Richtlinie Medien/ Digital Kita 2022 haben deutlich werden lassen, dass die bisherigen Zuwendungshöhen für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegestellen nicht ausreichen, um die nötigen Schritte zur Stärkung der Medienbildung und Digitalisierung gehen zu können. Zudem sollen Verwaltung und Finanzierung perspektivisch vermehrt digital erfolgen. In diesem Zusammenhang ist eine Kita-Datenbank geplant. Um einen reibungsarmen Übergang in diesem Prozess für die Einrichtungen zu ermöglichen, ist eine Ausstattung mit leistungsstarken Computern und Laptops zeitgemäß.

Die Mittel werden aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) bereitgestellt. Für die oben genannten Maßnahmen stehen 2022 insgesamt rund 6,95 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem werden Qualifizierungsmaßnahmen für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Bereich „Medien & Kindheit“ zur Verfügung gestellt. Das Angebot steht den pädagogischen Fachkräften kostenlos zur Verfügung.



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