Zeugnisse für rund 295.000 Schülerinnen und Schüler – kurzfristig geänderte Regelung
Nachdem absehbar ist, dass die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen aufgrund der pandemischen Lage nach den Winterferien nicht in den Präsenzunterricht zurückkehren können – auch nicht im Wechselmodell – werden die diesjährigen Halbjahreszeugnisse ab dem 29. Januar (Zeugnistag) von den Schulen per Post versendet. Das gilt für die Zeugnisse aller Schülerinnen und Schüler, für die der Präsenzunterricht untersagt ist oder die vom Präsenzunterricht befreit sind.
Über diese geänderte Regelung wurden alle Schulen heute kurzfristig informiert. Der Postversand erfolgt mit einfachem Brief (nicht mit Postzustellungsurkunde). Der Versand per Email ist aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Alle Zeugnisse erhalten als Datum den Ausgabetag 29.01.2021.
Nur die Schülerinnen und Schüler, die derzeit im Präsenzunterricht in der Schule sind, bekommen ihr Zeugnis am 29. Januar (Zeugnistag) in der Schule – unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Dazu gehören die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 und im letzten Ausbildungsjahr an OSZ (die turnusgemäß in der Schule sind) sowie die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“.
Die Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge (12 und 13) haben ihre Halbjahreszeugnisse bereits erhalten, da dort der Halbjahreswechsel bereits nach Weihnachten erfolgt ist.