Corona-Infektionsgeschehen an Schulen

Eine Maske liegt auf einem Schulbuch auf der Schulbank im Klassenraum

Das Bildungsministerium (MBJS) erfasst regelmäßig die Zahlen zum Infektionsgeschehen an Brandenburger Schulen. Sie werden im Rahmen einer strukturierten statistischen Erfassung von den Schulen an das MBJS gemeldet.[1] Hier die Bezugsgrößen: Im Schuljahr 2021/22 gibt es im Land Brandenburg 923 Schulen, rund 25.000 Lehrkräfte sowie rund 297.700 Schülerinnen und Schüler[2] an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.

Meldung für die 43. Kalenderwoche, am Stichtag 28.10.2021**:

Schulen und Lerngruppen
keine Schulen geschlossen (Woche vor den Herbstferien: keine)
14 Schulen mit einzelnen Lerngruppen in Quarantäne (Woche vor den Herbstferien: 28)
23 Lerngruppen in Quarantäne an den betroffenen Schulen (Woche vor den Herbstferien: 48)

Lehrkräfte
56 positiv getestete Lehrkräfte* (darunter 10 Neuinfektionen am Stichtag) (Woche vor den Herbstferien: 27, darunter 1 Neuinfektion am Stichtag)
97 Lehrkräfte in Quarantäne (0,39 Prozent aller Beschäftigten) (Woche vor den Herbstferien: 64 / 0,26 Prozent)

Schülerinnen und Schüler
557 positiv getestete Schülerinnen und Schüler* (darunter 106 Neuinfektionen am Stichtag) (Woche vor den Herbstferien: 402, darunter 59 Neuinfektionen am Stichtag)

1.960 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (0,66 Prozent aller Schülerinnen und Schüler) (Woche vor den Herbstferien: 1.988  / 0,67 Prozent)

*Dabei handelt es sich um Ergebnisse von PCR-Tests, die in der Regel von den Gesundheitsämtern – im Rahmen der Kontaktnachverfolgung – an die Schulen gemeldet werden, nicht um die Ergebnisse von Selbsttests der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler.

**Bitte beachten Sie, dass es in der ersten Woche nach den Ferien noch Sondereinflüsse in den Zahlen geben kann. Insbesondere zu Beginn der Woche gibt es in den Daten Nachtragungen der Schulen von bekannten Fällen aus den Herbstferien. Erst in der Meldung der nächsten Woche werden die Sondereffekte nicht mehr wirken.

[1] Aufgrund eines möglichen Meldeverzugs kann es zu Abweichungen zu den von den Gesundheitsämtern veröffentlichten Zahlen kommen. Auch werden nicht immer alle positiv getesteten Fälle direkt an die Schulen gemeldet, da keine Meldepflicht gegenüber den Schulen besteht.

[2] Schätzung zum Schuljahresanfang


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