Lehrkräfte für Landschulen: Minister Hoffmann begrüßt neue Stipendiatinnen und Stipendiaten

Stipendienübergabe Landlehrkräfte 2026

Das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer stärkt weiterhin die Lehrkräftegewinnung des Landes. Bildungsminister Gordon Hoffmann übergibt am 27. März 2026 in Potsdam 19 Stipendien an Lehramtsstudierende. Sie erhalten ihre Zuwendungsbescheide und nehmen am Begleitprogramm teil, das von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) betreut wird. Außerdem verabschiedet er Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ihr Lehramtsstudium abgeschlossen und den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben. Teilnehmende im Stipendienprogramm werden langfristig an Schulen vor allem im ländlichen Brandenburg unterrichten.

Wann?    27. März 2026, 10:30 Uhr

Wo?         Universität Potsdam, Campus Griebnitzsee, August-Bebel-Straße 89, Haus 6, Hörsaal 2

Bildungsminister Gordon Hoffmann: „Für unseren Schuldienst bleibt das Brandenburg-Stipendium ein Erfolgsmodell. Ich habe mich schon als Abgeordneter für seine Einführung im Jahr 2020 eingesetzt. Umso mehr freue ich mich, nun selbst als Bildungsminister 19 Stipendien an motivierte Studierende aushändigen zu dürfen. Das MBJS unterstützt sie finanziell und ideell, damit sie ihr Studium erfolgreich absolvieren und Lehrkraft in Brandenburg werden. Ich weiß aus eigenen Erfahrungen, welche besondere Bedeutung Lehrerinnen und Lehrer gerade im ländlichen Raum haben. Wer hier unterrichtet, gestaltet nicht nur den Schulalltag, sondern prägt auch das gesellschaftliche Umfeld mit – so wie die 20 Absolventinnen und Absolventen des Stipendienprogramms, denen ich zum Studienabschluss gratuliere.“

Anne Rolvering, Vorsitzende der Geschäftsführung DKJS: „Unser Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche überall im Land Brandenburg – egal in welcher Region – fachlich versierte, motivierte Lehrkräfte haben, die umfassend aufgestellt sind. Mit dem Brandenburg-Stipendium und dem Begleitprogramm unterstützen wir angehende Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig mit konkretem Praxisbezug und mit umfassendem Wissen aus dem Begleitprogramm, damit sie langfristig ihren Beitrag an den Schulen im Land leisten können.“

Die neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die für ein Stipendium ausgewählt wurden, kommen dieses Mal von Universitäten in Brandenburg (7), Sachsen (5), Berlin (3), Mecklenburg-Vorpommern (3), und Thüringen (1). Sie werden an folgenden Programmschulen eingesetzt und von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut:

Brandenburg an der Havel:Magnus-Hoffmann-Schule Kirchmöser

Potsdam-Mittelmark:         Thomas-Müntzer-Schulzentrum Ziesar-Görzke

Teltow-Fläming:                  Geschwister-Scholl-Grundschule Jüterbog,

                                              Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule Luckenwalde

Barnim:                                Georg-Büchner-Grundschule, Joachimsthal

Landkreis Dahme-Spree:  Grundschule Walddrehna, Von-Houwald-Grundschule Straupitz

Elbe-Elster:                          Grundschule Finsterwalde-Nehesdorf, Grund- und Oberschule Massen

Oberspreewald-Lausitz:    Lilien-Grundschule Altdöbern, Waldschule Lauchhammer-Ost,

                                             Paul-Noack-Grundschule Schipkau, SeeCampus Niederlausitz- Emil-Fischer-Gymnasium

Spree-Neiße:                      Grundschule Kolkwitz

Uckermark:                         Bertolt-Brecht-Grundschule, Schwedt/Oder, Ehm-Welk-Oberschule Angermünde,

                                             Grundschule Am Egelpfuhl Templin

Oberhavel:                           Mildenberger Grundschule „Am Ziegeleipark“, Zehdenick

Ostprignitz-Ruppin:           Gymnasium Friedrich Ludwig Jahn Kyritz

Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem führt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das umfangreiche ideelle Begleitprogramm Einfach.Klasse.Brandenburg durch. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an einer zugeordneten Schule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an „ihrer“ Schule für mindestens die Dauer, für die auch das Stipendium gewährt wurde.


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