Qualifizierungswege mit Bachelorabschluss
Mit einem Bachelorabschluss oder vergleichbar haben Sie drei wesentliche Möglichkeiten der Weiterbildung:
- Mit einem Bachelor of Education können Sie einen lehramtsbezogenen Master anschließen und die grundständige Ausbildung bis zur Staatsprüfung und der Lehramtsbefähigung weiterführen. Diese Qualifizierung erfolgt über eine Universität.
- Mit einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelor kann ein nicht-lehramtsbezogenes Masterstudium angeschlossen werden. Der Masterabschluss ist eine Voraussetzung für den Erwerb einer Lehramtsbefähigung.
- Mit einem Bachelorabschluss können Sie durch Absolvierung der Zertifikatsqualifizierung den Weg des Bildungsamts einschlagen. Damit erwerben Sie die Befähigung für die Bildungsamtslaufbahn.
Für Lehrkräfte mit einem Bachelorabschluss oder vergleichbar ist 2024 eine neue Laufbahn geschaffen worden: Die Bildungsamtslaufbahn. Sie umfasst zwei Ämter: Das des Bildungsamtsmanns/der Bildungsamtsfrau und des Bildungsamtsrats/der Bildungsamtsrätin.
Um die Befähigung für ein Bildungsamt zu erwerben, muss eine 18-monatige Zertifikatsqualifizierung absolviert werden. Darin erwerben Sie bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Voraussetzungen zum Unterrichten in einem Fach. Mit der erfolgreich absolvierten Zertifikatsqualifizierung erhalten Sie die Befähigung für ein Bildungsamt. Damit erfüllen Sie die fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung als Bildungsamtsmann/Bildungsamtsfrau (mit einem Fach) oder als Bildungsamtsrat/Bildungsamtsrätin (mit zwei Fächern).
Die Zertifikatsqualifizierung zum Erwerb einer Befähigung für ein Bildungsamt ist eine 18-monatige Weiterbildung, die sich an Lehrkräfte mit Bachelorabschluss oder vergleichbar richtet. Hier können Sie sich die erforderlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in einem oder in einem weiteren Fach aneignen und die Befähigung für ein Bildungsamt erwerben.
Sie können zur Zertifikatsqualifizierung zugelassen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Bachelorabschluss oder vergleichbar
- Sie haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Schuldienst oder die vom Schulamt schriftlich bestätigte Entfristungsabsicht
- Wenn Deutsch nicht die Herkunftssprache ist, können Sie das Sprachniveau C1 nachweisen.
Laut Lehrerbildungsgesetz sind folgende Abschlüsse mit einem Bachelorabschluss vergleichbar:
- Fachhochschuldiplom mit drei Jahren Regelstudienzeit
- Ausländische Bachelorabschlüsse
- Ausländische Hochschulabschlüsse, die als einem der o.g. Abschlüsse gleichwertig anerkannt wurden
Keine vergleichbaren Hochschulabschlüsse sind:
- Abschlüsse von Berufsschulen
- Berufliche Abschlüsse, z. B. Meisterqualifikationen oder Bachelor professional
- Abschlüsse nicht akkreditierter Hochschulen und Fachhochschulen
- Abschlüsse nicht akkreditierter Studiengänge
Auch höherwertige Abschlüsse, z. B. Magister, sind nicht automatisch vergleichbar. Mit diesen Abschlüssen ist es aber ggf. möglich, die Lehramtslaufbahn einzuschlagen. Informationen dazu finden Sie unter „Qualifizierungswege mit Masterabschluss“.
Zertifikatsqualifizierungen werden einmal jährlich, i.d.R. im Frühjahr ausgeschrieben und beginnen im September. Die Ausschreibungen werden im Schulportal unter Fort- und Weiterbildungsangebote veröffentlicht. Dort finden Sie alle Informationen zu den konkreten Daten. Die angebotenen Fächer können jährlich wechseln.
Die Bewerbung erfolgt online. I.d.R. müssen folgende Unterlagen bei der Bewerbung eingereicht werden:
- Studienabschlusszeugnis (Bachelor oder Diplom) inkl. Anlagen, aus denen die Inhalte und Umfänge des Studiums hervorgehen (z. B. Modulhandbücher, Leistungsscheine, Leistungsübersichten o.ä.)
- Ggf. Nachweis über zusätzliche Studienleistungen, z. B. aus einem nicht abgeschlossenen Hochschulstudium
- Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
- Ggf. Nachweis über die Anzahl der bisher erfolglos gestellten Anträge auf Teilnahme an einer Zertifikatsqualifizierung
- Ggf. Nachweis über das Sprachniveau C1, wenn Deutsch nicht Muttersprache ist
Die Teilnahme wird i.d.R. in Präsenz mit Online- und Selbstlernphasen organisiert. Es werden Zertifikatsqualifizierungen an verschiedenen Standorten im Land Brandenburg angeboten.
Für die Teilnahme werden Lehrkräften an Schulen in öffentlicher Trägerschaft Anrechnungsstunden gewährt. Das heißt, Sie müssen weniger Stunden unterrichten und können in Ihrer Arbeitszeit an der Qualifizierung teilnehmen. Sie werden dafür am Qualifizierungstag vom Unterricht freigestellt.
Der Befähigungserwerb nach erfolgreicher Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung ist mehr als nur eine Teilnahmebestätigung – er ist ein Zeugnis, das grundlegende Änderungen für Sie und Ihre Laufbahn mit sich bringt. Mit dem Befähigungserwerb gelten Sie rechtlich nicht mehr als Lehrkraft im Seiteneinstieg. Sie haben sich wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für den Unterricht des gewählten Faches oder Fachbereiches angeeignet und die Bildungsamtslaufbahn eingeschlagen.
- Das bringt einen finanziellen Vorteil: Sie erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 105 € (brutto).
- Mit dem Befähigungserwerb sind die fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung nach Bildungsamtserwerbsverordnung erfüllt.
- Bestimmte rechtliche Einschränkungen zum Unterrichtseinsatz fallen weg. Das bedeutet u.a., dass Sie im Anfangsunterricht eingesetzt werden dürfen und 10.-Klasse-Prüfungen abnehmen dürfen. Über den tatsächlichen Einsatz entscheidet aber weiterhin die Schulleitung.
Achtung: Das Bildungsamt ist kein Lehramt. Für bestimmte Tätigkeiten und Funktionen ist weiterhin eine Lehramtsbefähigung erforderlich:
- Abnahme von Abiturprüfungen (Prüfungsvorsitz, Prüfungsausschuss und Fachausschüsse): 17 GOSTV schreibt zwingend das Lehramt Sek. II oder eine entsprechende Lehrbefähigung vor. Ein Bildungsamt reicht nicht aus.
- Funktionen, die mit einer höheren Besoldung verbunden sind, z. B. als Schulleitungsmitglied, können mit einem Bildungsamt nicht wahrgenommen werden.
Mit der erfolgreich absolvierten Zertifikatsqualifizierung haben Sie die fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung geschaffen. Weitere Voraussetzungen für die Verbeamtung sind laut § 3 und § 18 Landesbeamtengesetz u.a.:
- Das 47. Lebensjahr ist noch nicht vollendet.
- Es darf nur in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für die Verfassung des Landes Brandenburg einzutreten.
- Die gesundheitliche Eignung ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festzustellen.
- Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit oder einer anderen Staatsangehörigkeit nach § 7 Absatz 1 BeamtStG.
Sie möchten diesen Weg einschlagen?
Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Zertifikatsqualifizierung erhalten Sie ein Zeugnis und den Nachweis über den Befähigungserwerb. Das ist der Nachweis, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen erworben haben. Mit dem Zeugnis über den Befähigungserwerb wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalsachbearbeitung Ihres Schulamts. Dort wird geprüft, ob alle weiteren Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllt sind.
Wenn das der Fall ist, können Sie als Bildungsamtsmann/frau (A 11) verbeamtet werden, wenn Sie die Voraussetzungen zum Unterrichten in einem Fach haben.
Wenn Sie die Voraussetzungen zum Unterrichten in zwei Fächern haben, können Sie als Bildungsamtsrat/rätin (A 12) verbeamtet werden.
Wenn Sie zunächst als Bildungsamtsmann/-frau verbeamtet werden, können Sie über eine weitere Zertifikatsqualifizierung zum Bildungsamtsrat/zur Bildungsamtsrätin befördert werden.
Erwerbe ich mit der Zertifikatsqualifizierung einen akademischen Grad?
Nein. Die Zertifikatsqualifizierung ist kein Hochschulstudium. Es wird kein akademischer Grad erworben. Es handelt sich um eine Weiterbildung zum Erwerb der fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in einem Fach.
Erwerbe ich mit der Zertifikatsqualifizierung eine Lehr(amts)befähigung?
Nein. Die Zertifikatsqualifizierung ist kein Teil der grundständigen Lehrkräfteausbildung und führt nicht zum Lehramt. Dafür ist ein Masterabschluss nötig. Die Zertifikatsqualifizierung bereitet auf eine Bildungsamtslaufbahn für Lehrkräfte mit Bachelorabschluss vor.
Ich habe einen Masterabschluss oder vergleichbar. Kann ich an einer Zertifikatsqualifizierung teilnehmen?
Solange (auch) ein Bachelorabschluss oder ein FH-Diplom vorliegt, ist ein weiterer höherer Abschluss kein Ausschlussgrund. Sie dürfen auch dann an der Zertifikatsqualifizierung teilnehmen und die Befähigung für ein Bildungsamt erwerben. Sie dürfen auch nach BAEV verbeamtet werden. Achtung: Mit einem Masterabschluss besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Diese Laufbahn hat andere fachliche Voraussetzungen, die Sie nicht mit einer Zertifikatsqualifizierung erwerben können.
Können mir Leistungen aus der Zertifikatsqualifizierung anerkannt werden, wenn ich später noch einen Masterabschluss nachhole und ins Lehramt wechseln möchte?
Wenn Sie ins Lehramt wechseln möchten, müssen Sie die fachlichen Voraussetzungen für diese Laufbahn erfüllen. Diese unterscheiden sich von den Voraussetzungen für die Bildungsamtslaufbahn. Grundsätzlich können Leistungen gegenseitig anerkannt werden – die Zertifikatsqualifizierung ist aber nicht vorbereitend für die Lehramtslaufbahn konzipiert und trägt nur in sehr geringem Umfang zum Erfüllen der fachlichen Voraussetzungen bei.