Qualifizierungswege mit Masterabschluss
Lehrkräfte, die über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, mind. vierjähriges Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina) verfügen, können eine Lehramtsbefähigung erwerben. Hierfür muss ein Vorbereitungsdienst absolviert werden, der mit der Staatsprüfung endet.
Für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die bereits im Schuldienst beschäftigt sind, besteht die Möglichkeit, am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teilzunehmen.
Für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die noch nicht im Schuldienst beschäftigt sind, besteht die Möglichkeit, über den besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst direkt in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden.
Diese Wege stehen derzeit nur Lehrkräften offen, die über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, vierjähriges Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen bzw. Staatsexamina) verfügen. Wenn Sie einen anderen Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelorabschluss nachweisen, können Sie sich hier unter "Qualifizierungswege mit Bachelorabschluss" informieren.
Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ähnelt im Namen zwar dem regulären Vorbereitungsdienst, der Teil der grundständigen Lehrkräfteausbildung ist. Er ist aber anders – er richtet sich gezielt an Lehrkräfte im Seiteneinstieg und ist auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten. Er dauert 24 Monate und wird berufsbegleitend durchgeführt.
Er endet wie der reguläre Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung und führt genauso zur Lehramtsbefähigung.
Um zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zugelassen werden zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind bereits an einer Schule im Land Brandenburg beschäftigt.
- Es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor oder eine Anstellung mit dem Ziel der Entfristung.
- Sie verfügen über einen nicht lehramtsbezogenen Masterabschluss oder einen ihm gleichgestellten Abschluss (Magister, vierjähriges Diplom oder nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen), der den schulischen Einsatz in mindestens zwei Unterrichtsfächern bzw. Fachrichtungen erlaubt.
Eine entsprechende Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen inkl. Ihrer Fächer erfolgt durch das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA). Weiterführende Informationen zu Organisation, Ziel, Teilnahmevoraussetzungen sowie die aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des LIBRA.
Der besondere Zugang zum (regulären) Vorbereitungsdienst bietet Lehrkräften im Seiteneinstieg, die über einen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug verfügen und aktuell nicht im Brandenburger Schuldienst beschäftigt sind, die Möglichkeit die Lehramtsbefähigung zu erwerben.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Staatsprüfung ab und dauert für Lehrkräfte im Seiteneinstieg ohne lehramtsbezogenes Studium 24 Monate.
Die ausgeschriebenen Plätze werden ausschließlich als Sondermaßnahme ausgeschrieben und sind u.a. abhängig von den freien Ausbildungskapazitäten und dem Bedarf, der sich perspektivisch aus der notwendigen Abdeckung des Unterrichts ergibt.
Weitere Informationen zum regulären Vorbereitungsdienst finden Sie auf der Webseite des LIBRA.
Wenn Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst noch nicht erfüllen, weil Ihnen Studien- und Prüfungsleistungen fehlen, können Sie diese durch ein Zertifikatsstudium z.B. beim WiB e.V. (Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich e.V.) oder WIT e.V. (Wildau Institute of Technologie an der Technischen Hochschule Wildau e.V.) nachholen.
Das Zertifikatsstudium umfasst Studien- und Prüfungsleistungen auf Hochschulniveau im Umfang von 30-80 Leistungspunkten und Inhalte, die auch im Lehramtsstudium für das jeweilige Fach vermittelt werden. Es dauert je nach Fach oder Fachrichtung 12-24 Monate. Für die Teilnahme werden Anrechnungsstunden gewährt.
Das Fächerangebot kann jährlich wechseln. Die Ausschreibungen werden im Frühjahr des jeweiligen Jahres im Schulportal veröffentlicht.
Die Teilnahme ist kostenpflichtig – die Kosten werden für Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft aber durch das zuständige Schulamt erstattet. Informationen zu den jeweiligen Kosten finden Sie in den Ausschreibungen.
Als Lehrkraft im Seiteneinstieg können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- unbefristet oder mit dem Ziel der Entfristung im öffentlichen Schuldienst des Landes Brandenburg beschäftigt sind und
- einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss nachweisen, wobei ein Bachelorabschluss nicht ausreicht (d.h. einen Master, Magister, nicht lehramtsbezogene Staatsprüfungen, Diplomabschlüsse von Fachhochschulen nur von Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren)
Vorrang bei der Auswahl haben Bewerbende aus Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Bewerbungen von Lehrkräften aus Schulen in freier Trägerschaft können im Rahmen freier Studienkapazitäten angenommen werden. Schwerbehinderte Lehrkräfte sind gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX bevorzugt zu berücksichtigen.
Bei der Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
ausgefülltes Bewerbungsformular Zeugnis über den Master-/Magister-/Diplomabschluss bzw. die nicht lehramtsbezogene Staatsprüfung bei Diplomabschlüssen einer Fachhochschule: Nachweis über die Regelstudienzeit. Den Nachweis findet man z.B. in der Studienordnung.
Bei im Ausland erworbenem und nicht lehramtsbezogenem Abschluss benötigen wir zusätzlich eine deutsche Übersetzung des Hochschulzeugnisses und, wenn vorhanden, die Zeugnisbewertung der ZAB über die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses.
Ich bin Lehrkraft im Seiteneinstieg. Ändert sich mit dem absolvierten Zertifikatsstudium etwas an meiner Eingruppierung?
Nein. Für eine Änderung in der Eingruppierung bei Lehrkräften im Seiteneinstieg ist der Befähigungserwerb erforderlich, der mit der Staatsprüfung am Ende des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes erworben wird.
Ich bin Lehrkraft im Seiteneinstieg. Erwerbe ich mit dem Zertifikatsstudium eine Lehrbefähigung?
Nicht unmittelbar. Das Zertifikatsstudium führt nur unmittelbar zu einer (weiteren) Lehrbefähigung, wenn bereits eine Lehramtsbefähigung vorliegt.
Für die Lehramtsbefähigung ist der Befähigungserwerb erforderlich, der mit der Staatsprüfung am Ende des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes erworben wird.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Das durchführende Institut schließt einen Vertrag mit den Teilnehmenden, in dem auch die Bezahlung der Kursgebühren festgehalten ist. Die Kosten werden zunächst durch die Teilnehmenden beglichen. Sie reichen dann den Studienvertrag und den Überweisungsnachweis beim Schulamt ein. Die Schulämter erstatten die Kosten kurzfristig. Achtung: Bei einer Absage der Teilnahme ab dem 13. Tag vor Beginn der Maßnahme erfolgt keine Kostenerstattung.
Ich erfülle die Teilnahmevoraussetzungen nicht, möchte aber trotzdem unbedingt die Weiterbildung machen. Geht das?
Nein. Über das hier beschriebene Bewerbungs- und Zulassungsverfahren können Sie nicht teilnehmen, wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen. Manche Institute bieten diese und weitere Kurse auch als Selbstzahler-Kurse an. Prüfen Sie dann unbedingt gründlich, ob die Teilnahme den Mehrwert bringt, den Sie sich erhoffen, oder ob ggf. eine fachdidaktische oder förderpädagogische Fortbildung oder eine Weiterbildung für Lehrkräfte mit Bachelorabschluss besser passt.
Erwerbe ich mit den Zertifikatsstudien einen akademischen Grad?
Nein. Es handelt sich um eine Weiterbildung, kein Hochschulstudium.
Ich bin Lehrkraft an einer freien Schule. Kann ich auch teilnehmen?
Auch als Lehrkraft an Schulen in freier Trägerschaft ist die Teilnahme bei freien Kapazitäten möglich. Aber Achtung: Die Kosten für die Teilnahme sowie Reisekosten werden dann nicht durch die Schulämter bzw. das Land übernommen. Bitte wenden Sie sich für die Kostenerstattung an Ihren Schulträger. Anrechnungsstunden werden ebenfalls nicht durch das Land gewährt. Wenden Sie sich auch für Fragen zur Freistellung an den Schulträger.