Schulfahrten – Klassenfahrten

Schulfahrten sind schulische Veranstaltungen, die außerhalb von Schule stattfinden. Sie können als Wandertag, Exkursion, zur Teilnahme an Veranstaltungen schulischer Wettbewerbe, im Rahmen von Schülerbegegnungen und Schüleraustausch oder als mehrtägige Klassen-, Kurs- und Jahrgangsstufenfahrt stattfinden. Schulfahrten sollen gemeinsame neue Erfahrungen und Erlebnisse der Schülerinnen und Schüler fördern und dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zu vertiefen und den Gemeinschaftssinn zu fördern. Dies setzt voraus, dass – auch wenn die Teilnahme an der Schulfahrt freiwillig ist – allen Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit zu einer Teilnahme gegeben wird. Das Ziel und die Dauer einer Schulfahrt sind so zu wählen, dass für die Schülerinnen und Schülern keine unzumutbaren finanziellen Belastungen entstehen, die Einzelne von der Teilnahme ausschließen. Die voraussichtlichen Kosten der Schulfahrt sind vor dem Abschluss von Verträgen mit den Schülerinnen und Schülern, bei Minderjährigen mit deren Eltern, zu erörtern.

Hilfebedürftige Familien, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe beziehen, können gesonderte Leistungen für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen erhalten. Andere Hilfebedürftige können für eintägige Schulfahrten, z. B. Wandertage, Leistungen aus dem Schülersozialfonds bei ihrer Schule beantragen. Weitere Informationen zu den Hilfeleistungen und dem Antragsverfahren erteilt die Schule.

Die Schulkonferenz beschließt vor Schuljahresbeginn ein Schulfahrtenprogramm, in dem unter Berücksichtigung des Schulbudgets für die Erstattung von Reisekosten die Grundsätze für die Durchführung von Schulfahrten in der Schule bestimmt werden. Die Schulleitung erteilt die Genehmigung für die Durchführung der Schulfahrt. Festlegungen zur Durchführung von Schulfahrten finden Sie in den Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen. Da Schulfahrten schulische Veranstaltungen sind, finden für die Durchführung der Schulfahrten die Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im Schulischen Bereich Anwendung.

Für Schulfahrten nach Polen mit verbindlichen Besuchen von Gedenkstätten der Geschichte des Nationalsozialismus können Träger von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft oder Schulfördervereine im Jahr 2016 Zuschüsse zu den Kosten beantragen.


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