Abitur– Allgemeine Hochschulreife – Zentralabitur

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe erworben. Die gymnasiale Oberstufe gibt es an Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien. Die Abiturprüfung findet in diesen drei Schulformen nach ein und derselben Prüfungsordnung statt. Unterschiede gibt es im Fächerangebot der Schulen. Zur allgemeinen Hochschulreife führen im Land Brandenburg mehrere Wege:

  • Gymnasium ab Jahrgangsstufe 7 (die Grundschule dauert in Brandenburg im Regelfall sechs Schuljahre). Am Gymnasium wird nach der Jahrgangsstufe 10 die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe durchlaufen (11/12).
  • Gesamtschule oder Berufliches Gymnasium, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 10 dazu an der Oberschule bzw. Gesamtschule die entsprechende Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben worden ist.

Am Ende der zweijährigen Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe finden die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung statt. Die schriftliche Abiturprüfung wird in zehn Fächern zentral, davon in vier Fächern gemeinsam mit Berlin durchgeführt, in weiteren dezentral.

Wer die gymnasiale Oberstufe erfolgreich durchlaufen und am Ende die Abiturprüfung bestanden hat, darf an allen Hochschulen und Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland alle Studienfächer studieren. Ein fachgebundenes Abitur gibt es im Land Brandenburg nicht.



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