Abitur– Allgemeine Hochschulreife – Zentralabitur
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe erworben. Die gymnasiale Oberstufe gibt es an Gymnasien, Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien. Die Abiturprüfung findet in diesen drei Schulformen nach ein und derselben Prüfungsordnung statt. Unterschiede gibt es im Fächerangebot der Schulen. Zur allgemeinen Hochschulreife führen im Land Brandenburg mehrere Wege:
- Gymnasium ab Jahrgangsstufe 7 (die Grundschule dauert in Brandenburg im Regelfall sechs Schuljahre). Am Gymnasium wird nach der Jahrgangsstufe 10 die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe durchlaufen (11/12).
- Gesamtschule oder Berufliches Gymnasium, wenn am Ende der Jahrgangsstufe 10 dazu an der Oberschule bzw. Gesamtschule die entsprechende Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben worden ist.
Am Ende der zweijährigen Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe finden die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung statt. Die schriftliche Abiturprüfung wird in zehn Fächern zentral, davon in vier Fächern gemeinsam mit Berlin durchgeführt, in weiteren dezentral.
Wer die gymnasiale Oberstufe erfolgreich durchlaufen und am Ende die Abiturprüfung bestanden hat, darf an allen Hochschulen und Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland alle Studienfächer studieren. Ein fachgebundenes Abitur gibt es im Land Brandenburg nicht.
Die Gleichwertigkeit der schulischen Ausbildung, die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und der Durchlässigkeit des Bildungswesens in allen Bundesländern sind eine zentrale Aufgabe der Kultusministerkonferenz (KMK), in der die Bildungsminister aller Länder zusammenarbeiten.
Um länderübergreifend die Transparenz, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Prüfungsverfahren und -anforderungen in der Abiturprüfung zu sichern, gibt es für jedes Abiturprüfungsfach einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) bzw. Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife.
Für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch (als fortgeführte Fremdsprachen) hat die Kultusministerkonferenz Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (AHR-Bildungsstandards) beschlossen. Die darin für diese Fächer beschriebenen Kompetenzen und Standards sind seit dem Schuljahr 2015/16 Grundlage für die Anforderungen im Unterricht in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und Grundlage für die Abiturprüfung im Schuljahr 2016/17. In diesen vier Fächern ersetzen die AHR-Bildungsstandards die bisherigen einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA).