„Aufholen nach Corona“: 250.000 Euro für die Jugendverbandsarbeit
Kinder und Jugendliche brauchen – insbesondere nach der langen Zeit der Corona-Beschränkungen – mehr Angebote zur Stärkung des sozialen Miteinanders. Deshalb stellt das Jugendministerium im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ den Mitgliedsverbänden der Jugendarbeit bis Mitte 2023 zusätzliche Honorarmittel in Höhe von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Darüber informierte Jugendstaatssekretär Steffen Freiberg am Vormittag die Vollversammlung des Landesjugendrings Brandenburg in Stahnsdorf (Potsdam-Mittelmark).
Jugendstaatssekretär Steffen Freiberg: „Damit werden für einige Tausend Kinder und Jugendliche mehr Angebote möglich sein. Zusätzlich stellen wir ein Fortbildungsbudget für Ehrenamtliche in Höhe von 50.000 Euro bereit, um besser mit den teils großen psychischen Belastungen der betreuten Kinder und Jugendlichen umgehen zu können.“
Das Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ soll helfen, Lernrückstände in den Unterrichtsfächern, aber auch Rückstände bei den sozialen Fähig- und Fertigkeiten aufzuholen. Neben der Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte, der Stärkung der Schulsozialarbeit und Schaffung zusätzlicher Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gehören auch außerschulische Unterstützungsmaßnahmen durch freie Träger und ausgewählte Einzelpersonen dazu. Für die Förderung von Lern- und sozialen Kompetenzen durch außerschulische Angebote stehen von August 2021 bis Juli 2023 insgesamt rund 23,4 Millionen Euro zur Verfügung, Thema der Vollversammlung des Landesjugendrings in Stahnsdorf war der Anspruch, die Jugendverbandsarbeit inklusiver zu gestalten. Mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gestärkt werden, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Für junge Menschen mit Einschränkungen sollen die Angebote der Jugendarbeit verbindlich inklusiver werden.
Jugendstaatssekretär Steffen Freiberg: „Inklusive Angebote der Jugendarbeit leisten schon jetzt einen Beitrag für die Teilhabe und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen mit Behinderung. Insbesondere geht es darum, die Perspektiven, Bedürfnisse oder auch Wünsche von jungen Menschen mit Behinderung in gesellschaftlichen und politischen Aushandlungsprozessen von Anfang an zu berücksichtigen und sie aktiv einzubeziehen. Inklusion ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal gelungener Jugendarbeit.“ Anerkennend äußerte sich Freiberg zu der Vielzahl sehr guter Programme, Projekte und Maßnahmen von Jugendverbänden und freien Trägern in Brandenburg, von denen sich einige jetzt schon gleichermaßen an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung richten. Gerade mit Blick auf die Einschränkungen während der Pandemie besteht hier großer Nachholbedarf.
Hintergrund:
Inklusion meint die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Durch die Novelle des SGB VIII sind Angebote der Jugendarbeit grundsätzlich verpflichtend so auszugestalten, dass sie immer auch jungen Menschen mit Behinderung offenstehen. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und Räumen, Informationen in „Leichter Sprache“, die Qualifizierung von Personal oder die Anpassung sowie Weiterentwicklung bestehender Formate und Konzepte. Mit dem „Beratungsprogramm zur qualitativen Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ und den Fortbildungsangeboten des „Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin Brandenburg“ stehen dafür zwei sehr bewährte Instrumente bereit.