Informationen für Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung – Eingliederungshilfen
Seit 1. Januar 2024 sind alle Jugendämter in Deutschland verpflichtet, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung sowie ihre Eltern sog. Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen bereit zu stellen. Diese sollen die Betroffenen unterstützen, die richtigen Anträge zu stellen, und beim Auffinden der richtigen Wege durch die zuständigen Verwaltungen zu helfen (§ 10b SGB VIII). Die Einführung von Verfahrenslotsinnen und -lotsen soll die sog. „große inklusive Lösung“ vorbereiten, die in einer Zuständigkeitsbündelung für junge Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung in den Jugendämtern ab dem Abfang 2028 vorsieht.
> BAGJÄ-Empfehlung zu Verfahrenslotsen (dies sind keine Bundesempfehlungen)
Gutschein Praxisausbildung HzE
für die Anleitung angehender sozialpädagogischer Fachkräfte in den Einrichtungen der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung.
Arbeitshilfen
zum Umgang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und mehr.
Verfahren zur Betriebserlaubniserteilung
Hinweise zum Verfahren, Vordrucke und Formulare, Standards wie Räumlichkeiten, Erzieherschlüssel u.ä., Rundbriefe der Einrichtungsaufsicht
Schiedsstelle gemäß 78g SGB VIII
als vorgerichtliche Instanz der Streit- und zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und freien Trägern von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung.