Aufholen nach Corona: Vereinfachte Rahmenbedingungen und Jahresbudget für Schulen für außerschulische Maßnahmen des Aktionsprogramms im Schuljahr 2022/23

Aktionsprogramm

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst die vereinfachten Rahmenbedingungen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ für das Schuljahr 2022/23 vor. Schulen sollen dadurch noch unbürokratischer und flexibler auf die Nachholbedarfe in der fachlichen oder sozialen Kompetenzentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler reagieren können. Dafür steht den Schulen jetzt unter anderem ein Jahresbudget zur Verfügung.

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen und Lockdowns sind an Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbeigegangen. Mit den Auswirkungen kämpfen sie bis heute. Das Aktionsprogramm hilft seit knapp einem Jahr sehr erfolgreich die Folgen, die die Eindämmungsmaßnahmen auf die Entwicklung und psychosoziale Gesundheit junger Menschen hatten, zu mildern. Mit den Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten gesammelt haben, sehen wir nun auch, an welcher Stelle Potentiale noch nicht voll ausgeschöpft sind. Hier haben wir reagiert. Schulen steht nach Schulformen gestaffelt im Schuljahr 2022/23 ein Jahresbudget zur Verfügung, mit dem sie außerschulische Maßnahmen fördern können. Außerdem wurden der Anbieterkreis sowie der Katalog möglicher Maßnahmen und Projekte erweitert.“

Seit 1. Dezember 2021 läuft die 2. Stufe des Aktionsprogramms. Die Mittel werden insbesondere für Angebote und Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonders großen Bedarfen eingesetzt. Sie ergänzen die schulischen Angebote und fördern ihre fachliche und soziale Kompetenzentwicklung.

Was hat sich geändert?
Für das kommende Schuljahr sind Änderungen insbesondere bei der Mittelvergabe vorgesehen. Wie in der 1. Umsetzungsstufe des Aktionsprogramms wird allen Schulen ein Budget zugeteilt, das sie flexibel über das ganze Schuljahr einsetzen können. Anders als zuvor erhalten die Schulen unterschiedliche Budgets. Es wird sowohl nach Schulform als auch nach Schulgröße und allgemeinem Aufholbedarf unterschieden. Die genaue Summe wird vom zuständigen Schulamt für die jeweilige Schule festgelegt. Sollten Schulen mehr Mittel benötigen, haben die Schulämter die Möglichkeit entsprechend nachzusteuern. Die Mittel werden im Schuljahr 2022/23 durchschnittlich nach folgender Staffelung vergeben:

  • Grund- und Förderschulen: 13.000 Euro
  • Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II): 24.000 Euro
  • Berufliche Schulen / Oberstufenzentren: 15.000 Euro

Was wird gefördert?
Wie auch im laufenden Schuljahr können Schulen im Schuljahr 2022/23 Projekte und Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen und zur Förderung fachlicher und methodischer Kompetenzen (Nachhilfe) durchführen. Ebenfalls förderfähig sind Projekte und Maßnahmen zum Abbau sozial-emotionaler Defizite und solche, die die sozialen Kompetenzen junger Menschen in den Blick nehmen. Neu ist, dass für die sozial-emotionalen Angebote die Bindung an Lerngruppen und festgesetzte Kostensätze entfällt. Die Schulen können selbständig entscheiden ob,

  • das Budget für die gesamte Schule eingesetzt wird (zum Beispiel für einen Schulaktionstag),
  • aus den Mitteln Angebote für bestimmte Schülergruppen beziehungsweise Klassen finanziert werden,
  • mehrere Projekte über das Schuljahr verteilt durchgeführt werden.

Zu den weiteren Neuerungen gehören:
Die Förderung von Projektfahrten mit Übernachtungen, Projektwochen, Nachholangebote für die Fahrradausbildung,

  • Ferienkurse zur Verkehrserziehung für Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr die 5. oder 6. Jahrgangsstufe besuchen und die im Zusammenhang mit der Fahrradausbildung angeboten werden, sind ebenfalls förderfähig.
  • Nachhilfe: Der Stundensatz für Nachhilfeangebote wird von 40 Euro auf 50 Euro erhöht und Fahrtkosten können von den Anbietern geltend gemacht werden.
  • Für die Mitgliedsverbände der Jugendhilfe stellt das MBJS bis Mitte 2023 zusätzliche Honorarmittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung.
  • Die Schwimmkurse für Grundschülerinnen und Grundschüler werden weitergeführt.

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