Rund 1.4 Millionen Euro für drei Schulen in Oberhavel und Uckermark

Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg hat den Bürgermeistern aus Oranienburg und Angermünde sowie der Bürgermeisterin aus Lychen Fördermittelbescheide als Schulträger für Bauinvestitionen in einem Gesamtwert von rund 1,4 Millionen Euro übergeben. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).

Bildungsstaatsekretär Steffen Freiberg: „Die beste Zukunftsinvestition ist die Investition in die Bildung der Kinder und Jugendlichen. Deshalb unterstützen wir die Schulträger bei ihrer Aufgabe im Schulbau. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen zum Lernen.“

Die Stadt Oranienburg (Oberhavel) erhält – als Schulträger der Grundschule Friedrichsthal – einen Fördermittelbescheid in Höhe von 797.543,61 Euro für den Neubau des Schulhofes der Grundschule. Die Gesamtausgaben betragen rund 1,4 Millionen Euro.

Die Stadt Angermünde (Uckermark) erhält – als Schulträger der Puschkinschule Angermünde – einen Fördermittelbescheid über 502.576 Euro. Geplant ist der 2. Bauabschnitt der Sanierung der Turnhalle der Grundschule. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen rund 718.000 Euro.

Das Stadt Lychen (Uckermark) erhält – als Schulträger der Pannwitz-Grundschule Lychen einen Fördermittelbescheid über 105.033,59 Euro. Geplant ist der 2. Bauabschnitt des Schulhofes der Grundschule. Die Gesamtkosten betragen 150.000 Euro.

Hintergrund
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.<


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