Engagiert in der Lehrkräfteausbildung: 95 Schulen sind bereit für Stipendiatinnen und Stipendiaten

Landlehrkräftestipendium

Landesweit 95 Schulen engagieren sich auf besondere Weise in der Ausbildung von Lehrkräften: Sie haben sich bereit erklärt, Lehramtsstudierende zu betreuen, die ein Brandenburg-Stipendium erhalten. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten lernen auf diese Weise bereits während des Studiums ihre spätere Einsatzschule, das Kollegium und die Region sehr gut kennen.  

Bildungsminister Steffen Freiberg: „Ich freue mich, dass viele Brandenburger Schulen erkennen, welchen Beitrag sie unmittelbar für die Lehrkräfte-Ausbildung leisten können. Innerhalb des Stipendienprogramms des Bildungsministeriums stehen sie Lehramtsstudierenden mit Rat und Tat zur Seite, also jungen Kolleginnen und Kollegen, die für einen längeren Zeitraum an der jeweiligen Schule bleiben werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine praxisnahe Betreuung, profitieren von den Erfahrungen der Dienstälteren und lernen ihr künftiges Berufsfeld kennen. Es ist eine Win-win-Situation für Schule und Studierende – und für die Attraktivität des Schuldienstes im Land Brandenburg. Ich danke den Schulleitungen und Lehrkräften für ihre Einsatzbereitschaft.“

Insgesamt 40 Lehramtsstudierende aus dem ganzen Bundesgebiet können mit einem Brandenburg-Stipendium ins Wintersemester 2023/2024 starten – zusätzlich zu den 50 Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits seit 2021 und 2022 im Programm sind. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Juli 2023. Mit dem Stipendienprogramm gewährt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) den Studierenden eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600 Euro. Zudem bietet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) als Partner des MBJS das ideelle BegleitprogrammEinfach.Klasse.Brandenburg“ mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und Netzwerkveranstaltungen an. Die Förderung beginnt frühestens ab dem 5. Fachsemester und endet mit dem Abschluss des Lehramtsstudiums in der Regelstudienzeit.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich zu einem insgesamt zwanzigtägigen Praktikum, dem Absolvieren des Praxissemesters und des Vorbereitungsdienstes an der zugeordneten Einsatzschule. Anschließend unterrichten sie als Lehrerinnen oder Lehrer an der Schule für mindestens die Dauer, für die auch das Stipendium gewährt wurde.


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