MBJS hat Lehramtskandidatin aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue vom Dienst freigestellt

Logo des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten (Beamte auf Widerruf) haben die Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Im Falle einer freigestellten Lehramtskandidatin sind im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) aufgrund einer Mitteilung des Verfassungsschutzes erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue und damit der persönlichen Eignung entstanden. Bis der Fall in einem dienstrechtlichen Verfahren beurteilt werden kann, ist die Lehramtskandidatin daher freigestellt. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung wird im Schuldienst nicht geduldet. Das Land Brandenburg fördert das Lernen von Demokratie insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.  

Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten (§ 33 Absatz 1 Satz 3 Beamtenstatusgesetz). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, sich in diesem Sinne zur Verfassung des Landes Brandenburg zu bekennen und für diese einzutreten (§ 52 Absatz 1 Landesbeamtengesetz). Um zu verhindern, dass der Beamtenapparat mit Personen durchsetzt wird, die dem Staat und der Verfassung skeptisch bis feindlich gegenüberstehen, enthält das Beamtenrecht verschiedene Instrumentarien des Disziplinarrechts, die bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen können.

Vor diesem Hintergrund geht das MBJS dem Vorwurf einer rechtsextremistischen Einstellung bei einer Beamtin auf Widerruf nach. Das Bildungsministerium erhielt am 27. Juli 2023 über ein Schreiben der Verfassungsschutzbehörde des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) erstmals Kenntnis von Informationen, nach denen eine Lehramtskandidatin berufliche und persönliche Kontakte zur COMPACT Magazin GmbH unterhalten soll. Diese wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz und der Verfassungsschutzbehörde Brandenburg als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. In den Sendungen von Compact TV werden nach behördlichen Erkenntnissen antisemitische Verschwörungsmythen und islamfeindliche Motive platziert. Die Sendungen tragen Positionen in die Öffentlichkeit, die eindeutig als völkisch-nationalistisch und minderheitenfeindlich zu bewerten sind und damit nicht vereinbar mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 

Die Hausleitung des MBJS wurde von der zuständigen Fachabteilung über den Eingang eines Verfassungsschutzschreibens und die Einleitung eines Prüfverfahrens informiert. Der Mitteilungszeitpunkt lag innerhalb der Sommerferien. In der Prüfung der Ergebnisse und der Abwägung der Rechtslage wurde seitens der Fachabteilung eingeschätzt, dass aufgrund des besonderen Status der Lehramtskandidatin keine unmittelbaren dienstrechtlichen Konsequenzen abzuleiten wären. Dieses Prüfergebnis wurde der Hausleitung erst im Zuge der Anfrage des Tagesspiegels und der entsprechenden Veröffentlichung bekannt. Daraufhin wurden durch die Staatssekretärin sofort Konsequenzen gezogen. Sie wies am 14. September 2023 schriftlich an, dass die Lehramtskandidatin zum Dienstgespräch am 15. September 2023 einzuladen und über ihre unverzügliche Freistellung vom Dienst zu informieren ist. 

Zudem werden weitere dienstrechtliche Konsequenzen innerhalb eines geeigneten Verfahrens geprüft. Diese Prüfung muss äußerst sorgfältig erfolgen, da das Ergebnis erhebliche Folgen (Grundrechtseingriff) für die betreffende Lehramtskandidatin nach sich ziehen kann. Zu Details aus dienstrechtlichen Verfahren wird das MBJS keine weiteren Auskünfte erteilen.


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter