Prioritäten setzen – für einen tragfähigen Haushalt
Im Zuge der Beratungen über den Haushalt für die Jahre 2027 und 2028 ist auch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in der Verantwortung, vorgesehene Ausgaben zu prüfen. Dazu zählen einerseits interne Einsparmaßnahmen der Verwaltung, zum Beispiel bei Personalstellen. Andererseits muss das MBJS auch externe Finanzierungen anpassen. Dies betrifft das sogenannte Schüler-BAföG und die geplante nächste Stufe der Verbesserung bei der Kinderbetreuung in Krippen.
Minister Gordon Hoffmann: „Brandenburg steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Auch das MBJS leistet seinen Beitrag, indem wir unsere Vorhaben kritisch prüfen und klare Prioritäten setzen. Unser Ziel ist nicht, das Erreichte infrage zu stellen, sondern weitere Ausgabensteigerungen zu begrenzen. Deshalb kürzen wir nicht nach dem Rasenmäherprinzip. Wir konzentrieren uns darauf, bewährte Strukturen und Standards zu erhalten. Besonders wichtig ist mir, Kinder aus Familien mit geringem Einkommen weiterhin verlässlich zu unterstützen. Dafür habe ich mich in den Haushaltsberatungen stark gemacht.“
Personalbemessung in Krippen bleibt auf dem Niveau 1:4,25
Brandenburg hat in den vergangenen Jahren die Personalbemessung für die notwendige pädagogische Personalausstattung in Krippen und Kindergärten immer wieder erhöht. Für Kinder bis zum dritten Geburtstag (Krippenalter) wurde sie von 1:5 zuerst ab August 2022 auf 1:4,65 und seit 1. August 2024 auf 1:4,25 verbessert. Das bedeutet: mehr Zeit für jedes Krippenkind, eine noch höhere pädagogische Qualität und bessere Arbeitsbedingungen für Fachkräfte. Die Krippen werden dieses Niveau halten können. Die zum 1. Januar 2027 geplante Verbesserung auf 1:4 wird vorerst nicht umgesetzt.
Eine weitere Verbesserung des Personalschlüssels ist fachlich wünschenswert, ihre Finanzierung ist unter den aktuellen Haushaltsbedingungen jedoch nicht möglich.
Die Mehrkosten durch die Qualitätsverbesserungen trägt das Land vollständig zusätzlich zu seinen sonstigen gesetzlichen Finanzierungsanteilen in der Kita-Betreuung. Die Aufwendungen für eine verbesserte Personalbemessung sind gestiegen: im Vergleich von 2010 zu 2026 um mehr als 300 Millionen Euro jährlich. Hinzu kommt die Übernahme der Elternbeiträge bei der sozialgestaffelten Entlastung (seit 2023) sowie bei der Komplettbefreiung für Kindergartenkinder (seit 2024).
Im Vergleich der ostdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) hat Brandenburg eine überdurch-schnittlich gute Ausstattung mit Kita-Personal und die beste Fachkräftequote. Neun von zehn Mitarbeitenden in Krippen und Kindergärten in Brandenburg sind qualifizierte Fachkräfte. Dies wurde unter anderem dadurch erreicht, dass das Land die Zahl der Fachschulplätze an den Oberstufenzentren deutlich ausgebaut hat.
Ziel ist es, den erreichten Standard zu halten. Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin bei ihrer Aufgabe, ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.
Unbürokratischer Sozialfonds statt kompliziertes Schüler-BAföG
Brandenburg hat das Schüler-BAföG 2010 als eigene Leistung eingeführt, um die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien zu fördern. Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe oder in einem zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (OSZ) können eine Landesausbildungsförderung von monatlich 125 Euro bisher erhalten.
Das Schüler-BAföG wird immer seltener beantragt und erreicht damit zunehmend weniger junge Menschen. Im Jahr 2026 wurde die Leistung an rund 1.100 Schülerinnen und Schüler ausgezahlt. Insgesamt sind die ausgezahlten Leistungen von 2,66 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 1,75 Millionen Euro im Jahr 2025 gesunken. Zugleich ist das Verfahren für Familien vergleichsweise aufwendig, da ein förmlicher Antrag mit Nachweisen erforderlich ist, und für die Landesverwaltung mit unverhältnismäßig hohen Administrationskosten verbunden. Das MBJS will das Schüler-BAföG daher ab 2027 einstellen und das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz aufheben. Nicht betroffen sind Schülerinnen und Schüler, die bereits eine BAföG-Leistung beziehen: Sie behalten ihren Anspruch bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums. Außerdem gilt das durch den Bund finanzierte BAföG für Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.
Die Mittel sollen jedoch nicht eingespart werden, sondern in ein wirksameres Instrument zur Unterstützung einkommensschwacher Familien überführt werden: Der Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler soll um die bisherigen Mittel des Schüler-BAföG aufgestockt werden. Der Fonds steht direkt an den Schulen zur Verfügung und ermöglicht eine gezielte, schnelle und unbürokratische Unterstützung – etwa bei Ausgaben für Lernmaterialien, Klassenfahrten oder andere schulbezogene Bedarfe. Eltern können sich hierfür diskret und vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft ihres Kindes oder an die Schulleitung wenden. So kommt die Unterstützung dort an, wo sie gebraucht wird: direkt bei den Schülerinnen und Schülern und ihren Familien.