Arbeitszeit der Lehrkräfte
Für die Arbeitszeit der Lehrkräfte gelten zunächst die gleichen Regelungen wie für alle Tarifbeschäftigten bzw. Beamten des Landes Brandenburg. Darüber hinaus gibt es besondere Regelungen für den Lehrerbereich.
Die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte an Brandenburger Schulen beträgt an:
- Grundschulen 27 Pflichtstunden,
- Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ 19 Pflichtstunden zuzüglich 11 Zeitstunden im Ganztagsbereich sowie
- Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien 25 Pflichtstunden.