Ganztagsangebote

Kinder beim Malen © Ingo Bartussek, fotolia.com

Hochwertige Ganztagsangebote verbessern die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler. Sie bieten – in enger Kooperation mit außerschulischen Partnern – eine große Vielfalt an zusätzlichen sportlichen, kulturellen und anderen Bildungsangeboten, Erlebnissen und Lerngelegenheiten an und bereichern das schulische Leben. Mehr als die Hälfte aller brandenburgischen Schulen machen den Schülerinnen und Schüler mittlerweile Angebote im Rahmen des Ganztags. In guten Ganztagsschulen werden Kinder und Jugendliche individuell gefördert, indem ihre unterschiedlichen Ausgangslagen, Stärken und Interessen berücksichtigt werden. Der Unterricht und die außerunterrichtliche Bildungsangebote sind eng miteinander verschränkt, Ganztagsschulen werden teilweise auch als Kooperationsverbund von Schule und Schulhort betrieben.

Ganztagsangebote können nach den „Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen“ (VV-Ganztag) gemäß Nummer 1 Abs. 4 a. bis c. in folgenden Formen angeboten werden:

  1. voll gebundene Form: Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  2. teilweise gebundene Form: Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend.
  3. offene Form: Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis mit einer Teilnahmeerklärung verpflichtend für ein Schuljahr.

Schulen können Ganztagsangebote in Kombination von gebundenen und offenen Formen unterbreiten.

Schulen der Sekundarstufe I mit Ganztagsangeboten gemäß Absatz 4 Buchstabe a oder b sind Ganztagsschulen. Sie sind durch eine pädagogische und zeitliche Verzahnung von stundentafelbezogenem Unterricht und Ganztagsangeboten gekennzeichnet.

Ganztagsangebote in offener Form sind außerunterrichtliche schulische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote, die im Anschluss an den stundentafelbezogenen Unterricht unterbreitet werden: zum Beispiel pädagogisch begleitete oder selbstorganisierte Angebote der Jugendarbeit, individuelle Lernzeiten und Aufgabenhilfen, Angebote der Kindertagesbetreuung und jugendkulturelle Angebote. Im Rahmen der personellen und sächlichen Möglichkeiten sollen sie auch an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien stattfinden.

Schulen mit Ganztagsangebot findet man:

  • in der Karte (rechte Spalte)
  • in den Schulportäts (rechte Spalte Logo Schulporträts). Dort kann man kann man unter "Weitere Suchmöglichkeiten" nach besonderen Kriterien suchen: Genehmigter Ganztagsbetrieb.

Die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ist am 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Damit geht der Ausbau der Brandenburger Schulen und Horte für die Ganztagsbetreuung in eine entscheidende Phase. Den öffentlichen und freien Trägern von Schulen und Horten (Kita) im Land Brandenburg stehen über das Bund-Länder-Programm rund 83,3 Millionen Euro Fördermittel für bauliche Investitionen in Ganztagsangebote zur Verfügung.
> Förderprogramm: Ausbau der Ganztagsbetreuung                  


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