Zweiter Bildungsweg

Treppe zum Erfolg Tafel © sinuswelle, fotolia.com

Berufstätige, die nachträglich einen höheren Schulabschluss erwerben wollen, können auf verschiedenen Wegen regelmäßig Bildungsangebote an Schulen des Zweiten Bildungsweges (ZBW) oder Standorten mit schulabschlussbezogenen Lehrgängen wahrnehmen. Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts berufstätig ist, besucht in Teilzeit den Abendunterricht, mit leicht reduziertem Lehrgang. In Teilzeit werden schulabschlussbezogenen Lehrgänge der Sekundarstufen I und II angeboten. Wer nicht berufstätig ist, besucht einen Lehrgang in Vollzeit für die Sekundarstufe II. Die Dauer des Lehrgangs hängt vom angestrebten schulischen Abschluss und der vorhandenen schulischen Vorbildung ab. Für den Unterricht gilt Teilnahmepflicht. Das Fehlen wird nur beim Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt. Für den Unterricht an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges gelten die Schulferien für das Land Brandenburg. Die Abschlüsse des Zweiten Bildungsweges sind in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Folgende Abschlüsse können erworben werden:

  • Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9) und erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
  • Realschulabschluss/Fachoberschulreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10), schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

Der Bildungsgang in Vollzeitform wendet sich an Nichtberufstätige. Der Unterricht findet daher am Tag statt. Als Abschlüsse können erworben werden:

  • schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstuallgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

Wer nicht regelmäßig eine Schule besuchen kann oder will und die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder die Fachhochschulreife anstrebt, kann am Telekolleg teilnehmen. Ganz ohne den Besuch einer schulischen Einrichtung können schulische Abschlüsse auch ausschließlich durch eine sogenannte Nichtschülerprüfung erworben werden.

Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs (ZBW)
Schulamt

Einrichtung

Unterrichtsort

Staatliches Schulamt Brandenburg

Schule des ZBW “Heinrich von Kleist“ Potsdam
OSZ „Alfred Flakowski“ Brandenburg an der Havel
Volkshochschule des Landkreises Teltow-Fläming Luckenwalde
Staatliches Schulamt Cottbus Schule des ZBW Cottbus Cottbus
Schule des ZBW Dahme-Spreewald Königs Wusterhausen
Kreisvolkshochschule des Landkreises Spree-Neiße Forst (Lausitz)
Volkshochschule des Landkreises Elbe-Elster Herzberg
Kreisvolkshochschule Oberspreewald-Lausitz Senftenberg
Telekolleg Herzberg/Elster  
Staatliches Schulamt Frankfurt/Oder Kreisvolkshochschule Barnim Eberswalde
Volkshochschule der Stadt Frankfurt/Oder Frankfurt/Oder
Kreisvolkshochschule Oder-Spree Fürstenwalde
Volkshochschule Märkisch-Oderland Strausberg
Gesamtschule „Thalsand“

Schwedt/Oder

Telekolleg Fürstenwalde  
Staatliches Schulamt Neuruppin Volkshochschule Havelland

Dallgow/Döberitz

Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium

Kyritz
OSZ „Georg Mendheim“ Oranienburg Oranienburg
OSZ Prignitz Wittenberge
Telekolleg Oranienburg
Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahme

Für die Aufnahme an eine Einrichtung des Zweiten Bildungswegs wird empfohlen, sich zunächst von einem staatlichen Schulamt oder einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges ausführlich beraten zu lassen. Aufnahmeprüfungen gibt es nicht. Die Aufnahme erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung. Für die Aufnahme in einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges gibt es folgende Voraussetzungen:

Nachträglicher Erwerb eines Realschulabschlusses/der Fachoberschulreife (FOR - Abschluss der Jahrgangsstufe 10):

  • Mindestalter: 17 Jahre,
  • Aufnahme frühestens ein Jahr nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (zehn Schuljahre),
  • bei Nachweis des Hauptschulabschlusses/der Berufsbildungsreife (oder eines gleichwertigen Abschlusses) ist Aufnahme in das dritte Semester des Bildungsganges möglich,
  • Nachweis der Berufstätigkeit von mindestens 6 Monaten oder
  • gleichgestellte Tätigkeiten.

Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.

Nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur, Abschluss der Jahrgangsstufe 13):

  • Mindestalter: 19 Jahre,
  • abgeschlossene Berufsausbildung, eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit,
  • Realschulabschluss/Fachoberschulreife, ein gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Abschluss der 10. Klasse der ehemaligen Polytechnischen Oberschule – POS in der DDR oder erfolgreicher Besuch eines mindestens halbjährigen Vorkurses.

In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht. Vorkurse dienen dazu, eine gemeinsame Grundlage für einen erfolgreichen Schulbesuch vor dem eigentlichen Beginn des Bildungsganges zum nachträglichen Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I und II zu schaffen. Wenn sie nicht verpflichtend sind, wird ihr Besuch dringend empfohlen.

Lernorganisation und Inhalte

In den Vorkursen findet Unterricht in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen statt. Im Vorkurs werden unterrichtet je Woche im Bildungsgang:

  • der Sekundarstufe I 12 Stunden,
  • der Sekundarstufe II in Teilzeitform und schulabschlussbezogenen Lehrgängen 16 Stunden,
  • der Sekundarstufe II in Vollzeitform 20 Stunden.

Im Vorkurs zu einem Bildungsgang der Sekundarstufe I wird eine Fremdsprache unterrichtet, im Vorkurs zu einem Bildungsgang der Sekundarstufe II sind zwei Fremdsprachen vorgesehen. Der Unterricht in der Sekundarstufe I, Jahrgangsstufe 9 beträgt 17 und in der Jahrgangsstufe 10 je nach Fächerwahl 20 oder 21 Unterrichtsstunden je Woche. Verbindlich sind die Fächer Deutsch, eine Fremdsprache, Geschichte oder Politische Bildung, Mathematik, eine Naturwissenschaft und ein weiteres Fach nach Wahl. Der Unterricht in der Sekundarstufe II, Jahrgangsstufe 11 beträgt in der Teilzeitform je nach Fächerwahl 18 bis 19, in der Vollzeitform 29 bis 32 Unterrichtsstunden je Woche. Pflichtig sind die Fächer Deutsch, eine Fremdsprache, Geschichte oder Politische Bildung, Mathematik, eine Naturwissenschaft und ein weiteres Fach nach Wahl. In der Vollzeitform sind eine zweite Fremdsprache und zusätzlich ein zweites gesellschaftswissenschaftliches Fach sowie ein weiteres Fach aus dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich verbindlich. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden die Fächer in Grund- und Leistungskursen unterrichtet. In der Teilzeitform werden im Durchschnitt mindestens 20, in der Vollzeitform etwa 30 Stunden je Woche unterrichtet. Seit 2013 besteht für den Unterricht in der Sekundarstufe II in Teilzeitform ein Blended Learning-Angebot.

Blended Learning-Angebot.

Das Blended Learning-Angebot ist eine Kombination aus Präsenz- und Onlineunterricht zu gleichen Teilen. Die Präsenzphasen finden in der Teilzeitform an der jeweiligen Schule des Zweiten Bildungsweges statt. In den über eine Lernplattform organisierten Onlinephasen können die Unterrichtsinhalte innerhalb der gesetzten Fristen von überall und jederzeit bearbeitet werden. Damit richtet sich das Angebot an alle, denen ein Besuch der klassischen Abendform des Zweiten Bildungswegs aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist und die ihren Bildungsabschluss deshalb in der Verbindung aus angeleitetem und selbstständigem Lernen erwerben wollen. Neben den auch für die Teilzeitform der Sekundarstufe II geltenden Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungs-und Prüfungsregelungen, sind ein eigener Computer und eine Internetanbindung für die Teilnahme notwendig.

Kosten und Ausbildungsförderung

Die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges sind kostenlos und öffentlich. Für Schulbücher fallen anteilig Kosten an. Sind die oben beschriebenen Aufnahmevoraussetzungen gegeben, ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, undzwar beim Besuch der Schule des Zweiten Bildungsweges oder eines abschlussbezogenen Lehrgangs in Abendform in den letzten zwei (Sekundarstufe I-Abschluss) oder drei (Sekundarstufe II-Abschluss) Schulhalbjahren.
> Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung



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