Kita beitragsfrei ab 3

Eine Kinderhand spielt mit Spielgeld

Brandenburg führt schrittweise die beitragsfreie Kinderbetreuung für alle Dreijährigen bis zur Einschulung ein. Damit fördert die Landesregierung die frühkindliche Bildung und sichert den guten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. 

Ab dem Kita-Jahr 2024/2025 werden alle Kindern ab 3 Jahren beitragsfrei betreut. Die Eltern zahlen keine Kita-Beiträge mehr, die Kosten trägt das Land.

Es ist eine stufenweise Ausweitung gesetzlich festgelegt worden:

  • Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung ist schon seit dem 1. August 2018 beitragsfrei. Da diese Beitragsfreiheit an das Alter der Kinder anknüpft, gilt sie unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Seit 1. August 2023 müssen Eltern von Kindern im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung keinen Elternbeitrag für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Land Brandenburg mehr zahlen.
  • Ab dem 1. August 2024 sind alle Eltern von Kindern im Kindergartenalter beitragsfrei.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Eltern:

Was heißt Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit im Kindergarten?

Die Eltern müssen seit dem 1. August 2018 für das Jahr vor der Einschulung ihrer Kinder in Kindertagesstätten keine Beiträge mehr für die Betreuung bezahlen. Nun kommen stufenweise zwei weitere beitragsfreie Kindergartenjahre hinzu.

Ab wann gilt die Beitragsfreiheit im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung?

Ab dem 1. August 2023. Sie gilt für neue und für bestehende Betreuungsverträge und -vereinbarungen.

Ab wann gilt die vollständige Beitragsfreit im Kindergarten, d. h. für alle Eltern von Dreijährigen bis zur Einschulung?

Ab dem 1. August 2024. Sie gilt für neue und für bestehende Betreuungsverträge und -vereinbarungen.

Gilt die Beitragsfreiheit für alle Kitas im Land?

Ja. Die Beitragsfreiheit gilt sowohl für Kitas in öffentlicher Trägerschaft wie auch für die Kitas der freien Träger. Insgesamt gibt es im Land mehr als 2.000 Kitas mit mehr als 190.000 Kindern.

Für welches Kita-Jahr gilt die Beitragsfreiheit?

Das Jahr vor der Einschulung ist bereits seit 2018 beitragsfrei. Die Ausweitung Beitragsfreiheit wird zeitlich versetzt eingeführt:

  • Rechtslage ab dem 1. August 2023: Eltern von Kindern im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung müssen ab dem Kita-Jahr 2023/2024 keinen Elternbeitrag für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Land Brandenburg mehr zahlen.
  • Rechtslage ab dem 1. August 2024: Ab dem Kita-Jahr 2024/2025 sind alle Eltern von Kindern im Kindergartenalter beitragsfrei.
Was müssen die Eltern tun, um von der Beitragszahlung befreit zu werden?

Die Eltern müssen keinen Antrag stellen. Die Beitragsfreiheit gilt automatisch. Die Eltern müssen keine Einkommensnachweise beibringen. Auch die Einzugsermächtigungen erlöschen automatisch. Daueraufträge oder Lastschriften allerdings müssen die Eltern selbst löschen.

Was ist, wenn Dauerauftrag oder Lastschrift weiterlaufen?

Dann muss der Träger das Geld zurückerstatten. Die Eltern müssen sich dazu direkt an den Träger wenden.

Welche Leistungen umfasst die Elternbeitragsfreiheit?

Die Beitragsfreiheit gilt grundsätzlich für alle Leistungen, die der Träger der Kita im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die von Dritten angeboten werden, so zum Beispiel Sprachunterricht oder Fahrservice zur/von der Kita.

Für welche Betreuungsumfänge gilt die Beitragsfreiheit?

Alle Betreuungsumfänge sind beitragsfrei.

Ist auch die Betreuung der relevanten Altersgruppen in Kindertagespflege beitragsfrei?

Ja, die Beitragsfreiheit gilt auch für Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden. Sie gilt auch im Rahmen der erweiterten Kindertagespflege sowie der Großtagespflege.


Was ist mit Kindern, die von der Einschulung zurückgestellt werden?

Kinder, die von der Einschulung zurückgestellt werden, sind wie bisher im regelhaften Kita-Jahr vor der Einschulung, in dem die Entscheidung über die Rückstellung getroffen wird, und im Jahr der Zurückstellung beitragsfrei.

Was ist mit Kindern, die mit fünf Jahren zur Schule kommen?

Für Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, gibt es wie bisher die Möglichkeit, die Elternbeiträge für das letzte Jahr vor der Einschulung zurückerstattet zu bekommen.

Was ist mit Kindern aus Berlin oder anderen Bundesländern und Staaten?

Kinder, die in Berlin wohnen, können bereits seit 2018 Brandenburger Kitas im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei besuchen. Ab dem 1. August 2023 kommen auch für Kinder, die in Berlin wohnen, stufenweise zwei beitragsfreie Jahre hinzu.

Auch für andere Bundesländer und Staaten gilt das Prinzip der Wechselseitigkeit. Wenn dort keine Elternbeiträge erhoben werden, dürfen sie auch in Brandenburg nicht erhoben werden. Dies gilt jeweils für das letzte Jahr vor der Einschulung, sowie ab dem Kita-Jahr 2023/2024 für das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung und ab dem Kita-Jahr 2024/2025 für den gesamten Kindergartenbereich (Drei- bis Sechsjährige).


Was ist mit Kindern aus Brandenburg, die in Berlin betreut werden?

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg regelt die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie das Kostenausgleichsverfahren. Danach werden die Kostenbeiträge der Leistungsberechtigten (Elternbeiträge) vom jeweils Leistungsverpflichteten nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften festgesetzt und erhoben. Werden also Kinder, die einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Land Brandenburg haben (Kinder aus Brandenburg) im Land Berlin betreut, kann die Wohnortgemeinde im Land Brandenburg nach den Vorschriften des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg den Elternbeitrag erheben. Dabei hat die Wohnortgemeinde auch die Beitragsbefreiungen im Land Brandenburg zu beachten, sodass auch die Eltern dieser Kinder im letzten und vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung bzw. ab dem Kita-Jahr 2024/2025 für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung beitragsfrei sind.

Was kostet die stufenweise Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten?

Das Land Brandenburg gleicht die Elternbeitragsfreistellung in 2023 und 2024 mit insgesamt rund 56 Mio. Euro in 2024 aus. Dafür erhalten die Kita-Träger vom Land einen finanziellen Ausgleich in Höhe einer Pauschale von 125 Euro pro Kind und Monat. Die Höhe der Pauschale der Elternbeitragsbefreiung für alle drei Jahre im Kindergarten wird Anfang 2024 evaluiert, um diese ab 2025 bedarfsgerecht neu festzusetzen.

Warum wird das Geld nicht für mehr Personal und höhere Kita-Qualität ausgeben?

Die Landesregierung realisiert beides. Zum 1. August 2020 wurde die Personalbemessung im Kindergartenbereich (3-Jährige bis zur Einschulung) von 1:11 auf 1:10 verbessert. Damit konnten landesweit ca. 690 zusätzliche Personalstellen in den Kitas geschaffen werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten i. H. v. rd. 44 Millionen Euro jährlich trägt das Land.

Zum 1. August 2022 wurde die Personalbemessung im Kinderkrippenbereich von 1:5 auf 1:4,65 verbessert. Damit wurden 460 weitere Stellen für zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher geschaffen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von rd. 29 Millionen Euro ab 2023 trägt zu 100 Prozent ebenfalls das Land.  Es gibt außerdem eine weitere Verbesserung der Personalbemessung im Krippenbereich. Im Bereich Krippe wird die Personalbemessung schrittweise weiter verbessert:  in 2024 auf 1:4,25 und in 2025 auf 1:4, was etwa 610 und 440 zusätzliche Erzieherstellen bedeutet.  Die Kosten betragen ab der jeweils vollständigen Umsetzung 149 Millionen Euro pro Jahr für die Verbesserung der Personalbemessung.


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