Haftung an Schulen

Haftung bedeutet allgemein, für einen Schaden, den man einem anderen zugefügt hat, einstehen zu müssen (Schadensersatz). Alle am Schulleben beteiligten Personen, die kommunalen Gebietskörperschaften als Schulträger sowie schulfremde Dritte können sowohl Schädiger als auch Geschädigte und somit zum Schadensersatz berechtigt oder verpflichtet sein.


Organigramm / Anschrift

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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