Schulstart nach den Herbstferien
Am kommenden Montag beginnt für rund 293.000 Brandenburger Schülerinnen und Schüler nach zwei Wochen Herbstferien wieder die Schule. Angesichts der steigenden Anzahl von Covid-19 Infektionen weist das Bildungsministerium erneut auf die Einhaltung der Abstands-und Hygieneregeln in Schulen hin.
Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Wir alle – Lehrkräfte, Schulleitungen, Eltern, Großeltern, aber auch die Schülerinnen und Schüler selbst – tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass die Schulen weiter geöffnet bleiben können und der Distanzunterricht ‚aus der Ferne‘ die Ausnahme bleibt. Die Landesregierung hat die Entwicklung der Pandemie verantwortungsvoll im Blick und ergreift jederzeit entsprechende Maßnahmen, damit wir alle gut durch diese schwierige Situation kommen.“
Jede Schule verfügt über einen eigenen Hygieneplan und ein ausgefeiltes Konzept zum Umgang mit der Pandemie. In der aktuellen „3. Ergänzung Rahmenhygieneplan Schule“ (Stand 03.10.2020) sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst (Auszug):
Unterricht/Unterrichtsformen
- Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen (Klassen, Kurse) durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Die Zuordnung der Lehrkräfte soll so wenige Wechsel wie möglich enthalten.
- Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote dürfen erteilt werden. Das Singen im Unterricht in kleinen Gruppen mit größerem Abstand der Schüler voneinander ist bei ausreichend guter Belüftung oder im Freien möglich.
- Der Sportunterricht kann unter Beachtung des Infektionsschutzes stattfinden. Das Hygienekonzept des betreffenden Schulträgers bzw. Sportstättenbetreibers ist zu beachten.
Persönliche Hygiene
- Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen u.a.) müssen betroffene Personen der Schule fernbleiben.
- Das Distanzgebot zwischen den Lehrkräften und zwischen Lehrkräften und Eltern oder sonstigen Besuchern oder Praktikanten ist einzuhalten (mindestens 1,5 m Abstand).
- Händehygiene: regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife und Wasser
- Husten- und Niesetikette: Abstand gegenüber anderen Personen halten, Husten und Niesen in die Armbeuge.
Mund-Nase-Schutz
- Es wird empfohlen, dass das schulische Personal im Kontakt zu anderen Erwachsenen (Kollegen, Eltern, Externen usw.), im Rahmen der Schülerbeförderung oder in den Pausen auf dem Schulhof eine Alltagsmaske dann trägt, wenn bei diesen Kontakten die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können.
- Schülerinnen und Schüler tragen die Alltagsmaske in allen Bereichen der Schule (Flure, Essenraum, Waschräume usw.), aber nicht im Unterricht und auf dem Pausenhof.
Räume (Gestaltung der Lern-, Lehr- und Arbeitsplätze)
- Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Lehrkräften sowie zwischen den Lehrkräften und sonstigem Personal an den Schulen ist weiterhin einzuhalten. Dies gilt insbesondere beim Betreten und Verlassen sowie beim Aufenthalt mehrerer Personen z. B. im Lehrerzimmer, in den Vorbereitungsräumen, in Pausenbereichen oder in der Teeküche.
- Der Wechsel von Klassenräumen ist soweit möglich zu vermeiden.
- Die Anordnung der Sitzplätze der Schülerinnen und Schüler soll so vorgenommen werden, dass enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht während des Unterrichts auf ein Minimum reduziert werden.
- Der Lehrertisch oder das Lehrerpult in den Unterrichtsräumen sollen nach Möglichkeit so angeordnet werden, dass der Mindestabstand von 1,5 m zur ersten Sitzreihe eingehalten werden kann.
Lüften
- Mehrmals täglich, mindestens nach jeder Unterrichtstunde, wenn unterrichtsorganisatorisch möglich alle 20 Minuten, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung der Räume durch vollständig geöffnete Fenster vorzunehmen. Diese soll zwischen 3 bis 10 Minuten dauern. Eine Fensterlüftung ist vor jeder Raumnutzung und beim Verlassen umzusetzen.
- Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist dieser Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumluft-technische Anlage (RLT-Anlage, Lüftungsanlage) vorhanden.
Betreuungsgrundsätze
Voraussetzung für einen wirksamen Infektions- und Gesundheitsschutz ist es, dass ausschließlich gesunde Schülerinnen und Schüler ohne Anzeichen der Krankheit COVID-19 betreut werden. Das gilt auch für Beschäftigten während der Betreuung der Schülerinnen und Schüler oder für andere im Schulbetrieb beschäftigte Personen.
Auftreten von Krankheitszeichen
Krankheitssymptome können bei Kindern geringer ausgeprägt sein als bei Erwachsenen, deshalb sollen beim Auftreten von Krankheitszeichen bei Schülerinnen und Schüler umgehend die betreffenden Eltern benachrichtigt und Maßnahmen zur Abklärung der Symptome besprochen werden.