Entlastung für Familien: MBJS fördert die Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit Behinderung

Kinder haben ein Bild mit der Aufschrift Hort gemalt

Ältere Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen auch nach dem Schulunterricht und in den Ferien betreut werden können. Dafür ist eine entsprechende Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) verlängert worden. Landkreise und kreisfreie Städte können auf Antrag monatlich 300 Euro pro betreutes Kind oder betreutem Jugendlichen für Nachmittagsangebote der Freizeitgestaltung erhalten. Die Förderung wird auch rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 gewährt. 

Jugendminister Steffen Freiberg: „Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen stehen täglich vor enormen Herausforderungen. Sie müssen Beruf und Betreuung unter einen Hut bringen. Mit der Förderrichtlinie will das MBJS zwei Ziele erreichen: eine Entlastung für die berufstätigen Eltern und eine inklusive Freizeitgestaltung für ältere Kinder und Jugendliche. Angebote für diese Familien können sich die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der Kinder- und Jugendhilfe fördern lassen. Das ist eine wichtige Entlastung für Familien in Brandenburg.“ 

Gefördert werden Angebote, die Eltern ihre Berufstätigkeit ermöglichen sollen, wenn ihre Kinder zu alt für den Schulhort sind, aber auf Grund der Schwere ihrer Behinderung die Zeit nach schulischen Angeboten nicht allein verbringen können. Die Art von Förderung besteht seit 2019, nun hat das MBJS eine aktualisierte Richtlinie veröffentlicht. Sie berücksichtigt stärker die Vorgaben aus der Überarbeitung des Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aus dem Jahr 2021, dass die geförderte Nachmittagsbetreuung vorrangig inklusiv gestaltet werden soll, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemeinsam mit Gleichaltrigen mit und ohne Behinderung ihre Freizeit verbringen können. 


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