Kinder von beruflich Reisenden
Das Leben von Kindern beruflich Reisender ist durch häufige Orts- und Schulwechsel während der Reisesaison geprägt. Ihre Familienangehörigen arbeiten insbesondere als Schausteller, Zirkusangehörige, ambulante Händler, Puppenspieler oder Binnenschiffer. Die ca. 10-monatige Reisesaison führt sie durch verschiedene Landkreise, Bundesländer und Nachbarstaaten, so dass Kinder beruflich Reisender im Durchschnitt 30 bis -40 Schulen pro Schuljahr besuchen.
Im Land Brandenburg gibt es ein Netz von Stamm- und Stützpunktschulen. Während die Schülerinnen und Schüler in der Wintersaison i.d.R. an ihren Stammschulen lernen, nehmen sie während der Reise am Unterricht in den Stützpunktschulen teil, die sich in der Nähe der Arbeitsorte ihrer Eltern befinden. Der Lernprozess wird durch die geringe Aufenthaltsdauer an den verschiedenen Stützpunktschulen oft unterbrochen. Um die Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und sie auf dem Weg zu qualitativ guten Schulabschlüssen zu begleiten, sind ein besonderes Schulkonzept und eine intensive Schullaufbahnberatung erforderlich. Erfahrene Bereichslehrkräfte beraten die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und tragen in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Stamm- und Stützpunktschulen zu einer optimalen Förderung der Kinder von beruflich Reisenden bei.
Kinder beruflich Reisender sind Kinder und Jugendliche insbesondere aus Schaustellerfamilien, von Zirkusangehörigen oder von Puppenspielern, aber z. B. auch Kinder von ambulanten Händlern, von Binnenschiffern und mobilen Scherenschleifern.
Kennzeichnend für diese Kinder und Jugendlichen ist, dass deren Eltern häufig ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO ausüben oder als ständiges Personal mitreisen. Das kann für die Kinder beruflich Reisender bedeuten,
- dass sie mit ihrer Familie als Lebens- und Erwerbsgemeinschaft in der Bundesrepublik und teilweise im europäischen Ausland reisen,
- dass sie oft nur wenige Tage bis hin zu einigen Wochen an einem Ort verweilen,
- dass sie in der Regel keinen oder nur in der Winterpause (Zeit in der üblicherweise keine Märkte, Jahrmärkte und Volksfeste stattfinden) einen festen bzw. regelmäßigen Aufenthaltsort haben und
- dass sie deshalb jedes Jahr eine Vielzahl an unterschiedlichen Schulen und Klassen besuchen.
Wesensmerkmal für die berufliche Tätigkeit der Eltern ist, dass diese nur an wechselnden Orten stattfinden kann und damit zwingend mit der Reise verbunden ist, was sie von Reisen aus beruflichem Anlass (z. B. Journalisten, Geschäftsreisende) unterscheidet.
Im Land Brandenburg werden durch die staatlichen Schulämter Stammschulen und Stützpunktschulen benannt, an denen Ihr Kind in der Winter- bzw. in der Reisesaison unterrichtet und gefördert wird. An diesen Schulen ist jeweils eine Lehrkraft für Ihr Kind zuständig. Die Lehrkräfte der Stammschulen stellen basierend auf der Lernausgangslage Ihres Kindes und in Bezug zum Rahmenlehrplan 1-10 individuelle Lernaufgaben und Lernmaterialien für die Reisesaison Ihres Kindes zusammen. Dieser individuelle Lernplan unterstützt Ihr Kind beim Lernen an den Stützpunktschulen, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache.
Als Eltern kennen Sie Ihr Kind sehr gut. Wir bitten Sie, die Klassenlehrkraft bei der Suche nach Lernwegen, die Ihrem Kind besonders liegen und es fördern, zu unterstützen. Lassen Sie sich erläutern, wie Sie Ihr Kind auf der Reise fördern können. Die Klassenlehrkraft der Stammschule ist für das kontinuierliche Lernen Ihres Kindes während der Reise verantwortlich. Ihnen und den Lehrkräften der Stützpunktschulen werden Informationen bzw. eine Anleitung zur Erarbeitung der Lernschwerpunkte gegeben.
Kontaktdaten mitteilen
Teilen Sie der Klassen- und/oder Lehrkraft der Stützpunktschule Ihre Kontaktdaten mit. Nehmen Sie bei Lernschwierigkeiten Ihres Kindes oder bei Fragen zur Gestaltung der Schullaufbahn zeitnah Kontakt zur Lehrkraft auf und lassen Sie sich beraten. Teilen Sie bitte rechtzeitig Ihr nächstes Reiseziel und die nächste Schule mit, um einen kontinuierlichen Schulbesuch Ihres Kindes zu gewährleisten.
Rückmeldung zum Leistungsstand
Durch die Leistungsbewertung an Stamm- und Stützpunktschulen erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern eine Rückmeldung über den derzeitigen Leistungsstand und die bisherige Lernentwicklung. Sie ist Ausgangspunkt für die individuelle Förderung Ihres Kindes und die Gestaltung der weiteren Schullaufbahn. Sie haben ein Recht auf Auskunft über den erreichten Leistungsstand und die Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes, insbesondere bei deutlicher Veränderung sowie im Falle einer zu erwartenden nicht ausreichenden Leistungsbewertung. Erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten zusätzlicher Bewertungen, z.B. nach Langzeitaufgaben der Stammschule. Senden Sie diese zur Auswertung an die Stammschule zurück.
Förderunterricht
Bitten Sie die Lehrkräfte der Stützpunktschule um die Einbeziehung Ihres Kindes in den Förderunterricht. Besprechen Sie die Lernberichte der Stützpunktschule mit Ihrem Kind. Würdigen Sie die Lernfortschritte und ermutigen Sie Ihr Kind beim Lernen. Nutzen Sie verschiedene Medien beim Lernen mit Ihrem Kind.
Übergang in die 7. Klasse
Beim Übergang von der 6-jährigen Grundschule in die 7. Jahrgangsstufe der weiterführenden allgemeinbildenden Schule sind - neben dem Wunsch der Eltern - die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend.
> Übergang in die Sekundarstufe I
Beratung zur Schullaufbahn
Zu den Bildungsgängen, Schulformen und Abschlüssen werden Sie und Ihr Kind von der Stammschule beraten. Jede gewählte Schule, in die Ihr Kind aufgenommen wurde, erhält den Status einer Stammschule und ist für Ihr Kind zuständig. An den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Brandenburg kann Ihr Kind verschiedene Bildungsabschlüsse erwerben, wenn es die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie Unterstützung benötigen, bei der Suche nach einer Stützpunktschule oder ein Beratungsgespräch zur Bildungslaufbahn Ihres Kindes wünschen, können Sie sich vertrauensvoll an die für den Schulamtsbereich zuständige Bereichslehrkraft wenden.
> Bereichslehrkraft suchen – bundesweit und regional
Das Projekt „DigLu - Digitales Lernen unterwegs“ zielt auf die Etablierung einer digitalen Infrastruktur für die Bildung von Kindern beruflich Reisender, die das Konzept „Lernen auf der Reise“ mit Möglichkeiten des Lernens in der digitalen Welt verbindet. Im Mittelpunkt des onlinebasierten Lernmanagementsystems steht die Kontinuität des Lernens auf der Reise, die Dokumentation der Lernentwicklung und Leistungsbewertung sowie die ortsunabhängige Nutzung von Lehr- und Lernmaterialien.
Bei technischen Fragen steht Ihnen der Brandenburger DigLu-Trainer, Herr Kitschischi, beratend zur Seite.
> E-Mail: joern.kitschischi@lk.brandenburg.de
- Brandenburgisches Schulgesetz §19, Absatz. (5), 4 für den Bildungsgang der Grundschule
- Brandenburgisches Schulgesetz § 23, 4 für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I
- Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule §13
- Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung 25 zu § 13 (VV-GV)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, Abschnitt 5, §§ 17-20