Schulwechsel nach Brandenburg

Wer seinen Lebensmittelpunkt aus einem anderen Bundesland nach Brandenburg verlagern und sein Kind dort zur Schule schicken möchte – hier die Informationen zum Brandenburgischen Bildungssystem. Es ist durchlässig und ermöglicht vielfältige Abschlüsse:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • Fachoberschulreife (Realschulabschluss),
  • Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss) sowie
  • Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss).

Die Schulformen unterschieden sich je nach Bundesland, in Brandenburg gibt es:

  • Grundschule – Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 – 6),
  • Oberschule – Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 – 10),
  • Gesamtschule – Sekundarstufen I und II (Jahrgangsstufen 7–13),
  • Gymnasium – Sekundarstufen I und II (Jahrgangsstufen 7 –12) sowie
  • Berufliches Gymnasium – Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11–13).

In allen Schulformen bekommen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine, ihrer individuellen Beeinträchtigung entsprechende, sonderpädagogische Förderung. Diese kann sowohl in der allgemeinbildenden Schule im Gemeinsamen Unterricht als auch in der Förderschule erfolgen. Ansprechpartner für einen Schulwechsel sind die staatlichen Schulämter, zuständig für verschiedene Landkreise und kreisfreien Städte.

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel

  • Potsdam-Mittelmark
  • Teltow-Fläming
  • Potsdam
  • Brandenburg an der Havel

Staatliches Schulamt Cottbus

  • Dahme-Spreewald
  • Spree-Neiße
  • Oberspreewald-Lausitz
  • Elbe-Elster
  • Cottbus

Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

  • Uckermark
  • Barnim,
  • Märkisch-Oderland
  • Oder-Spree
  • Frankfurt (Oder)

Staatliches Schulamt Neuruppin

  • Prignitz
  • Ostprignitz-Ruppin
  • Oberhavel
  • Havelland
Empfohlene Angaben und notwenige Unterlagen

gewünschte Schulart
Nachweis der Übergangsberechtigung

  • zur gymnasialen Oberstufe
  • zum Gymnasium

ggf. Bestehen einer Probezeit aktuelle Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre bzw. letzten vier Schulhalbjahre)
soweit aus den Zeugnissen nicht ersichtlich, Angaben zu Abschlüssen

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Fremdsprachen

  • Beginn des Fachunterrichts
  • Fremdsprachenfolge und ggf. Wechsel einer Fremdsprache
  • ggf. Abschluss (Latinum)

naturwissenschaftlicher Unterricht

  • Beginn des Fachunterrichts

Erfordernis spezieller Förderung

  • Deutsch als Fremdsprache
  • Beeinträchtigung, die besonderer Maßnahmen bedarf (z. B. körperliche Beeinträchtigungen)

besondere Fähigkeiten, Interessen und Neigungen

  • Leistungssport
  • künstlerische Aktivität
  • Ehrenamt


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
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