Schulwechsel nach Brandenburg
Wer seinen Lebensmittelpunkt aus einem anderen Bundesland nach Brandenburg verlagern und sein Kind dort zur Schule schicken möchte – hier die Informationen zum Brandenburgischen Bildungssystem. Es ist durchlässig und ermöglicht vielfältige Abschlüsse:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- Fachoberschulreife (Realschulabschluss),
- Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss) sowie
- Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss).
Die Schulformen unterschieden sich je nach Bundesland, in Brandenburg gibt es:
- Grundschule – Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 – 6),
- Oberschule – Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 7 – 10),
- Gesamtschule – Sekundarstufen I und II (Jahrgangsstufen 7–13),
- Gymnasium – Sekundarstufen I und II (Jahrgangsstufen 7 –12) sowie
- Berufliches Gymnasium – Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11–13).
In allen Schulformen bekommen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine, ihrer individuellen Beeinträchtigung entsprechende, sonderpädagogische Förderung. Diese kann sowohl in der allgemeinbildenden Schule im Gemeinsamen Unterricht als auch in der Förderschule erfolgen. Ansprechpartner für einen Schulwechsel sind die staatlichen Schulämter, zuständig für verschiedene Landkreise und kreisfreien Städte.
Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
- Potsdam-Mittelmark
- Teltow-Fläming
- Potsdam
- Brandenburg an der Havel
Staatliches Schulamt Cottbus
- Dahme-Spreewald
- Spree-Neiße
- Oberspreewald-Lausitz
- Elbe-Elster
- Cottbus
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
- Uckermark
- Barnim,
- Märkisch-Oderland
- Oder-Spree
- Frankfurt (Oder)
Staatliches Schulamt Neuruppin
- Prignitz
- Ostprignitz-Ruppin
- Oberhavel
- Havelland
gewünschte Schulart
Nachweis der Übergangsberechtigung
- zur gymnasialen Oberstufe
- zum Gymnasium
ggf. Bestehen einer Probezeit aktuelle Zeugnisse (der letzten beiden Schuljahre bzw. letzten vier Schulhalbjahre)
soweit aus den Zeugnissen nicht ersichtlich, Angaben zu Abschlüssen
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Fremdsprachen
- Beginn des Fachunterrichts
- Fremdsprachenfolge und ggf. Wechsel einer Fremdsprache
- ggf. Abschluss (Latinum)
naturwissenschaftlicher Unterricht
- Beginn des Fachunterrichts
Erfordernis spezieller Förderung
- Deutsch als Fremdsprache
- Beeinträchtigung, die besonderer Maßnahmen bedarf (z. B. körperliche Beeinträchtigungen)
besondere Fähigkeiten, Interessen und Neigungen
- Leistungssport
- künstlerische Aktivität
- Ehrenamt