Durchschnittlicher Unterrichtsausfall im ersten Schulhalbjahr 2018/19 lag bei 1,8 Prozent

Unterricht in der Grundschule © dpa

Der ersatzlose Unterrichtsausfall an den Schulen des Landes Brandenburg lag im ersten Halbjahr des Schuljahres 2018/19 bei niedrigen 1,8 Prozent. Das sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im 1. Schulhalbjahr 2017/18 und 0,3 Prozentpunkte weniger als im ersten Schulhalbjahr 2016/17. Dieser geringe Wert konnte trotz des gestiegenen Vertretungsbedarfs erreicht werden.

Der Vertretungsbedarf lag im ersten Schulhalbjahr 18/19 bei 10,7 Prozent. Das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im ersten Halbjahr 2017/18. Den größten Anteil am Vertretungsbedarf haben mit 72,9 Prozent die Erkrankungen von Lehrkräften. Auch der Ausfall von Lehrkräften durch Mutterschutz und Beschäftigungsverbot sind in dieser statistischen Kategorie enthalten. Weitere Gründe für Vertretungsbedarf sind Klausuren, Prüfungen, Klassenfahrten sowie Fort- und Weiterbildungen von Lehrkräften.  

Staatssekretär Thomas Drescher: „Dieser geringe Wert beim Unterrichtsausfall konnte nur durch die gemeinsamen Anstrengungen von Schulleitungen, Lehrkräften und Staatlichen Schulämtern erreicht werden. Ich danke allen Beteiligten sehr für ihr Engagement. Wir wissen, dass sich der Ausfall von Unterricht nie ganz vermeiden lässt. Umso erfreulicher ist, dass wir ihn auf so niedrigem Niveau halten können. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht und die Eltern einen Anspruch darauf, dass ihre Kinder über einen verlässlichen Zeitraum betreut werden.“

Der Unterrichtsausfall im Land Brandenburg liegt seit Jahren auf niedrigem Niveau zwischen 1,7 und 2,1 Prozent. Die Zahlen verdeutlichen, dass Brandenburg kein flächendeckendes Problem mit erheblichem Unterrichtsausfall hat. Grund dafür sind mehrere Maßnahmen, die konsequent umgesetzt werden:

  • Der hohe Stellenwert, den die Landesregierung der Vermeidung des Unterrichtsausfalls beimisst, zeigt sich bereits in dem enormen Aufwand der regelmäßigen systematischen Erhebung und Überprüfung des Unterrichtsausfalls aller Schulen. Diese ist erheblich differenzierter und detaillierter als in den meisten anderen Bundesländern. Mit den Daten wird transparent umgegangen. Seit 1999 dokumentiert und veröffentlicht das MBJS mit der halbjährlich erscheinenden Unterrichtsausfallstatistik eine landesweite Übersicht über zu vertretenden Unterricht, Unterrichtsausfall, Ursachen und Vertretungsmaßnahmen.
  • Mit dem Konzept „Verlässliche Schule Brandenburg“ hat die Landesregierung im Jahr 2007 dem Landtag eine umfassende Darstellung der Maßnahmen der Landesregierung, der Schulaufsicht und der Schulen vorgelegt, dem alle Schulen verpflichtet sind. Fällt eine Lehrkraft überraschend aus, erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Regel ein adäquates qualifiziertes Unterrichtsangebot oder ein angemessenes pädagogisches Betreuungsangebot. Das Konzept „Verlässliche Schule“ wird stetig weiterentwickelt und von den Schulen umgesetzt. Jede Schule hat außerdem ein eigenes, schulinternes Vertretungskonzept entwickelt, das jährlich aktualisiert wird.
  • Für den kurzfristigen Vertretungsbedarf steht ein Vertretungsbudget in Höhe von derzeit 6,2 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Vermeidung von längerem Unterrichtausfall wurden 102 Vollzeitstellen geschaffen. Damit können die staatlichen Schulämter und Schulen rasch und flexibel handeln. Beide Instrumente stehen zusätzlich zur Vertretungsreserve von 3 Prozent zur Verfügung. 2 Prozent davon werden direkt den Schulen zugewiesen, 1 Prozent verbleibt beim Schulamt, um auf den besonderen Vertretungsbedarf einzelner Schulen gezielt reagieren zu können.
  • Das MBJS hat seit Jahren ein effizientes und gut funktionierendes Meldesystem, um schnell auf Probleme reagieren zu können. Die Schulen, Schulämter und das MBJS handeln abgestimmt. In Notsituationen informieren Schulleitungen sofort die Schulämter und diese das MBJS. Des Weiteren wird in den monatlichen Dienstberatungen über alle akuten Notsituationen und den allgemeinen Sachstand berichtet. Besonderes Augenmerk wird Fällen von gehäuften und längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften sowie Engpässen der Unterrichtserteilung gewidmet. Zusätzlich erfolgen halbjährlich Konsultationen zwischen dem MBJS und den Schulämtern, in denen der Stand der unbesetzten Stellen an Schulen ausgewertet wird. Zudem werden gemeinsam Maßnahmen zur Deckung des Personalbedarfs entwickelt.

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