Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen können von der Soforthilfe des Landes profitieren

Sportlerinnen und Sportler trommeln mit Stöcken auf Medizinbälle

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat gemeinsam mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dem Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund Klarheit für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und sonstige Vereine geschaffen: Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.

Ministerin Britta Ernst: „Wir müssen das „Überleben“ unserer Sportvereine und Träger in der Jugendarbeit, Weiterbildung sichern. Ich bin froh, dass die unbürokratische Soforthilfe auch für Vereine und Träger fließt. Dies reicht jedoch nicht aus. Wir arbeiten daran, dass auch für die weiteren Träger ein Rettungsschirm gespannt wird. Vereine und Stiftungen erfüllen wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft“

Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der ILB, ergänzt: „Wir freuen uns, dass jetzt Klarheit für die vielen Vereine und Stiftungen herrscht, die von der aktuellen Situation betroffen sind. Das ist auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, die täglich im Kontakt mit mehreren hundert Kunden stehen. Mittlerweile haben wir 115 Millionen Euro an Soforthilfe ausgezahlt und werden auch über die Osterfeiertage arbeiten, um den Antragstellenden schnellstmöglich zu ihrem Geld zu verhelfen.“

Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann die Vereine / Stiftungen einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind.

Zahlreiche gemeinnützigen Sportvereine, Weiterbildungs-Vereine, den Vereinen im Bereich der Jugendarbeit sind durch die Corona Pandemie teilweise in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht selten sind die wegbrechenden Einnahmen aus Veranstaltungen, Ticketverkauf etc. mit der Frage verbunden sind, ob die Existenz des Vereins oder der Stiftung in Frage steht. Die Vereine verfügen in der Regel über „gar keine Rücklagen“.

Dem MBJS liegt keine Übersicht vor über die Anzahl der Vereine und Stiftungen, die über einen Zweckbetrieb bzw. über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfügen, da diese wirtschaftliche Tätigkeit nicht öffentlich gefördert wird.


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