Wie geht es nach den Winterferien weiter? Hinweise zur Woche ab dem 7. Februar

Corona_Schülerin_Schüler_Masken_Unterricht_Bildung_Schule_Klassenzimmer © dpa

Mit dem Schulstart am Montag gelten an den Schulen dieselben Regeln wie vor den Winterferien. Die Schulen bleiben geöffnet. Die Präsenzpflicht bleibt für bestimmte Jahrgänge aufgehoben. Ab dem 14. Februar wird an den Schulen täglich getestet. Auch Kitas und Kindertagespflegestellen bleiben geöffnet. An den Kitas tritt ab Montag, dem 7. Februar, die Kita-Testpflicht in Kraft.

Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 5, 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen auch nach den Winterferien erst einmal ausgesetzt. Dafür bedarf es einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Schule, eine Begründung ist nicht notwendig.

Damit Infektionen noch frühzeitiger erkannt werden, wird die Testfrequenz an Schulen weiter erhöht. Schülerinnen und Schüler sollen sich spätestens ab 14. Februar täglich auf das Corona-Virus testen können.

Um Schule auch beim aktuell hohen Infektionsgeschehen weiterhin zu ermöglichen, hat das MBJS mit der GEW und dem dbb Brandenburg am 2. Februar einen gemeinsamen Impfaufruf auf den Weg gebracht. Er richtet sich an Lehrkräfte und das schulische pädagogische Personal an Brandenburgs Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Damit soll die ohnehin schon hohe Impfquote von durchschnittlich 90 Prozent des schulischen Landespersonals weiter erhöht und doppelt Geimpfte sollen motiviert werden, die Booster-Angebote in Anspruch zu nehmen.

Am 7. Februar tritt eine Testpflicht für Kita-Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zu Einschulung in Kraft. Sie gilt für Kinder, die in Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen betreut werden. Die Tests werden zu Hause von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zweimal wöchentlich, mit mindestens einem Tag Abstand, durchgeführt. Eine Bescheinigung über das negative Testergebnis lassen die Eltern dem Einrichtungsträger zukommen. Die Kosten für die Tests werden vom Land getragen. Gefördert werden auch Lolli-Tests. Die Auswahl und Ausgabe der Tests erfolgt durch den Einrichtungsträger. Das Ministerium unterstützt die Einrichtungsträger mit einem Plakat, um Eltern und Erziehungsberechtigte über die Kita-Testpflicht zu informieren.


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter