Bessere Bedingungen für den Nachwuchssport: neue Turnhalle der Sportschule Frankfurt (Oder)

Coronavirus_Sporthalle_2_© dpa

Im Sommer 2024 sollen die ersten Sportlerinnen und Sportler der Sportschule in Frankfurt (Oder) die Halle nutzen können. Das MBJS fördert das Projekt mit KIP-II-Mitteln.

Bildungs- und Sportstaatssekretär Freiberg: „Brandenburg investiert in die Zukunft. Wir freuen uns sehr, dass wir die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau unterstützen können. Davon werden auch die Schülerinnen und Schüler der Sportschule Frankfurt (Oder) profitieren. Kinder und Jugendliche brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land einen erheblichen Beitrag dazu.“

In der Sportschule Frankfurt (Oder) werden rund 480 Schülerinnen und Schüler vom 78 Lehrkräften unterrichtet. Junge Leistungssportler finden in den Spezialklassen Sport hervorragende Möglichkeiten. Durch die neue Sporthalle bekommen die Trainerteams sowie die Sportschülerinnen und Sportschüler deutlich bessere Bedingungen für die Leistungssportarten Boxen, Fußball (männlich), Gewichtheben, Handball (weiblich), Judo, Radsport, Ringen und Sportschießen.

Die Stadt Frankfurt (Oder), Träger der Sportschule und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, kann somit den Trainerteams sowie den Sportschülerinnen und Sportschüler deutlich bessere Bedingungen für den Leistungssport bieten. Außerdem werden fehlende Hallenkapazitäten ergänzt und der Schulsport in den Spielsportarten gefördert.

Im November 2022 erhielt die Stadt Frankfurt (Oder) von Sportministerin Britta Ernst einen Zuwendungsbescheid über rund 4 Millionen Euro für den Ersatzneubau. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen rund 4,4 Millionen Euro. Die Maßnahme soll bis Juni 2024 umgesetzt werden.

Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.


Organigramm / Anschrift

Organigramm

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 1/1a)
14473 Potsdam
Anfahrt

Twitter