Rund 1,7 Millionen Euro für den Ausbau des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming in Ludwigsfelde
Bildungsminister Steffen Freiberg hat heute dem Beigeordneten des Landkreises Teltow-Fläming, Johannes Ferdinand, einen Fördermittelbescheid für Bauinvestitionen am Oberstufenzentrum in Ludwigfelde übergeben. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule).
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Das Land Brandenburg bietet attraktive Rahmenbedingungen für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Deshalb unterstützen wir auch die Schulträger bei ihren Aufgaben im Schulbau. Davon werden die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming am Standort Ludwigsfelde profitieren. Junge Menschen brauchen gute Rahmenbedingungen in ihren Schulen. Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land seinen Beitrag dazu.“
Der Landkreis Teltow-Fläming als Schulträger des Oberstufenzentrums erhält eine Förderung in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung und energetischen Sanierung. Dazu gehören unter anderem die Dachsanierung, die Erneuerung von Fenstern und der Bau einer Photovoltaikanlage. Zudem ist vorgesehen, im Rahmen der Barrierefreiheit einen Aufzug an das Schulgebäude anzubauen. Die Gesamtausgaben liegen bei rund 6,3 Millionen Euro. Die Maßnahme soll bis Ende des Jahres 2025 umgesetzt werden.
In der Abteilung 4 des Oberstufenzentrums Teltow-Fläming in Ludwigsfelde werden Schülerinnen und Schüler im Beruflichem Gymnasium und den Bereichen der Fachoberschule in Gesundheit und Soziales, Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Zudem wird eine Berufsvorbereitung angeboten.
Hintergrund:
Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.